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Alt 07.07.2011, 15:22   Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
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Standard Bremslicht LED Rückleuchten

Hallo Liebe User,
beim bremsen gehen ja nur die äußeren leuchten an.
ist es auch möglich das beim bremsen die inneren leuchten auch mit angehen

gruß
seestern84 ist offline  

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Alt 07.07.2011, 15:26   Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Golf-Liebhaber
 
Benutzerbild von Holger
 
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Zitat:
Zitat von seestern84 Beitrag anzeigen
Hallo Liebe User,
beim bremsen gehen ja nur die äußeren leuchten an.
ist es auch möglich das beim bremsen die inneren leuchten auch mit angehen

gruß



... ich hab´s bei meinem 6er gemacht. Habe die Kabel an die dritte Bremsleuchte angeschlossen.

Ich habe aber die Celis-LED-Rückleuchten, ich weiß nicht ob es bei den Anderen geht .
Angehängte Grafiken
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Holger ist offline  

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Alt 14.07.2011, 14:05   Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Beiträge: 21
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Zitat:
Zitat von seestern84 Beitrag anzeigen
beim bremsen gehen ja nur die äußeren leuchten an.
ist es auch möglich das beim bremsen die inneren leuchten auch mit angehen
Technisch JA, aber was sagt die StVO und die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs dazu? Ggf. verlierst Du dadurch die Betriebserlaubnis und das kann teuer werden.
Gruß
Sven
smich ist offline  

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Alt 14.07.2011, 15:40   Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Hilfebietender
 
Benutzerbild von Burito
 
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Beiträge: 104
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Zitat:
Zitat von smich Beitrag anzeigen
Technisch JA, aber was sagt die StVO und die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs dazu? Ggf. verlierst Du dadurch die Betriebserlaubnis und das kann teuer werden.
Gruß
Sven
Hallo Sven
das ist eine Vermutung oder?
Ich würde einfach mal bein TÜV schriftlich anfragen.

Grüße
Burito ist offline  

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Alt 14.07.2011, 15:50   Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Burito Beitrag anzeigen
das ist eine Vermutung oder?
Ich würde einfach mal bein TÜV schriftlich anfragen.
Wie ich geschrieben habe, ist es eine Frage, die um Schaden abzuwehren m.E. vorher sicher geklärt werden sollte.
Wenn die StZVo hier nichts konkretes sagt, wären als Informationsquellen
a) TüV (od. Dekra)
b) Fahrzeughersteller
c) Hersteller des Rücklicht, wenn nicht b)
möglich und erforderlich.

Anm.: Mein Kommentar bezieht sich auf eine gewisse Bereitschaft von Fahrzeughaltern ihr Fahrzeug so zu verändern, dass durch die Veränderung die Betriebserlaubnis erlischt. Hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.

Viel Erfolg und lasst uns an der Recherche mit Quellenangabe (auch wenn es keine Doktorarbeit ist ) weiter teilhaben.

Gruß

Sven
smich ist offline  

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Alt 23.10.2011, 10:28   Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Bastler
 
Benutzerbild von wuschi1983
 
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und? Konnte jemand was in Erfahrung bringen?
wuschi1983 ist offline  

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Alt 23.10.2011, 12:02   Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Sommertreffenplaner
 
Benutzerbild von golfer-89
 
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Techn. Angestellter
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Um es kurz zu machen ist es so das beim bremsen nur ein teil voll ausleuchtet und das andere nicht, das wird gemacht damit der hinterher fahrende den unterschied bei einer bremsung sieht.
Stell dir vor du fährst auf der autobahn und bremst in dem augenblick sieht der hinterher fahrende nicht nach vorn sondern erst nen augenblick später, er sieht das helle licht aber den bremsvorgang nicht.
Deshalb sind meines wissens nach die r led rüllis auch nur für fahrzeuge nach kw 45 2010 den davor leuchten alle lichter beim bremsen.
Somit ist es vom tüv verboten, so hat es mir ein tüver erklärt
golfer-89 ist offline  

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Alt 23.10.2011, 12:07   Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Golfumbauplaner
 
Registriert seit: 06.06.2009
Ort: BONN
Beiträge: 302
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das halte ich für blödsinn,denn dann müsste diese vorschrift nach 2009 entstanden sein und nur für fahrzeuge nach 2009 gelten.
was ist den mit fahrzeugen die eine 2 faden birne im rücklicht haben?da wird auch alles ausgeleuchtet.
bei den celis leuchten gehe ich davon aus das sogar die inneren bremsleuchten mit angeschlossen werden müssen,um die zulassung zu erfüllen.
es macht kein hersteller mehr als er muss.
alex.bn ist offline  

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Alt 23.10.2011, 18:30   Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Modifizierer
 
Benutzerbild von Iceman
 
Registriert seit: 20.02.2010
Ort: Essen
Golf VI GTD & Tigra A
Beiträge: 199
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Zitat:
Zitat von golfer-89 Beitrag anzeigen
Um es kurz zu machen ist es so das beim bremsen nur ein teil voll ausleuchtet und das andere nicht, das wird gemacht damit der hinterher fahrende den unterschied bei einer bremsung sieht.
Kann nicht passen, bei Audi oder dem neuen Passat (oder war´s Touran?, hab´s gerade nicht im Kopf) leuchten auch alle Elemente beim Bremsen.
Iceman ist offline  

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Alt 23.10.2011, 18:41   Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Frischling
 
Benutzerbild von vr6kkk
 
Registriert seit: 13.02.2011
Ort: Köln
Beiträge: 54
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Technisch ist es ja Möglich,
Vom Gesetzlichen her nicht, kenne es gut aus Golf 3 und Co.
Heißt in etwa so: Lichttechnische Einrichtungen an KFZ dürfen nicht nachträglich verändert werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Gruß
vr6kkk ist offline  

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