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| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2010
Beiträge: 21
| Zitat:
Gruß Sven | |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 01.11.2010
Beiträge: 21
| Zitat:
Wenn die StZVo hier nichts konkretes sagt, wären als Informationsquellen a) TüV (od. Dekra) b) Fahrzeughersteller c) Hersteller des Rücklicht, wenn nicht b) möglich und erforderlich. Anm.: Mein Kommentar bezieht sich auf eine gewisse Bereitschaft von Fahrzeughaltern ihr Fahrzeug so zu verändern, dass durch die Veränderung die Betriebserlaubnis erlischt. Hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Viel Erfolg und lasst uns an der Recherche mit Quellenangabe (auch wenn es keine Doktorarbeit ist ) weiter teilhaben.Gruß Sven | |
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| Sommertreffenplaner Registriert seit: 09.01.2011 Ort: Wiehl 1.6 TDI Weiß Techn. Angestellter
Beiträge: 987
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Um es kurz zu machen ist es so das beim bremsen nur ein teil voll ausleuchtet und das andere nicht, das wird gemacht damit der hinterher fahrende den unterschied bei einer bremsung sieht. Stell dir vor du fährst auf der autobahn und bremst in dem augenblick sieht der hinterher fahrende nicht nach vorn sondern erst nen augenblick später, er sieht das helle licht aber den bremsvorgang nicht. Deshalb sind meines wissens nach die r led rüllis auch nur für fahrzeuge nach kw 45 2010 den davor leuchten alle lichter beim bremsen. Somit ist es vom tüv verboten, so hat es mir ein tüver erklärt |
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| Golfumbauplaner Registriert seit: 06.06.2009 Ort: BONN
Beiträge: 302
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das halte ich für blödsinn,denn dann müsste diese vorschrift nach 2009 entstanden sein und nur für fahrzeuge nach 2009 gelten. was ist den mit fahrzeugen die eine 2 faden birne im rücklicht haben?da wird auch alles ausgeleuchtet. bei den celis leuchten gehe ich davon aus das sogar die inneren bremsleuchten mit angeschlossen werden müssen,um die zulassung zu erfüllen. es macht kein hersteller mehr als er muss. |
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| Frischling Registriert seit: 13.02.2011 Ort: Köln
Beiträge: 54
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Technisch ist es ja Möglich, Vom Gesetzlichen her nicht, kenne es gut aus Golf 3 und Co. Heißt in etwa so: Lichttechnische Einrichtungen an KFZ dürfen nicht nachträglich verändert werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Gruß |
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