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Alt 05.01.2012, 22:05   Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
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Standard TÜV Bereich beim Gewindefahrwerk

Ich bin noch Neuling was Tieferlegungen angeht, daher meine vllt. dumme Frage.

Wenn man nen Gewindefahrwerk beim TÜV eintragen lässt, z.B. auf unterster Einstellung (65/65), kann man es dann nach Belieben hoch drehen oder gibt es einen bestimmten Toleranzbereich?
D.h. man will es im Sommer ganz tief und dreht's im Winter hoch, ohne nochmal zum TÜV zu müssen.

Und weil ich einmal dabei bin, habe mir nun viele viele Threads zu dem Thema durchgelesen und habe die Auswahl des Fahrwerks auf 2 beschränkt. Nun kann ich mich nur nicht recht entscheiden.
Entweder H&R Monotube normale version oder KW Variante 1 innox line.
Ich würde das Gewinde auf ca. 50/45 drehen wollen, welches der beiden bietet die besten Eigenschaften und vorallem den besten Restkomfort?
Preislich ist das KW etwas billiger, weshalb ich zu diesem tendieren würde.

Danke schonmal für die Antworten
Shadowman ist offline  

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Alt 05.01.2012, 22:16   Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Also.
Beim TÜV gibt es verschiedene Werte die eingetragen werden könnten, nämlich
Abstand zwischen:
- Radmitte und Radinnenhausauschnittskanste (quasi Kotflügelkante)
- Gewindeanfang und Gewindemutter (auf dem die Feder liegt)

^Das sind die beiden häufigsten. In Österreich werden die Gewindefahrwerke zudem noch verplombt.

Wenn du einen guten TÜV-Prüfer erwischt ist es auch möglich einen Verstellbereich eintragen zu lassen - so war es bei mir der Fall.

- Normalerweise reicht es dann auf der "tiefen Einstellung" hinzufahren und nach einem Verschränkungstest abnehmen zu lassen, und dann wird abgeschätzt, ob es 30mm höher ebenfalls problemlos ist. (30-35 mm ist auch der typische Bereich zwischen Sommer und Wintertiefe).

Jedoch macht nicht jeder TÜV-Prüfer diese Sache mit.
Nach Möglichkeit würde ich zudem schauen, dass der Abstand zwischen Radmitte und Kotflügelkante (Radinnehausaussc.....) eingetragen wird.
Falls du in eine Kontrolle kommst lässt sich das einfacher prüfen als das eingetragene Restgewinde.
Hierbei kannst du dich an dem Gutachten des Fahrwerks orientieren.

Ich hoffe ich konnte helfen.
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Alt 05.01.2012, 22:52   Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Danke, das hilft mir schonmal. Da muss ich also beim TÜV drauf achten, dass er nen ordentlichen Bereich einträgt.

Bleibt noch die Frage welches Fahrwerk ich mir kaufe
Habe eben etwas recherchiert und nen Shop bei mir in der Nähe gefunden, bei dem ich 3 Jahre zusätzliche Garantie auf KW Fahrwerke bekommen würde, wenn ich's dort einbauen lasse. Sinnvoll oder eher nicht? Preis fürs Variante 1 Inox liegt bei 940€ (Golf VI 1,8T 118kw) zzgl. Einbau.
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Alt 05.01.2012, 23:11   Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Ja beim TÜV sollte man bei der Eintragung schon ein wenig schleimen wenn es um den Gewindeverstellbereich geht - und am Besten schon vorher telefonisch oder im persönlichen Gespräch mal abtasten ob der Prüfer bereit wäre einen Verstellbereich einzutragen.

Bei der Markenfrage kann ich dir leider nicht helfen.

Bei meinem KW Gewindefahrwerk beim Golf 4 waren nach 8 Monaten und 9000km die hinteren Dämpfer ölig und diese habe ich auf Garantie reklamiert und neue bekommen.

Natürlich weiß ich nicht, ob ich einfach nur Pech hatte, oder ob das bei dem Fahrwerk ein Konstruktionsfehler war (wovon ich aber nicht ausgehe).
Würdest du das Fahrwerk ansonsten selber einbauen, oder in der Werkstatt des Vertrauens einbauen lassen?

Wenn du es selber machen kannst, würde ich auf die erweiterte Garantie verzichten bzgl. gespartem Geld, welches du verwenden kannst, FALLS mal was außerhalb der Zeit defekt sein sollte.
Falls du es selber nicht einbaust, würde ich es bei dem Shop machen lassen.

Ansonsten wüsste ich eigentlich nicht, was bei einem Gewindefahrwerk von einem bekannten Hersteller kaputt gehen sollte und wieso man dann eine erweiterte Garantie benötigt?

Ich würde an deiner Stelle mal nach Personen suchen/fragen die eines von diesen Fahrwerken verbaut haben, möglichst mit gleicher Achslast wo du einmal mitfahren könntest.
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Alt 06.01.2012, 00:00   Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn du ein KW willst kauf das von hier Onlineshop.
Kostet 999€ inkl. 5 Jahre Garantie + Lebenslange Kulanz + 4cm tiefer als das normale V1.

Ein Fahrwerk unter die Magische 8cm Bodenfreiheit Eintragen zulassen ist nicht ganz so leicht, da brauchst du schon einen Prüfer der dies ausser acht lässt.
Mein H&R hab ich auch 315/315 (65/55mm) tiefer eingetragen bekommen, hinten noch tiefer so wie du willst (65/65mm) no way. Weil Felge im Radkasten verschwindet und das mögen die ganz und garnicht. Und wenn du diese Tiefe einstellst bekommst du optisch einen Hängearsch .

EDIT: 50/50 ist der normale TÜV Bereich beim tiefen H&R Gewinde siehe Bodenfreiheit.

Geändert von KaltesBier (06.01.2012 um 00:03 Uhr)
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Alt 06.01.2012, 00:03   Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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danke, aber glaub du hast mich misverstanden Möchte es nicht auf 65 drehen, war nur ein Beispiel da bei den Fahrwerken meistens 30-65mm angegeben ist... hab im Post ja geschrieben, dass ich's auf 50/45 schrauben würde.
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Alt 06.01.2012, 00:06   Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Schon längst EDITIERT.
50mm tiefer ist der normale TÜV Bereich.
KaltesBier ist offline  

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Alt 06.01.2012, 00:15   Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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mh, was nützt es mir denn, wenn das Fahrwerk nochmal 4cm tiefer als das original Variante 1 ist, ich aber sowieso nicht mehr als 50 eingetragen bekomme? auf 50/50 komme ich ja auch mit dem normalen oder?
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Alt 06.01.2012, 00:19   Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Shadowman Beitrag anzeigen
mh, was nützt es mir denn, wenn das Fahrwerk nochmal 4cm tiefer als das original Variante 1 ist, ich aber sowieso nicht mehr als 50 eingetragen bekomme? auf 50/50 komme ich ja auch mit dem normalen oder?
Per Einzelabnahme bekommst du auch Bereiche eingetragen, die nicht im Gutachten stehen. Sonst dürfte ja niemand tiefer als 50mm.
Such dir auf jeden Fall nen vernünftigen Prüfer. Ist dann ne Abnahme nach §21 StVZO.
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Alt 06.01.2012, 10:09   Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Normalerweise trägt aber kein Prüfer einen Verstellbereich ein, das Fahrwerk wird genau mit der Tiefe eingetragen, die es bei der Abnahme hat, danach darf da nichts mehr verändert werden.
Der Sinn eines GW ist es nämlich nicht,andauernd die Tiefe zu ändern, sondern das Fahrwerk beim Einbau auf die pers. Bedürfnisse anpassen zu können.
Zudem müsste man streng genommen nach jeder Änderung die Spur/Sturz prüfen, weil die Werte sich dann nämlich auch verändern..
Iceman ist offline  

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