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| Golf-Liebhaber Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 730
| Zitat:
Seid mal vorsichtig mit dem Ratschlag "nicht zum TÜV"! Es ist zwar ggf. nicht mehr nachvollziehbar, ob die AHK ab Werk verbaut ist oder nachgerüstet wurde, aber der ordnungsgemäße Anbau muss von der rechtlichen Seite her dennoch auf jeden Fall von einem Gutachter bescheinigt/abgenommen werden. Im Übrigen sind die E-Nummern der nachgerüsteten AHK nicht unbedingt identisch mit den E- Nummern, der ab Werk verbauten AHK, wie diese in den Papieren eingetragen sind. Die Prüfer legen größten Wert darauf, dass die Auflagepunkte der AHK plan auf der Karosserie aufliegen, d.h. Unterbodenschutz, Lack oder ähnliches komplett unter den Befestigungen entfernt wurde. Anderenfalls kann es zu Spiel in der Befestigung kommen und sich Schrauben komplett lösen. Hört sich bescheuert an, ist aber wohl in der Vergangenheit öfters vorgekommen. Vom TÜV gibt es ein einfaches DIN A4-Blatt, welches man bei den Papieren mitführen kann. Lediglich zum Strassenverkehrsamt braucht man meines Wissens nicht mehr... (So war es zumindestens bei mir vor etwa 3 Jahren!) Andreas | |
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| Beginner Registriert seit: 13.07.2010 Ort: Berlin TSI 118kw
Beiträge: 46
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Hallo zusammen Bei mir stand auch schon alles in der Zulassung. Ich habe dann im Mai 2010 eine AHK beim freundlichen nachrüsten lassen und eine ABE dazu bekommen, damit war der Fall erledigt. Habe extra den Service Meister angesprochen ob ich zum TÜV muss, und der sagte das ja alles in den Papieren drin steht und die ABE ausreicht. |
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