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Alt 30.03.2011, 20:45   Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Golfumbauinteressierter
 
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Hallo zusammen,

meinen alten Wagen bekommt meine Schwester, die im Ausland wohnt. So... nun wird der Wagen von meinen Eltern wahrscheinlich Mitte April dort hin gebracht. Wie muss ich jedoch bezügl. den Kennzeichen/ Abmeldung vorgehen?

Ich habe mir folgendes überlegt. Ich melde den Wagen hier in Deutschland bei der zuständigen Zulassungsstelle ab. Meine Eltern melden ihn wieder mit Kurzkennzeichen an und gut ist. Was mich jedoch nicht in Ruhe lässt ist, dass der Wagen bis März 2011 TÜV hat. Bekomm ich dann überhaupt noch im April Kurzkennzeichen? Der wär ja dann schließlich ohne TÜV?! Sind die Kurzkennzeichen dafür überhaupt die richtigen, um den Wagen kurz über die Grenze zu bringen und dann dort ummelden? An wen muss ich mich da wenden? Direkt Zulassungsstelle, wo ich dir Kurzkennzeichen beantrage oder bei meinem Versicherungsmenschen?

Grüße

Dave
Dave86 ist offline  

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Alt 30.03.2011, 20:54   Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Golfumbauplaner
 
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Puh, ganz schön kompliziert...

Also eines weiß ich sicher: Ohne TÜV gibts keine reguläre Zulassung, vermutlich auch nicht als Kurzzeitversion.

Warum lässt du das Auto nicht einfach angemeldet und lässt es ins Ausland überführen und meldest es dann ab? (Kennzeichen sollen deine Eltern halt wieder mitbringen oder schicken??) Für die Kurzzeitkennzeichen brauchst du ja auch wieder ne Versicherung, Kennzeichen und hast das Gelaufe zur Zulassung!
Hoermes ist offline  

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Alt 30.03.2011, 21:13   Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Golfumbauinteressierter
 
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Ok, das mit dem TÜV dachte ich mir fast schon.

Stimmt, wäre eigentlich die beste und günstigste Lösung. Auto rüber, Ummeldung und Kennzeichen nehmen meine Eltern dann wieder mit.

Danke!
Dave86 ist offline  

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Alt 30.03.2011, 21:17   Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Frischling
 
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Hallo,

die Kurzzeitkennzeichen bekommst Du auch ohne TÜV. Aber Du trägst die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Zur Überführung ins Ausland sind die Kurzzeitkennzeichen nur bedingt geeignet. Es gibt zwar Überlegungen, ein einheitliches Kurzzeitkennzeichen innerhalb der EU einzuführen, aber so weit sind wir noch (lange) nicht.

Bis dahin ist es extrem wichtig zu wissen, wohin das Fahrzeug ausgeführt werden soll. Von den Belgiern ist mir bekannt, dass die extrem zickig sind. Da geht gar nichts. Bei den Niederländern ist es schon besser. Du mußt Dich also ganz konkret bezogen auf das Ausfuhrland informieren.

Außerdem solltest Du auf die Zollformalitäten achten. Da gibt außer dem Zollgebühren einiges, was man wissen sollte, damit es keinen Ärger gibt.

Gruß
Bernhard
casait ist offline  

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Alt 30.03.2011, 21:24   Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Jetzt hab ich nochmals mit meinem vater geredet und der meinte, um ein Auto im Ausland zulassen zu können, muss es abgemeldet sein, d.h. eine doppelte Zulassung ist anscheinend nicht möglich.

Ich hab eber nun gelesen, dass es anscheinend auch möglich ist, Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV zu bekommen?!

Hm... jetzt wirds spektakulär. Mein vater ruft morgen mal beim Versicherungsmenschen an und erkundigt sich... .
Dave86 ist offline  

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Alt 30.03.2011, 21:25   Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von casait Beitrag anzeigen
Hallo,

die Kurzzeitkennzeichen bekommst Du auch ohne TÜV. Aber Du trägst die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Zur Überführung ins Ausland sind die Kurzzeitkennzeichen nur bedingt geeignet. Es gibt zwar Überlegungen, ein einheitliches Kurzzeitkennzeichen innerhalb der EU einzuführen, aber so weit sind wir noch (lange) nicht.

Bis dahin ist es extrem wichtig zu wissen, wohin das Fahrzeug ausgeführt werden soll. Von den Belgiern ist mir bekannt, dass die extrem zickig sind. Da geht gar nichts. Bei den Niederländern ist es schon besser. Du mußt Dich also ganz konkret bezogen auf das Ausfuhrland informieren.

Außerdem solltest Du auf die Zollformalitäten achten. Da gibt außer dem Zollgebühren einiges, was man wissen sollte, damit es keinen Ärger gibt.

Gruß
Bernhard
Das Auto geht in den Osten, nach Polska!
Dave86 ist offline  

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Alt 30.03.2011, 21:37   Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Frischling
 
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Standard ... Polska

Eine verbindliche Auskunft, ob das DEUTSCHE Kurzzeitkennzeichen in POLEN akzeptiert wird, können zweifelsfrei nur die polnischen Behörden geben.

Gruß
Bernhard
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Alt 31.03.2011, 07:39   Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
aSe
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die korrekten Kennzeichen für solch ein Vorhaben sind sicherlich Ausfuhrkennzeichen (Infos hier klicken).
Dafür benötigt man aber noch eine gültige Hauptuntersuchung, was dann ja nicht mehr zutrifft, wenn der Wagen erst im April ins Ausland verbracht werden soll.
aSe ist offline  

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Alt 31.03.2011, 08:23   Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Bastler
 
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Dave, wie im ersten Beitrag von jemand beschrieben:

1. Lass den Wagen angemeldet, deine Eltern sollen im April damit einfach so nach Polen fahren. Zurück kommen sie dann mit den Schildern und allen Papieren, du meldest den Wagen ab und schickst alle Papiere per Einschreiben nach Polen damit deine Schwester den Wagen umschreiben und polnische Papiere bekommen kann (teuer, aber muss sie machen). Das ist allemal billiger wie Kurzzeitkennzeichen zu holen (~100 Euro für Schilder und Versicherung). Und es wird dich auch keiner anpissen das du im April ohne TÜV gefahren bist!

2. Du meldest den Wagen ab, holst dir Kurzzeitkennzeichen, keine Zollkennzeichen! (was nach Polen DEFINITIV kein Problem darstellt). Problem hier, du brauchst, laut Gesetz aber gültigen TÜV um ein solches Kennzeichen zu bekommen, in der Realität sieht es aber so aus, das du die Kennzeichen einfach so bekommst, es kontrolliert niemand.

ZOLL fällt natürlich nicht an, EU sei Dank. Deine Schwester sollte aber mal beim Zoll in Polen anfragen, es gab damals eine Regelung die besagte, das du beim Zollamt an der Grenze eine Bescheinigung bekommst, das du den Wagen - Quasi - ausgeführt hast. Dieser musste dann vorgelegt werden beim polnischen TÜV und bei der Zulassung. Es gab auch verschiedene Deadlines dafür, soll heißen: Du konntest ein Auto zwar ausführen, musstest es dann aber auch innerhalb von ein paar Tagen beim polnischen TÜV vorführen, ich denke das somit verhindert werden soll/sollte das irgendwelche Schrottkaren ins Land kommen die nur ausgeschlachtet werden.

Solltest du mit deinen deutschen Kennzeichen hinfahren, hast du dann nur das Problem, das du sowas nicht bekommen würdest, weil das Auto ja noch angemeldet ist, in dem Fall müsste deine Schwester wiederrum dann das ganze beim innländischen Zoll machen, sollte aber auch kein Thema sein.


Also ich würde dir Variante 1 vorschlagen und deine Schwester sollte sich mit den Regelungen in Polen auseinander setzen!

EDIT:
Polen hat eine Verbrauchersteuer für importierte Fahrzeuge:
http://www.polenimpott.de/polen-foru...c_2427-13.html

Dieser Beitrag sollte dir bei allem helfen, Variante #1 ist aber hier trotzdem noch gültig für die Überführung. Du musst halt dann noch einen Kaufvertrag mit deiner Schwester schreiben

Geändert von tomsen (31.03.2011 um 08:33 Uhr)
tomsen ist offline  

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Alt 31.03.2011, 20:39   Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Danke euch erstmal für die rege Rückmeldung.

Mein Vater hat sich heut bei der Zulassungsstelle, sowie beim Versicherungsmenschen informiert. Die Kurzzeitkennzeichen sind laut deren Aussage problemlos möglich, auch ohne TÜV.

Wies aussieht wird er sich dafür dann auch entscheiden (Kurzzeitkennzeichen). Wenn die ganze Aktion übern Berg bzw. Grenze ist , würde ich hier mal Rückmeldung erstatten.
Dave86 ist offline  

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