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Alt 12.04.2011, 20:56   Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Bastler
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: Ehringshausen
IT/Produktionsplannung
Beiträge: 275
Standard Rechtsfrage, Ebay Verkauf

Hallöle,

mal wieder ist eine kleine Rechtsauskunft gefragt..

Ich habe was bei Ebay verkauft, um genau zu sein, Parfum, neu verpackt, dazu kommt das ich gewerbliches Anbieter bin, soweit kein Thema.

Nun hat jemand von mir zwei Stück verkauft und ich habe ihm die auch zu geschickt, folgender Ablauf.

- Sammeltransport von Ungarn nach Deutschland
- in Deutschland umverpackung zu den jeweiligen Empfängern
- dabei ist nichts aufgefallen, alle Flaschen und Packungen waren heile
- Ein Empfänger hat zwei Flaschen gekauft und behauptet nun eine war defekt und der Inhalt ist ausgelaufen.

Darauf hin bat ich das ganze zu dokumentieren, er vermutet einen Fehlerhaften Verschluss, der selbe Verschluss hat aber den Transport von Ungarn nach DE unbeschadet und ohne Flüssigkeitsverlust überständen und die Flasche wurde auch nicht ausgepackt beim umverpacken in DE.

Mir kommt die Sache also sehr spanisch vor, weil der Käufer das ganze sofort weggeschmissen hat und nichts dokumentieren kann.

Was meint ihr??
tomsen ist offline  

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Alt 12.04.2011, 21:21   Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Show&Shine-Sieger
 
Benutzerbild von plextator
 
Registriert seit: 11.08.2009
Ort: Hamm (Westf.)
1.4 TSI
Beiträge: 1.864
Standard

Transportversicherung ?

Da er es weggeschmissen hat. Hat er Pech gehabt.
plextator ist offline  

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Alt 12.04.2011, 21:22   Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Bastler
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: Ehringshausen
IT/Produktionsplannung
Beiträge: 275
Standard

Nur für den Transport von HU nach DE vorhanden, Versand in DE erfolgte per Hermes.

Er hatte ebenso geschrieben das das Paket aufgeweicht war, dann hätte ich es z.b. sofort bei Hermes reklamiert.
tomsen ist offline  

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Alt 12.04.2011, 21:23   Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Show&Shine-Sieger
 
Benutzerbild von plextator
 
Registriert seit: 11.08.2009
Ort: Hamm (Westf.)
1.4 TSI
Beiträge: 1.864
Standard

Wenn er Dich negativ bewertet. Melde es eBay.

Mehr kannst Du nicht machen. Er ist in der Beweispflicht dass es kaputt ist.
plextator ist offline  

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Alt 12.04.2011, 21:26   Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Super-Moderator
 
Benutzerbild von KaltesBier
 
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Ort: An DER Hopfenstrasse/Bayern
Derzeitig KFZ Aufbereiter bei BMW
Beiträge: 1.690
Standard

Defekte Ware müsste er schon zurück schicken oder halt dementsprechend Bilder von der Defektenware dir zusenden. Woher willst du den sonst wissen ob nicht doch alle beide Inordnung sind und er nur abstauben will? Da er die Angeblich defekte Parfümflasche weggeworfen hat, hat er kein Beweis in der Hand das sie Wirklich defekt war. Sein Pech.
Als Verkäufer im Netz brauchst du den Beweis oder gehst du zu einer Parfümerie ohne deine Gekaufte defekte Ware und willst neue? NÖ macht keiner defekt zurück neue raus
KaltesBier ist offline  

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Alt 12.04.2011, 21:47   Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Sommertreffenplaner
 
Benutzerbild von Speedster750
 
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Ort: Buer i. W.
Wein, Weiber und Gesang und dann noch meine Motorräder :-)
VCDS User
Beiträge: 936
Standard

Also meines Wissens nach ist genau das im "Gefahrenübergang" geregelt.

Im § 446 BGB steht:
Nach § 446 BGB geht mit der Übergabe der verkauften Sache an den Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Sachgefahr (das heißt er trägt das Risiko von Verlust oder Verschlechterung, der Verkäufer muss nicht nochmals leisten) und die Vergütungsgefahr (das heißt er muss den noch nicht entrichteten Kaufpreis zahlen, auch wenn die Sache zerstört oder beschädigt ist.)
Speedster750 ist offline  

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Alt 12.04.2011, 21:49   Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Show&Shine-Sieger
 
Benutzerbild von plextator
 
Registriert seit: 11.08.2009
Ort: Hamm (Westf.)
1.4 TSI
Beiträge: 1.864
Standard

Angeber

Klar dass Du im juristen deutsch hier postest.
plextator ist offline  

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