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| Tuning-Freak Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 859
| Zitat:
Mein Stiefohn hatte sich beim Überholen verschätzt und den Gegenverkehr gestreift, Ergebnis: 2 Spiegel an 2 alten Autos kaputt. Der Geschädigte hat einen Riesenaufstand gemacht (anstatt etwas rechts zu fahren) und wollte unbedingt die Polizei, hat sie dann auch angerufen. Ergebnis für den Geschädigten: 1 Jahr Führerscheinentzug wegen 2,09 Promille am Samstagmorgen gegen 10 Uhr; Ergebnis für meinen Sohn: 9 Monate Fahrverbot wegen typischem Anfängerfehler! Ist also offensichtlich normal. Auf meine Frage an den Polizeibeamten bei Gericht, was denn passiert wäre, wäre mir dieser Fehler passiert, entgegnete der: "Nichts, kein Fahrverbot, evt. nur Ärger mit der Versicherung!" Andreas | |
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| Frischling Registriert seit: 05.05.2011 Ort: Münsterland MK VI Team+ 1.4 TSI 118kW MT Controller
Beiträge: 66
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Ich würde sagen: Einfach mal den Gutachter darum bitten den Minderwert zu erklären, also ihn darlegen zu lassen, wie er den berechnet hat. Schliesslich hast Du/die gegnerischere Versicherung das Gutachten teuer bezahlt und die guten SV's machen es sich immer mehr einfach und weisen einfach nur den Minderwert aus und schreiben nicht dazu, wie sie drauf gekommen sind...
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.04.2011
Beiträge: 4
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Danke erstmals Cl25 für deinen Tip. Das Problem ist mittlerweile gelöst. Ich habe meinen Wagen in Reparatur gegeben und habe diesen nach 3 Wochen zurückbekommen. Wie erwartet, wurde alles sehr gut ausgeführt. Alle Teile, die irgendwie in Mitleidenschaft gezogen waren, wurden komplet ausgetauscht. Was den Wiederverkaufswert des Wagens angeht, mache ich mir deswegen keine Gedanken mehr. Auch wenn der Unfall zum Teil schwere Schaden am Fahrzeug verursacht hatte, sind die Reparaturen proffisionell und in aller Ganze ausgeführt worden. Alle Rechnungen liegen vor. Also muss der spätere Käufer keine versteckte Defekte befürchten. Die Preisnachlässe sind damit überflüssig. Jetzt zu den 10 Monaten des Führerscheinentzuges. Zum Einen fuhr die Fahrerin in einer 30er Zone deutlich über 60km/h, und das in einer engen Straße mit ca. 3-4 m Breite. Zum Zweiten fuhr sie ungebremst über die Kreuzung mit über 60 km/h (und das in 30 Zone)!! Die junge Frau wohnte in der Gegend und musste eindeutig gewusst haben, dass die Straße, die sie vor hatte zu überqueren, nach allen Regeln die Haupt- und Vorfahrtstraße ist. Sie begann damit 3 schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsregel. Das sie eine Fahranfängerin war, spielte in diesem Fall sicherlich keine große Rolle. |
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| Frischling Registriert seit: 05.05.2011 Ort: Münsterland MK VI Team+ 1.4 TSI 118kW MT Controller
Beiträge: 66
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Würdest Du den gleichen Preis für eine Golf VI bezahlen an dem ein Schild "Unfallwagen" hängt als für einen der unfallfrei ist auch wenn der Unfallwagen fachgerecht repariert wurde? Ich nicht. Und andere auch nicht.
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 24.04.2011
Beiträge: 4
| Zitat:
Derjenige der mir nicht glaubt, sollte mal bei autocsout.de oder mobile.de sich umschauen und überzeugen - wie groß der Angebot tatsächlich ist. Und schließlich ist ein 8 Jahre altes Wagen kein Neufahrzeug, hier muss man etliche stattgefundene (Klein-)Unfälle einrechnen. Auch wenn der Vorbesitzer dies verneint. Ich glaube, dass viele heute nicht wirklich wissen, wieso ein älteres Unfallwagen eine Wertminderung erfährt. Der Grund ist die weitverbreitete Unsitte, die Versicherungsgelder einzustreichen und den Wagen für die Hälfte bei einem "Spezialisten" billig "instand zu setzen". Die Gefahr eine Mogelpackung zu erhalten spiegelt sich in den Preisnachlässen. Wenn man dagegen Nachweisen kann , dass die Reparatur bei einer VW-Werkstatt fachmännisch stattfand, sind die Gründe für eine Preisminderung nicht mehr vorhanden. Vor allem wenn die preiswerten Alternativen heute äußerst schwer zu finden sind. Geändert von xerex (18.06.2011 um 16:19 Uhr) | |
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