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| Bastler Registriert seit: 17.10.2010 2.0 TDI 81kw 119g
Beiträge: 257
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Also bei mir ist das genauso wie bei dir, ich muss ja wenn ich den Lichtschalter rausziehen will, dann geht er ja automatisch auf Standlicht. Aber es gibt ne Möglichkeit die NSW auch als Tagfahrlicht zu programmieren, dann leuchten diese anstatt dem normalen Tagfahrlicht, was ich allerdings nicht so toll finde. Schau mal hier steht das man das über VCDS wohl machen kann. -|- VCDS-Codierung-Hamburg -|- TFL über NSW (Dauerfahrlicht/TFL über Abblendlicht oder Fernlicht muss aktiviert bleiben) STG 09 ==> Funktion 07 ==> BCM STG ==> LCode2 ==> Byte 14 ==> Bit 1 (1 = an) |
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| Schrauber-Gehilfe Registriert seit: 05.06.2011
Beiträge: 356
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Rein rechtlich ist es verboten nur mit Standlicht zu fahren, und das Fahren mit Nebelscheinwerfern ohne ersichtlichen Grund durch Witterung (Schnee, Regen, Nebel ) ist meines Wissens auch nicht grade gern gesehen bzw. wird auch mit Bußgeld belohnt. Wenn die NSW als solche NUR als Tagfahrlicht geschaltet wären, dann gäbe es imo keine rechtlichen Konsequenzen, das hieße auch, dass der Schalter dann umgebaut werden müsste.... |
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| Wissbegieriger Registriert seit: 17.06.2011 Ort: Nürnberg Golf Style 2.0 TDI BlueMotion Tech. DSG - Moonlight Blue
Beiträge: 82
| Zitat:
StVO §17 Beleuchtung (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. | |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.07.2011 Ort: NRW Grevenbroich 1,4l 118KW DSG, bis auf Leder alles, MJ 2010 was technisches
Beiträge: 5
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@ firebowl Ich habe den § 17 der STVO den du zitierst hast nicht in Frage gestellt; nur deine Aussage, dass es rein rechtlich verboten ist mit Standlicht zu fahren, denn das stimmt nicht! Wenn die Sonne scheint und keine andere Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Dunkelheit etc. vorliegt, dann darfst du auch nur mit Standlicht durch die Gegend fahren. |
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| Tuning-Freak Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 859
| Zitat:
Dann warte mal ab, was Dir Polizei und versicherung sagen, wenn Dir jemand ins Auto fährt, weil er geglaubt hat, Du stehst mit eingeschaltetem Standlicht!? ![]() Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden ist meines Wissens nur in Österreich erlaubt. | |
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| Golf-Liebhaber Registriert seit: 25.10.2009 Ort: 27798 Hude (Raum Oldenburg/Nds.) Golf VI, Bon Jovi Maschinenbaumeister
Beiträge: 792
| Zitat:
... kann ich mir eigentlich nicht vorstellen und glaub´ das auch nicht. Warum heisst das eigentlich dann Standlicht | |
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