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| Cruiser | Zitat:
Da verschwindet mal ne LKW, oder jede Nacht ein paar. Das selbe war erst vor kurzem im mercedes Werk Bremen bzw. Deren Lager | |
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| Cruiser |
Solange wir alle denken es gibt neue Ware zum Spott Preis ( weil der Verkäufer Mitleid hat mit uns, da vw so teuer ist) verschwinden immer wieder navis, unsere teuer gekauften Felgen, oder Lenkräder. Versicherung zahlt, und holen es sich dann bald wieder ![]() Und so geht's immer weiter. Es können eBay Shops sein mit 2000 positiven Bewertungen, oder tuningshops etc Im rns Forum hat selbst eine Versicherung vom teile-beschaffer als Ersatz ne geklautes/ manipuliertes rns an den Versicherten erstattet |
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| Cruiser Registriert seit: 15.09.2011 Ort: Erding 1.4 Team, 80 wilde Pferde, 5-Gangschaltung, Shadow Blue Metalllic Administrator / Gruppenleiter
Beiträge: 668
| Zitat:
ich drück dir mal die Daumen. Vll bekommst du ja raus wos her ist bevor dus einbaust | |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 13.11.2011 Ort: Koblenz Golf 6 TSI Highline 118kw Student
Beiträge: 4
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Hallo Leute, hier ein Auszug aus dem BGB §932: Durch eine nach §929 (Einigung und Übergabe; auf deutsch stinknormaler Verkauf) erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zur der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. Weiter in Absatz 2: Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört. Auf unseren Fall mit dem ebay Lenkrad bezogen bedeutet dies, dass der Käufer aufgrund des viel viel zu niedrigen Preises des Lenkrades stutzig hätte werden müssen. Ich kauf ja auch keinen Porsche für 10€ bei ebay (jetzt als übertriebenes beispiel) Ferner kann ich dazu nur sagen, das wenn ich, oder ihr etwas nichtsahnend (gutgläubig) bei ebay kauft, unabhängig davon ob die Sache wirklich vom Eigentümer verkauft wird, dann ist ein rechtswirksamer kaufvertrag zustande gekommen. Eine Veräußerung eine Nichtberechtigten (Berechtigt ist der Eigentümer oder ein Ermächtigter), also eines Diebes etc. wird in dem Fall durch den Guten Glauben überwunden. Also keine Panik, ihr könnte weiterhin sachen bei ebay kaufen, die deutsche Rechtssprechung schützt den Käufer vor solchen Fällen. Hoffe ich konnte helfen. Geändert von DeepBlack (28.01.2012 um 09:33 Uhr) |
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