Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, also erstmal "Hallo" an alle. Seit einigen Wochen habe ich hier viele hilfreiche Posts gelesen, (vielen Dank dafür!

) nun habe ich etwas zu berichten, das für diejenigen von Euch, die aktuell bestellt haben, von Interesse sein könnte:
In meiner "Verbindlichen Bestellung" vom 23.03.2010 wurde der unverbindliche Liefertermin
Quartal 2.2010 (also spätestens 30.Juni) angegeben. Heute habe ich die Auftragsbestätigung erhalten, in der der Liefertermin auf
August 2010 (unverbindlich) geändert wurde. Nun könnte ich mich ärgern, dass ich noch länger auf mein Baby warten muss - was aber viel schlimmer ist: mit dieser Änderung tritt die
Preisanpassungsklausel in Kraft: "Liegen zwischen Vertragsabschluss und
vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate [...], ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis [...] anzupassen."

Wenn man nun bedenkt, dass bis dahin das neue Modelljahr beim Golf startet, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung stattfinden wird.
Also habe ich bei meinem "Freundlichen" angerufen, der in etwa sagte: "Hmm, keine Ahnung wieso da jetzt August steht, müsste eigentlich im Juni kommen, machen Sie sich keine Sorgen...". Als ich Ihn auf die Preisanpassungsklausel aufmerksam machte, hat er mich sofort unterbrochen und gesagt, er schickt mir eine neue Auftragsbestätigung mit dem ursprünglichen Datum. Ein Schelm, wer dabei böses denkt...
Also
prüft euren Liefertermin in der AB! Ich könnte mir vorstellen, dass jetzt zum anstehenden neuen Modelljahr vielen Händler diese kleine "Missgeschick" passiert...