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Alt 06.09.2010, 13:44   Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2010
Beiträge: 13
Standard Rücknahme VW GOLF 6

Hallo zusammen,

ich habe nur Probleme mit meinem 6er Golf.
Angefangen hat es mit EPC Problemen, dies ist 4-5 mal aufgetaucht, bis VW es nun "angeblich" beseitigt hat. Nun habe ich hinterm Fahrersitz Wasser im Fussraum, der Schimmel krabbel da schon hoch.

Nun habe ich bei VW gesagt ich will das Auto nichtmehr, nehmt es zurück.

Ruckizucki, JA VW nimmt das Auto zurück, bzw. "kauft es mir ab".
Nun ist die Frage der Kosten. Was bekomme ich zurück, was muss ich zahlen?!?!

Um jede Info bin ich dankbar.

MfG
Black6N
Black6N ist offline  

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Alt 06.09.2010, 13:55   Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
TSI118
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wurde nachgebessert??? Wenn ja, wie oft??? Gibt eine Rechnung was du an Geld bekommen wirst, aber aktuell finde ich leider nicht auf die Schnelle...Bestandteile sind Alter und gefahreren Kilometer....

In Sachen Wandlung empfehle ich generell immer eine Sache > Beistand von einem Rechtsanwalt....Hoffe, du hast eine Rechtsschutz....

Ansonsten viel Glück, absolutes Montagsauto erwischt....
 

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Alt 06.09.2010, 13:59   Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Registriert seit: 08.06.2010
Beiträge: 13
Standard

Wie oft genau, kann ich so jetzt nicht sagen, aufjedenfall öfters wie 3mal.
Alter, habe Ihn 5 oder 6 Monate, gefahrene KM ca7000km.

Ja, klar habe ich einen Anwalt und eine Rechtsschutz Versicherung.
Habe nun auch mal um Aufstellung der genauen Rücknahmekosten bei VW gebeten, noch keine Antwort.

Scheiss Läden ey.
Black6N ist offline  

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Alt 06.09.2010, 14:31   Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Frischling
 
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 66
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Übergib doch alles deinem Anwalt, der erledigt das alles für dich. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kostet es dich doch nichts.
epoz ist offline  

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Alt 06.09.2010, 14:40   Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Registriert seit: 08.06.2010
Beiträge: 13
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Ja, nur was für Unterlagen soll ich meinem Anwalt geben, die Rücknahme wurde telefonisch vereinbart.

Zudem interessiere ich mich auch so dafür wie das so gerechnet wird.
Black6N ist offline  

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Alt 06.09.2010, 15:09   Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
TSI118
Gast
 
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Ja, und deshalb frage deinen Anwalt! Auf 150 EUR Selbstbeteiligung beim Anwalt kommt es bei der Höhe auch nicht mehr an

ALLES was du hast dem Anwalt geben und wenn man eine Rücknahme per Telefon vereinbart hat, dann hast du eh die absolute Arschkarte hoch zehn...

Man macht nichts mündlich, ALLES schriftlich

Schreibe dem händler einen Brief aber nicht mit den Wörtern "man ey, wie lange noch"
 

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Alt 06.09.2010, 15:16   Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Registriert seit: 08.06.2010
Beiträge: 13
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Ja, ich habe heute um eine Aufstellung der Kosten gebeten, leider habe ich bis jetzt noch nichts bekommen.

Ich weiss es selber das alles Schriftlich laufen muss, bin schließlich schon älter wie 3x7 ;-).

Ähm naja ich werde mal abwarten ob VW sich meldet.

Hätte ja sein können, das jemand das alles schonmal mitgemacht hat.
Black6N ist offline  

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Alt 06.09.2010, 15:35   Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Golfbegeisterter
 
Registriert seit: 10.07.2010
Ort: zwischen HB und HH
Beiträge: 147
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Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Darauf hin hatte ich einen ganz nützlichen Artikel gefunden:

PKW-Nutzungsentschädigung: Begriff, Höhe, Urteile, Anwalt und Rechtsberatung - Die Automobilkanzlei im Internet informiert
Hardy ist offline  

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Alt 06.09.2010, 15:46   Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
TSI118
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Black6N Beitrag anzeigen
Ja, ich habe heute um eine Aufstellung der Kosten gebeten, leider habe ich bis jetzt noch nichts bekommen.

Ich weiss es selber das alles Schriftlich laufen muss, bin schließlich schon älter wie 3x7 ;-).

Ähm naja ich werde mal abwarten ob VW sich meldet.

Hätte ja sein können, das jemand das alles schonmal mitgemacht hat.
Hier aus dem Forum noch keiner, aber einige bei www.scirocco-forum.de

Sciroccos sind nämlich aktuell wohl die qualitativ schlechtesten VW's (obwohl die hübschesten, für mich zumindest)

Da läuft einiges unrund bei den Portugiesen..........
 

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Alt 06.09.2010, 18:39   Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Wissbegieriger
 
Benutzerbild von Bahrny
 
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 81
Standard

@TE: Deine Rücknahme hört sich schwer nach Inzahlungsnahme des Fzg. an. Glücklicherweise hast du nur am Telefon mit dem Händler gesprochen und nichts schriftlich abgemacht.
Früher hieß das ganze Prozedere Wandlung. Heute ist es Rückabwicklung! Dir steht nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen ein Ersatz aller deiner Kosten zu, die im Zusammenhang mit dem Kauf stehen. Abgezogen wird eine Kilometerentschädigung.
Wenn du also mit deinem Händler sprichst rede über Rückabwicklung! Der weiß dann was es für Ihn bedeutet. Du brauchst dir nicht erzählen zu lassen, dass er das nur bei Neubestellung macht. Du kannst dich auch Auszahlen lassen.
Wenn du Rechtsschutz hast lass dich bei einem guten Anwalt beraten. Rechtsberatung kann und darf dir hier nicht gegeben werden und sollte in fachkundige Hände gelegt werden!
Wichtig sind 2 Reparaturversuche die nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt haben.
Bahrny ist offline  

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