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| Neuer Benutzer |
Mal was zur Info, was der "Freundliche" gerne mal vergißt! Ihre Garantieversicherung über den VVD Reparaturen stehen meist dann an, wenn man am wenigsten damit rechnet. Bei einem Neufahrzeug profitieren Sie von einer 2-jährigen Herstellergarantie, doch was geschieht danach? Wir haben eine Garantieversicherung entwickelt, die Sie auch darüber hinaus vor unerwarteten Reparatur- kosten schützt. Nach dem zurzeit gültigen Tarif (Stand: 01.01.2007) unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot. Fahrzeugdaten HSN/Hersteller: 0603 Volkswagen AG TSN/Typ: AKF 1K (GOLF V 1.4) Fahrzeugart: PKW Verwendung: Eigenverwendung ohne Vermietung Leistung: 59 kW Erstzulassung: Zahlungsweise: Einmalbeitrag KM-Stand: 0 km Versicherungs-Umfang: Neuwagen-Anschlussgarantie: Nach Ablauf der Herstellergarantie Weiterführung einer 24monatigen Garantieversicherung. Der Garantieumfang richtet sich nach der Gesamt- fahrleistung im Schadenfall. Liegt die Gesamtfahrleistung zu diesem Zeitpunkt unter 100.000 km, wird eine Garantie auf die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile gewährt. Liegt die Gesamt- fahrleistung am Schadentag über 100.000km, erfolgt die Schadenregulierung im Rahmen der so genannten Baugruppen-Garantie. Beitrag inklusive derzeit gültiger Versicherungsteuer: EUR 255,00 o Ja, ich bin mit dem Angebot einverstanden! Unterschrift des Kunden Achtung: Das Angebot beinhaltet einen Früheinsteigerbonus. Bitte beachten Sie, dass dieser nur angerechnet werden kann, wenn der Antrag innerhalb von vier Wochen nach Erstzulassung von uns ausgefertigt und an den VVD gesandt wird. |
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| Modifizierer Registriert seit: 05.06.2009 Ort: 52428 Jülich
Beiträge: 166
| Zitat:
Das währe schön ,ne sie bezahlt ihne selber .Die versicherung die der tüp hier anbietet ist aber arch teuer,bei meinem VW Händler Zahle ich mit 4 Jahre Garantie und Volkassko Versicherung +Inspektion + Die Raten 177 Euro im Monat. Und keine 255 Euro. | |
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| Neuer Benutzer |
Hallo, der Betrag ist meines Wissens nur eimal fällig für 2 Jahre plus. Anbei das "Kleingedruckte" Versicherer Die Haftung aus dem Versicherungsvertrag trägt die Allianz Versicherungs-AG Königinstraße 28 80802 München Vermittler Volkswagen VersicherungsService Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH 38437 Wolfsburg Telefon: 0180 / 322 429 5 (9 ct./Min.) Allgemeine Bestimmungen Erstmaliger Abschluss Der erstmalige Abschluss der Neuwagen-Anschlussgarantie ist nur bis zu einem Zeitpunkt von 24 Monaten nach der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges möglich. Wird die Neuwagen-Anschlussgarantie nicht zeitgleich mit der Auslieferung Ihres Fahrzeuges beantragt, ist der Nachweis der Durchführung der durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartung erforderlich. Maßgeblich ist das Alter Ihres Fahrzeuges bei Vertragsbeginn. Vertragsdauer/Verlängerung Die Vertragsdauer beträgt bei der Neuwagen-Anschlussgarantie 24 oder 36 Monate. Sie beginnt mit Ablauf einer Frist von zwei Jahren seit Erstauslie - ferung Ihres Fahrzeuges für die durch den Hersteller aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährten Gewährleistung und endet regulär erstmals mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes (48 oder 60 Monate nach der Erstauslieferung des Fahrzeuges). Die Garantieversicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf von Ihnen gekündigt wird. Die Vertragsverlängerung basiert auf dem zum Zeitpunkt der Verlängerung für das Risiko gültigen Tarif. Zahlungsweise/Gebühren Der Beitrag kann nur als Einmalzahlung beglichen werden. Es werden keine Gebühren für die Ausstellung des Versicherungsscheines oder etwaiger Nach träge erhoben. Unterbrechung des Garantieschutzes Abmeldung, vorübergehende Außerbetriebsetzung sowie Halter- und Besitzwechsel haben keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie. Der Vertrag geht bei einem Besitzwechsel grundsätzlich auf den neuen Erwerber über. Ausgenommen hiervon ist ein Verkauf des Fahrzeuges an einen gewerblichen Wiederverkäufer. Informationen und Erklärungen zum Umfang der Garantie Garantieumfang Der Umfang in der Neuwagen-Anschlussgarantie richtet sich nach dem Alter und der Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges. Bei Fahrzeugen bis zu einem Alter von 5 Jahren nach der Erstzulassung, höchstens jedoch einer Gesamtfahrleistung von 100.000 km, besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer erweiterten Deckung [vgl. Nr. II (1) der Bedingungen], bei allen anderen Fahrzeugen im Rahmen der so genannten Baugruppengarantie [vgl. Nr. II (2) der Bedingungen]. Maßgeblich ist das Alter bzw. die Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges am Tag des Schadeneintritts. Wartungsnachweis/Leistungsvoraussetzung/Selbstbehalt Voraussetzung für Leistungen aus der Garantieversicherung ist der Nachweis über die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Ins - pektions- und Pflegearbeiten bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt. Die Lohnkosten werden zu 100 % bezahlt. Ausgehend von der Betriebsleis - tung des Bauteils im Falle des Schadeneintritts werden die Materialkosten wie folgt entschädigt: Bis Erstattung der Materialkosten 100.000 km 100 % > 100.000 km 40 % Für Fahrzeuge, die zum Schadenzeitpunkt eine Fahrleistung von 200.000 km überschritten haben oder älter als 10 Jahre sind, beträgt die maximale Entschädigung im Schadenfall 2.000,– EURO je Schaden. Nicht garantiefähige Risiken Nicht garantiefähig sind Kraftfahrzeuge, die während der Garantiedauer: • zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden, • als Fahrschulwagen oder als Rettungs-/Polizeifahrzeuge eingesetzt werden, • auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind, • in Flotten von mehr als 15 Fahrzeugen eingesetzt werden, • durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung eine erhöhte Motorleistung oder ein erhöhtes Motordrehmoment aufweisen (Tuning oder Chip Tuning), • im Ausland zugelassen sind, sowie: • Kraftfahrzeuge, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung unterliegen, • Sonderkraftfahrzeuge, Sonderserien und Fahrzeuge mit werkseitig leis - tungsgesteigerten Aggregaten. Beschwerden Beschwerden können Sie direkt oder über Ihren Händler an die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, 38437 Wolfsburg oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Grau - rheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder an den Versicherungsombudsmann, Kronenstraße 13, 10117 Berlin oder Postfach 080630, 10006 Berlin, gerichtet werden. Allianz Versicherungs-AG Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Gerhard Rupprecht. Vorstand: Thomas Pleines, Vorsitzender; Dr. Karl-Walter Gutberlet, Ulrich Schumacher, Volker Steck, Dr. Walter Tesarczyk. Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr.: DE 811 150 709; Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei. Sitz der Gesellschaft: München Registergericht: München HRB 75727 |
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