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Alt 24.04.2011, 21:56   Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
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Standard Wiederverkaufswert nach dem Unfall

Hallo,

ich habe ein Dilemma und weiß nicht wie ich mich entscheiden soll.

Vor paar Tagen wurde mein Wagen Golf 5 von einer Anfängerin gerammt. Diese hat die Vorfahrtsregel missachtet und trägt jetzt 100%-e Schuld an dem Unfall + Sie erwarten 10 Monate Führerscheinentzug und eine saftige Geldstrafe.

Jetzt zu mir. Mein Golf wurde schwer an dem rechten Hinterrad beschädigt. Ebenfalls gibt es eine große Beule an der linken Hintertür, als Folge der Schleuderfahrt und eines Zusammenstoßes mit weiterem Wagen. Der Gutachter schätzte die Reparaturkosten auf 6.900,- EUR sowie 180,- EUR Wertminderung (der Golf ist fast 6 Jare alt und hat 64.000 km Laufleistung). Das Ganze bei einem Gesamtwert des Fahrzeugs von 10.000,- EUR vor dem Unfall.

Ersetzt werden müssen die Hinterachse, der Rad, die linke Hintertür und jede Menge Kleinteile. Was wahrscheinlich noch wichtiger ist, die B-Säule links muss leicht gerichtet werden (ich sah zwar kein Unterschied zum Vorher, aber der Sachverständigter weißt es besser). Hinzu kommen die Lakierarbeiten. Alle Arbeiten werden bei einer VW-Werkstatt durchgeführt.

Mein ist Problem ist, ich weiß nicht, wie viel mein Golf nach der Reparatur auf dem Markt noch wert sein wird. Ein Unfallfahrzeugt, soweit ich es weiß, ist schwerer zu verkaufen. Ich habe vor noch weitere 2 Jahre mit dem Golf zu fahren. Aber wenn die unfallbedingte Wertminderung hoch ist, ist es besser anstatt der Reparatur von der gegnerischen Versicherung das Geld zu nehmen?

Ich würde gerne von den Leuten erfahren, welche bereits in gleicher Situation waren, was kann man Erwarten? Wie hoch in Pozent kann der Wert des Fahrzeugs fallen bei einem Verkauf? Gibt es dazu eine Tabelle oder eine Formel?
xerex ist offline  

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Alt 24.04.2011, 22:39   Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von KaltesBier
 
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Eine Wertminderung kann in doppelter Hinsicht in Frage kommen: Zum einen können die wiederhergestellten Teile tatsächlich nicht mehr die gleiche Lebensdauer wie die früher unbeschädigten Teile haben (realer Minderwert). Zum anderen besteht auch bei völlig einwandfreier Reperatur des Fahrzeugs ein Minderwert, weil Fahrzeuge, die an einem Unfall beteiligt waren, einen geringeren Marktwert haben als andere Fahrzeuge. Dies bezeichnet man als merkantilen Minderwert oder auch verminderten Wiederverkaufswert. Der merkantile Minderwert ist dem Geschädigten vom Versicherer auch dann zu erstatten, wenn er sein Auto aktuell nicht verkaufen will, sondern es zunächst noch weiter nutzen möchte. Die Höhe der merkantilen Wertminderung wird meist vom Sachverständigen geschätzt oder nach einer der zahlreichen Berechnungsmethoden ermittelt. Leider existiert keine einheitliche Methode zur Berechnung.

Die am häufigsten verwendete Berechnungsmethode zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung ist die nach ihren Verfassern benannte „Ruhkopf-Sahm Methode“. Zunächst wird der Zeitwert, also der Wert eines Objektes zu einem bestimmten Zeitpunkt, des Fahrzeugs ins Verhältnis zu den Reparaturkosten gesetzt. Wenn die Reparaturkosten mindestens 10 % des Zeitwerts betragen und der Zeitwert des Fahrzeugs noch mindestens 40 % des Neupreises beträgt, dann hat der Geschädigte einen Anspruch auf Wertminderung. Das Versicherungsunternehmen addiert dann Zeitwert und Reparaturkosten. Daraus ergibt sich die Wertminderung. In Abhängigkeit von der Höhe der Reparaturkosten erhält der Geschädigte dann für ein einjähriges Fahrzeug 5 % bis 7 % aus der Summe von Zeitwert und Reparaturkosten, für ein zweijähriges Fahrzeug 4 % bis 6 % und für ein dreijähriges oder älteres Fahrzeug 3 % bis 5 %.


Zulassungsjahre--------Verhältnis der Reparaturkosten zum Zeitwert
-------------------------10-30%--30-60%--60-90%
--------------1.------------5%------6%-------7%
--------------2.------------4%------5%-------6%
---3 oder mehr-------------3%------4%-------5%


Beispiel zur Berechnung der merkantilen Wertminderung nach der Ruhkopf-Sahm-Methode in einem Sachverständigengutachten:


Fahrzeugalter
2 Jahre
Neupreis
20.000 €
Zeitwert
15.000 €
Reparaturkosten
10.000 €





Die Voraussetzung muss erfüllt sein
Verhältnis Zeitwert/Neupreis:
(15.000 € : 20.000 €) x 100 = 75 % > 40 % Voraussetzung erfüllt!
Verhältnis Reparaturkosten/Zeitwert:
(10.000 € : 15.000 €) x 100 = 67 % > 10 % Voraussetzung erfüllt!


Ermittlung der Wertminderung
Summe aus Zeitwert und Reparaturkosten:
15.000 € + 10.000 € = 25.000 €
davon 6 % (nach oben stehender Tabelle): 1.500 €
Damit ergibt sich eine Wertminderung nach Ruhkopf-Sahm um 1.500 €.


Kein Anspruch
Ein Anspruch auf Wertminderung besteht nicht, wenn das Fahrzeug älter als fünf Jahre ist, wenn die Laufleistung mehr als 100.000 km beträgt oder es sich lediglich um einen Einfachschaden handelt. Als Einfachschäden bezeichnet man solche, die weder die Fahrttauglichkeit noch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs mindern, beispielsweise eine Delle in der Autotür

Geändert von KaltesBier (24.04.2011 um 22:56 Uhr)
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Alt 25.04.2011, 00:26   Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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In etwa kenne ich die Ruhkopf-Sahm Methode schon.
Zum einen kann sie per Difinition nicht auf mein Fahrzeug angewand werden, weil Wagen schon alter als 5 Jahre ist. Zum anderen gilt die Methode für Versicherungen. Was ist aber mit normalen Käufer?
Wie gut lassen sich die reparierten Wagen wiederverkaufen? Meins ist ein TDI, Comfortline mit einem Winterpaket ausgestattet. Muss man heute noch große preisliche Abstriche machen, wenn Fahrzeug fachgerecht wiederhergestellt wurde und dieser danach noch weitere 2 Jahre gefahren wurde? (Somit in etwa 7 Jahre alt sei und ca 95Tkm Fahrleistung hat)
Spielt da der Unfall noch große Rolle?
xerex ist offline  

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Alt 25.04.2011, 09:49   Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von xerex Beitrag anzeigen
In etwa kenne ich die Ruhkopf-Sahm Methode schon.
Zum einen kann sie per Difinition nicht auf mein Fahrzeug angewand werden, weil Wagen schon alter als 5 Jahre ist. Zum anderen gilt die Methode für Versicherungen. Was ist aber mit normalen Käufer?
Wie gut lassen sich die reparierten Wagen wiederverkaufen? Meins ist ein TDI, Comfortline mit einem Winterpaket ausgestattet. Muss man heute noch große preisliche Abstriche machen, wenn Fahrzeug fachgerecht wiederhergestellt wurde und dieser danach noch weitere 2 Jahre gefahren wurde? (Somit in etwa 7 Jahre alt sei und ca 95Tkm Fahrleistung hat)
Spielt da der Unfall noch große Rolle?
Unfallfahrzeuge musst du beim Verkauf immer melden. Und ja spielt noch eine rolle.
KaltesBier ist offline  

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Alt 16.05.2011, 17:50   Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Auch wenn das vielleicht nicht zum Thema beiträgt, aber 10 Monate Führerschein weg für ne Vorfahrtssache? War sie dabei noch betrunken?
Strose ist offline  

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Alt 12.06.2011, 19:00   Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Strose Beitrag anzeigen
Auch wenn das vielleicht nicht zum Thema beiträgt, aber 10 Monate Führerschein weg für ne Vorfahrtssache? War sie dabei noch betrunken?
Das ist nicht mal nötig!

Mein Stiefohn hatte sich beim Überholen verschätzt und den Gegenverkehr gestreift, Ergebnis: 2 Spiegel an 2 alten Autos kaputt.
Der Geschädigte hat einen Riesenaufstand gemacht (anstatt etwas rechts zu fahren) und wollte unbedingt die Polizei, hat sie dann auch angerufen.
Ergebnis für den Geschädigten: 1 Jahr Führerscheinentzug wegen 2,09 Promille am Samstagmorgen gegen 10 Uhr; Ergebnis für meinen Sohn: 9 Monate Fahrverbot wegen typischem Anfängerfehler!
Ist also offensichtlich normal.

Auf meine Frage an den Polizeibeamten bei Gericht, was denn passiert wäre, wäre mir dieser Fehler passiert, entgegnete der: "Nichts, kein Fahrverbot, evt. nur Ärger mit der Versicherung!"

Andreas
Andreazzz ist offline  

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Alt 12.06.2011, 19:56   Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Frischling
 
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Ich würde sagen: Einfach mal den Gutachter darum bitten den Minderwert zu erklären, also ihn darlegen zu lassen, wie er den berechnet hat. Schliesslich hast Du/die gegnerischere Versicherung das Gutachten teuer bezahlt und die guten SV's machen es sich immer mehr einfach und weisen einfach nur den Minderwert aus und schreiben nicht dazu, wie sie drauf gekommen sind...
Cl25 ist offline  

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Alt 18.06.2011, 12:30   Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Danke erstmals Cl25 für deinen Tip. Das Problem ist mittlerweile gelöst. Ich habe meinen Wagen in Reparatur gegeben und habe diesen nach 3 Wochen zurückbekommen. Wie erwartet, wurde alles sehr gut ausgeführt. Alle Teile, die irgendwie in Mitleidenschaft gezogen waren, wurden komplet ausgetauscht.
Was den Wiederverkaufswert des Wagens angeht, mache ich mir deswegen keine Gedanken mehr. Auch wenn der Unfall zum Teil schwere Schaden am Fahrzeug verursacht hatte, sind die Reparaturen proffisionell und in aller Ganze ausgeführt worden. Alle Rechnungen liegen vor. Also muss der spätere Käufer keine versteckte Defekte befürchten. Die Preisnachlässe sind damit überflüssig.

Jetzt zu den 10 Monaten des Führerscheinentzuges. Zum Einen fuhr die Fahrerin in einer 30er Zone deutlich über 60km/h, und das in einer engen Straße mit ca. 3-4 m Breite. Zum Zweiten fuhr sie ungebremst über die Kreuzung mit über 60 km/h (und das in 30 Zone)!! Die junge Frau wohnte in der Gegend und musste eindeutig gewusst haben, dass die Straße, die sie vor hatte zu überqueren, nach allen Regeln die Haupt- und Vorfahrtstraße ist.

Sie begann damit 3 schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsregel. Das sie eine Fahranfängerin war, spielte in diesem Fall sicherlich keine große Rolle.
xerex ist offline  

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Alt 18.06.2011, 12:33   Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Frischling
 
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Würdest Du den gleichen Preis für eine Golf VI bezahlen an dem ein Schild "Unfallwagen" hängt als für einen der unfallfrei ist auch wenn der Unfallwagen fachgerecht repariert wurde? Ich nicht. Und andere auch nicht.
Cl25 ist offline  

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Alt 18.06.2011, 16:13   Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Cl25 Beitrag anzeigen
Würdest Du den gleichen Preis für eine Golf VI bezahlen an dem ein Schild "Unfallwagen" hängt als für einen der unfallfrei ist auch wenn der Unfallwagen fachgerecht repariert wurde? Ich nicht. Und andere auch nicht.
Wenn jemand heute einen Diesel der Golfklasse erwerben will, muss jede menge an Zeit und Geld investieren. Die weiterhin steigende Nachfrage nach gebrauchten Fahrzeugen wird die Angebotmenge in Zukunft zusätzlich schrumpfen lassen. In solcher Situation lässt sich ein Unfallwagen sicherlich besser verkaufen, mangels der Alternativen.

Derjenige der mir nicht glaubt, sollte mal bei autocsout.de oder mobile.de sich umschauen und überzeugen - wie groß der Angebot tatsächlich ist.

Und schließlich ist ein 8 Jahre altes Wagen kein Neufahrzeug, hier muss man etliche stattgefundene (Klein-)Unfälle einrechnen. Auch wenn der Vorbesitzer dies verneint.

Ich glaube, dass viele heute nicht wirklich wissen, wieso ein älteres Unfallwagen eine Wertminderung erfährt. Der Grund ist die weitverbreitete Unsitte, die Versicherungsgelder einzustreichen und den Wagen für die Hälfte bei einem "Spezialisten" billig "instand zu setzen". Die Gefahr eine Mogelpackung zu erhalten spiegelt sich in den Preisnachlässen. Wenn man dagegen Nachweisen kann , dass die Reparatur bei einer VW-Werkstatt fachmännisch stattfand, sind die Gründe für eine Preisminderung nicht mehr vorhanden. Vor allem wenn die preiswerten Alternativen heute äußerst schwer zu finden sind.

Geändert von xerex (18.06.2011 um 16:19 Uhr)
xerex ist offline  

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