Golf VI Forum  
Zurück Golf VI Forum > VW Golf Technik & Tuning > Golf VI

Portal Forum VW-Ersatzteile bei daparto.de Galerie Member Map Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 15.07.2011, 17:18   Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Golfumbaufertigsteller
 
Registriert seit: 30.05.2011
Ort: Hamburg
Golf VI Comfortline 1,2l TSI & Golf VI Cabrio 1,2l TSI
Techniker
Beiträge: 523
Standard Standlicht "aus" bei Nebelscheinwerfer "an"

Hallo Leute,
mir ist aufgefallen (auch Firmenwagen), das bei einigen Fahrzeugen die Nebelscheinwerfer an haben, dass das Standlicht aus ist.

Bei mir ist das nicht der Fall.
Wie ist es bei euch?
Steusel ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2011, 17:29   Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Bastler
 
Benutzerbild von Benni112
 
Registriert seit: 17.10.2010
2.0 TDI 81kw 119g
Beiträge: 257
Standard

Also bei mir ist das genauso wie bei dir, ich muss ja wenn ich den Lichtschalter rausziehen will, dann geht er ja automatisch auf Standlicht.

Aber es gibt ne Möglichkeit die NSW auch als Tagfahrlicht zu programmieren, dann leuchten diese anstatt dem normalen Tagfahrlicht, was ich allerdings nicht so toll finde.

Schau mal hier steht das man das über VCDS wohl machen kann.
-|- VCDS-Codierung-Hamburg -|-

TFL über NSW

(Dauerfahrlicht/TFL über Abblendlicht oder Fernlicht muss aktiviert bleiben) STG 09 ==> Funktion 07 ==> BCM STG ==> LCode2 ==> Byte 14 ==> Bit 1 (1 = an)
Benni112 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2011, 09:07   Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Golfumbauplaner
 
Benutzerbild von Hoermes
 
Registriert seit: 28.07.2010
1,2 TSI BMT 105 PS "Team"
Beiträge: 310
Standard

Zitat:
Zitat von Steusel Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
mir ist aufgefallen (auch Firmenwagen), das bei einigen Fahrzeugen die Nebelscheinwerfer an haben, dass das Standlicht aus ist.

Bei mir ist das nicht der Fall.
deshalb:

§ 52 StVZO - Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
... so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Hoermes ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2011, 19:21   Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Schrauber-Gehilfe
 
Benutzerbild von Fabi
 
Registriert seit: 05.06.2011
Beiträge: 356
Standard

Rein rechtlich ist es verboten nur mit Standlicht zu fahren, und das Fahren mit Nebelscheinwerfern ohne ersichtlichen Grund durch Witterung (Schnee, Regen, Nebel ) ist meines Wissens auch nicht grade gern gesehen bzw. wird auch mit Bußgeld belohnt.


Wenn die NSW als solche NUR als Tagfahrlicht geschaltet wären, dann gäbe es imo keine rechtlichen Konsequenzen, das hieße auch, dass der Schalter dann umgebaut werden müsste....
Fabi ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2011, 22:26   Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Wissbegieriger
 
Registriert seit: 27.04.2011
6er Variant Comfortline 2.0 CR 103kw DSG
Beiträge: 87
Standard

Dann brauchen die Nebler ne Zulassung als TLF. Da hats dann ne andere E-Nummer drauf. Das wird also so auch nix.
shorty1111 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 21:43   Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: NRW Grevenbroich
1,4l 118KW DSG, bis auf Leder alles, MJ 2010
was technisches
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Fabi Beitrag anzeigen
Rein rechtlich ist es verboten nur mit Standlicht zu fahren, ...
nur mal so am Rande; solange es nicht erforderlich ist mit Abblendlicht zu fahren, darfst du die restliche Zeit durchaus mit Standlicht durch die Gegend fahren; die STVO sagt nichts anderes aus!
Ex307 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2011, 22:13   Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Wissbegieriger
 
Registriert seit: 17.06.2011
Ort: Nürnberg
Golf Style 2.0 TDI BlueMotion Tech. DSG - Moonlight Blue
Beiträge: 82
Standard

Zitat:
Zitat von Ex307 Beitrag anzeigen
nur mal so am Rande; solange es nicht erforderlich ist mit Abblendlicht zu fahren, darfst du die restliche Zeit durchaus mit Standlicht durch die Gegend fahren; die STVO sagt nichts anderes aus!
Da muss ich die leider enttäuschen:

StVO
§17 Beleuchtung

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
firebowl ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2011, 08:00   Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: NRW Grevenbroich
1,4l 118KW DSG, bis auf Leder alles, MJ 2010
was technisches
Beiträge: 5
Standard

@ firebowl

Ich habe den § 17 der STVO den du zitierst hast nicht in Frage gestellt; nur deine Aussage, dass es rein rechtlich verboten ist mit Standlicht zu fahren, denn das stimmt nicht!
Wenn die Sonne scheint und keine andere Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Dunkelheit etc. vorliegt, dann darfst du auch nur mit Standlicht durch die Gegend fahren.
Ex307 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2011, 15:20   Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Tuning-Freak
 
Registriert seit: 01.08.2010
Beiträge: 859
Standard

Zitat:
Zitat von Ex307 Beitrag anzeigen
@ firebowl

Ich habe den § 17 der STVO den du zitierst hast nicht in Frage gestellt; nur deine Aussage, dass es rein rechtlich verboten ist mit Standlicht zu fahren, denn das stimmt nicht!

Dann warte mal ab, was Dir Polizei und versicherung sagen, wenn Dir jemand ins Auto fährt, weil er geglaubt hat, Du stehst mit eingeschaltetem Standlicht!?


Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden ist meines Wissens nur in Österreich erlaubt.
Andreazzz ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2011, 15:41   Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Golf-Liebhaber
 
Benutzerbild von Holger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Ort: 27798 Hude (Raum Oldenburg/Nds.)
Golf VI, Bon Jovi
Maschinenbaumeister
Beiträge: 792
Standard

Zitat:
Zitat von Ex307 Beitrag anzeigen
Wenn die Sonne scheint und keine andere Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Dunkelheit etc. vorliegt, dann darfst du auch nur mit Standlicht durch die Gegend fahren.


... kann ich mir eigentlich nicht vorstellen und glaub´ das auch nicht.

Warum heisst das eigentlich dann Standlicht
Holger ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fahrkomfort: G6 1,6 TDI,DSG, Variant "mit Bluemotion" versus "ohne Bluemotion" leporellox Golf VI 17 19.02.2011 01:25
Felgen VW "Bilbao" 18" auf Golf mit 17"-Sportpaket? bistwo Golf VI 2 02.01.2011 00:26
Preisdifferenz "Diesel" - "Super" an der Tanke kimble0938 Aktuelles 11 07.10.2010 11:13
"RCD510" mit "UHV-Premium" nachrüsten wike Hifi Navi Lautsprecher 10 17.06.2010 21:09


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:35 Uhr.


Powered by vBulletin

SEO by vBSEO 3.6.0 ©2011, Crawlability, Inc.