Hallo, Habe mir nach einem Hagelschaden das Geld von der Versicherung auszahlen lassen und das ganze dann selber repariert (Freund hat es gemacht) habe aber dazu keine Rechnung weil ja selber gemacht! Meine Frage nun hier zu ist, wie beweise ich jetzt meiner Versicherung das der Schaden mittlerweile von mir selber behoben wurde und ich somit bei einem erneuten Hagelschaden wieder versichert bin? Kann ich einfach zum TüV oder DEKRA fahren und mir dort die Reparatur bescheinigen lassen? Oder was habe ich da für möglichkeiten wenn ich welche habe? Danke euch schon für die Antworten
Dekra und TÜV machen Wertgutachten, möglich das die dir das bescheinigen können das es repariert wurde, allerdings kann dir kein Gutachter eine Rechnung ausstellen auf der die Reparatur bescheinigt wird. Möglich wenn es ne Versicherungsstelle gibt das du bei denen mal vorfährst und denen die Reparatur zeigst, dann können die vielleicht gleich Bilder machen und das Aufnehmen, so wie sie es für richtig halten. Komisch das die sowas pauschal auszahlen, normalerweise verlangen die doch immer ein Gutachten oder nen Kostenvoranschlag von einem Fachbetrieb, oder verstehe ich da was falsch
würde auch mal bei der dekra vorführen und den beuelenfreien zustand schriftlich bestätigen lassen. könntest auch bei einem gutachter deiner versicherung vorfahren und selbieges verlangen. aber nur schriftlich fals du mal die versicherung wechselst. auch für den käufer deines golfes ist das interesant denn schäden werden zentral gespeichert....
Du brauchst das eigentlich gar nicht bescheinigen lassen... bei einem erneuten Schaden lässt sich das durch einen Gutachter feststellen, ob ein Vorschaden vorlag und, ob er repariert war oder nicht. Dementsprechend gibts dann nen Abzug bei der Entschädigung oder auch nicht.
Ein Anruf morgen macht dich schlauer. Ich hab es noch nicht getestet. Wie oben jemand gesagt hat, machen die ja aber auch Wertgutachten.
Jetzt haben wir auch einen Hagelschaden. Unnormal was hier heute innerhalb von 15 Minuten alles passiert ist. Hab mir daraufhin eben sagen lassen, dass man keinen zweiten Hagelschaden abrechnen kann, wenn der erste Schaden nicht nachweislich repariert wurde. Also solltest du tatsächlich gucken, wie du das mit deiner Versicherung regelst.
Eine Frage, wie wurde der Schaden von deinem Freund behoben? Hat er gespachtelt oder die Dellen ausgedrückt?
Dann wüsste ich nicht wie man es beweisen könnte. Denn wenn es gespachtelt wäre, wäre es für dich einfacher es zu beweisen. Ich hoffe du findest ne Lösung
Es ist doch beim TüV Beweis genug wenn alles wieder repariert ist, die können es doch normal nachprüfen ob gespachtelt oder gedrückt und sollten dann ein gutachten ausstellen können oder nicht ? Rechnung hab ich eben keine weil ich es von einem Freund machen lassen habe !!