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Alt 29.09.2011, 21:08   Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Wissbegieriger
 
Registriert seit: 29.09.2010
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Standard Mit einem abgemeldeten Auto fahren ...???

Hallo Zusammen,

da demnächst unser neues Familienauto kommt, habe ich mal eine Frage an Euch:

Mir ist bekannt, daß ich mit dem "Altfahrzeug" zur Zulassungsstelle fahren kann, diesen abmelden, den "Neuen" anmelden und mit dem abgemeldetem Fzg. direkt zum Händler fahren kann bzw. darf (muß allerdings der selbe Landkreis bzw. in der Stadt sein).

Jetzt die Frage:

Ist jemandem bekannt, ob ich auch mit dem Bus zur Zulassungsstelle fahren kann, den Alten abmelden (z.B. am Freitag) und dann mit dem abgemeldeten am Samstag zum Händler fahren und den Neuen abholen ???

Vielen Dank.

Gruß

Tom
Golf Tom ist offline  

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Alt 29.09.2011, 21:17   Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Frischling
 
Benutzerbild von vw_shaq
 
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Hey Tom,

woher hast du denn die Info das du mit einem abgemeldeten Fahrzeug fahren darfst? Soweit ich weiß kratzen die dir die Tüv Plakette ab und das wars dann mit dem fahren ;-) Aber vll hast du auch neuere Informationen? Ich würde mir den neuen vom Händler anmelden lassen (Machen die meist als Service) den alten dahinstellen und Nummernschilder mitnehmen und abmelden (oder auch abmelden lassen durch den Händler)
vw_shaq ist offline  

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Alt 29.09.2011, 21:20   Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Wissbegieriger
 
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Hi,

die Kratzen nur das Papperl mit der Stadt/bzw. dem Landkreis ab !!!!

Das mit dem Händler fahren habe ich schon gemacht. Haben die "netten Damen und Herren" der Zulassungsstelle gesagt, daß es erlaubt ist.

Der Preis war so hart verhandelt, daß ich das An- bzw Abmelden bezahlen müßte. Und der Preis liegt weit über dem, als wenn ich meine "Chefin" da hin schick.

Gruß

Tom
Golf Tom ist offline  

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Alt 29.09.2011, 21:21   Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Golfumbauplaner
 
Benutzerbild von Hoermes
 
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Zitat:
Zitat von vw_shaq Beitrag anzeigen
woher hast du denn die Info das du mit einem abgemeldeten Fahrzeug fahren darfst?
Mir hat der VW-Händler damals auch diese Info gegeben.

Aber ich halte das rechtlich schon für dünn, ich denke wenn man nen Unfall hat dann hat man mehr Ärger als wenn man mal in den sauren Apfel beißt und mit 2 Autos/Bus/Taxi o.ä. zu Zulassung und Händler fährt.
Hoermes ist offline  

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Alt 29.09.2011, 21:29   Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Frischling
 
Benutzerbild von vw_shaq
 
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Wie gesagt ich kannte es nicht :-) Lasse mich aber gerne eines besseren Belehren ;-)
vw_shaq ist offline  

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Alt 29.09.2011, 21:32   Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Frischling
 
Benutzerbild von Marina
 
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Gibst du den alten denn in Zahlung?
Wenn ja, dann frag doch mal den :-) ob er für dich die Abmeldung übernimmt.
Hat meiner auch freundlicherweise gemacht ;-).

Nunja und ansonsten wäre ja noch die Alternative mit dem roten Nummernschild vorhanden.
Marina ist offline  

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Alt 29.09.2011, 21:40   Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Wissbegieriger
 
Registriert seit: 29.09.2010
Beiträge: 98
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...oder am Freitag den Alten ab- und den Neuen angemeldet und gemütlich am Samstag mit dem Bus (ca. 30 min Fahrt und 6 Euro Kosten) zum Händler und den Neuen geholt.

Danke.

Gruß

Tom
Golf Tom ist offline  

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Alt 29.09.2011, 22:08   Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
erc83
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Golf Tom Beitrag anzeigen
Ist jemandem bekannt, ob ich auch mit dem Bus zur Zulassungsstelle fahren kann, den Alten abmelden (z.B. am Freitag) und dann mit dem abgemeldeten am Samstag zum Händler fahren und den Neuen abholen ???

Vielen Dank.

Gruß

Tom
Nein, darfst du nicht.
Am Tag der Abmeldung darf bis 23:59Uhr nur auf direktem Weg zum Käufer/Händler gefahren werden. Quasi Überführungsfahrt.

Auch mit Kurzzeitkennzeichen(gelb) darf nur mit einem Auto einmal von A nach B gefahren werden, obwohl sie mehrere Tage gültig sind.
 

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Alt 30.09.2011, 06:51   Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Wissbegieriger
 
Registriert seit: 27.04.2011
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Beiträge: 87
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Am Tag der Abmeldung ist das Auto noch bis 23:59 angemeldet und auch versichert. Damit darfst du mit dem endwerteten Nummernschild noch bis 23:59 fahren.
Wenn du zum anmelden fährst ist das Auto auch schon versichert, wenn du ne Versicherungsbestätigung dabei hast, weil nachdem du beim anmelden warst das Fahrzeug ja schon ab 0:00 Uhr versichert und angemeldet ist. Nur einfach so rumfahren und sagen ich will ja nacher zum anmelden geht nicht.
shorty1111 ist offline  

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Alt 30.09.2011, 08:16   Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Golf-Liebhaber
 
Benutzerbild von JoergZ
 
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Zitat:
Zitat von shorty1111 Beitrag anzeigen
Am Tag der Abmeldung ist das Auto noch bis 23:59 angemeldet und auch versichert. Damit darfst du mit dem endwerteten Nummernschild noch bis 23:59 fahren.
Wenn du zum anmelden fährst ist das Auto auch schon versichert, wenn du ne Versicherungsbestätigung dabei hast, weil nachdem du beim anmelden warst das Fahrzeug ja schon ab 0:00 Uhr versichert und angemeldet ist. Nur einfach so rumfahren und sagen ich will ja nacher zum anmelden geht nicht.

Kann ich bestätigen....das ist die korrekte Info... !!!!
JoergZ ist offline  

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