Hallo, in meinem Fahrzeugschein ist eine AHK eingetragen.... aber keine verbaut..... wie geht des ????? war da ein Unfall?? weil ich hab meins gebraucht gekauft
die abnehmbare braucht auch ein halter und eine aussparung in der stoßstange oder täusch ich mich da?
Selbsterständlich. Die Halterung muss da sein. Aussparung weiß ich nicht. Ich wollte nur darauf hinweisen, ansonsten natürlich eine Ahnung... Vielleicht wurde ja eine abnehmbare vor dem Verkauf entfernt (vorrausgesetzt es geht ohne Aussparung...).
Ich würde auf einen Fehler im Fahrzeugschein tippen. Meine Freundin darf jetzt sogar 40ter fahren weil die im Strassenverkehrsamt sich beim Ersatzführerschein verschrieben haben.
Mach dir keinen Kopf deswegen... Steht bei mir auch drin. Hab aber auch keine. Weder ne halterung noch sonst was ... Aber steht in den Papieren drin. Vielleicht ist das nur das wenn man mal eine nachrüsten will das man sich den Besuch beim TüV sparen kann
So sieht`s aus. Das steht inzwischen immer so drin. Wenn man eine AHK nachrüstet muß man nicht mehr zum TÜV, weil die jetzt mit einem E-Prüfzeichen versehen sind
Seid mal vorsichtig mit dem Ratschlag "nicht zum TÜV"! Es ist zwar ggf. nicht mehr nachvollziehbar, ob die AHK ab Werk verbaut ist oder nachgerüstet wurde, aber der ordnungsgemäße Anbau muss von der rechtlichen Seite her dennoch auf jeden Fall von einem Gutachter bescheinigt/abgenommen werden. Im Übrigen sind die E-Nummern der nachgerüsteten AHK nicht unbedingt identisch mit den E- Nummern, der ab Werk verbauten AHK, wie diese in den Papieren eingetragen sind. Die Prüfer legen größten Wert darauf, dass die Auflagepunkte der AHK plan auf der Karosserie aufliegen, d.h. Unterbodenschutz, Lack oder ähnliches komplett unter den Befestigungen entfernt wurde. Anderenfalls kann es zu Spiel in der Befestigung kommen und sich Schrauben komplett lösen. Hört sich bescheuert an, ist aber wohl in der Vergangenheit öfters vorgekommen. Vom TÜV gibt es ein einfaches DIN A4-Blatt, welches man bei den Papieren mitführen kann. Lediglich zum Strassenverkehrsamt braucht man meines Wissens nicht mehr... (So war es zumindestens bei mir vor etwa 3 Jahren!) Andreas
Hallo zusammen Bei mir stand auch schon alles in der Zulassung. Ich habe dann im Mai 2010 eine AHK beim freundlichen nachrüsten lassen und eine ABE dazu bekommen, damit war der Fall erledigt. Habe extra den Service Meister angesprochen ob ich zum TÜV muss, und der sagte das ja alles in den Papieren drin steht und die ABE ausreicht.