Hallo in die Runde, ist es korrekt das meine Anschlussgarantie während der Herstellergarantie beginnt? EZ im Dezember 2011 ---> Neuwagengarantie bis Dezember 2013 Anschlussgarantie lt. Schreiben beginnt Im November 2012, dort wurde das Auto gekauft. Steh ich auf dem Schlauch und verstehe das jetzt falsch? Es heißt doch ANSCHLUSS - Garantie.
Richtig, Anschlussgarantie heißt bei mir nach beendigung der Werksgarantie. Das bedeutet nach zwei Jahren! Hast du mal bei deinem angrufen deswegen?
Moin, was für eine "Anschlussgarantie" hast du? Die originale vom VVD oder ist es ein Gebrauchtwagen und du hast vom Händler eine andere "Anschlussgarantie" bekommen? Wenn es die normale vom VVD ist, die echte Anschlussgarantie, dann stimmt das von QuexXxLeR geschriebene.
Wenn du dein Auto noch vor Ablauf der Garantieverlängerung verkaufst, bekommst du dein Geld anteilsmäßig zurück....dies gilt zumindest dann, wenn du dein Auto beim freundlichen in Zahlung gibst.
man bekommt immer das restgeld zurück, egal wer ihn kauft. bei verkauf an privat kann die garantie kostenlos übertragen werden.
Da bin ich mir nicht zu 100% sicher. Ich habe im April 2013 (beim Verkauf meines Audi A3 mit Garantieverlängerung) folgende Aussage vom Volkswagen Versicherungsdienst (VVD) bekommen: Verkauf an VW-Händler = Rückerstattung des anteiligen Beitrages vom Verkaufsdatum bis zur nächsten Fälligkeit -> Versicherug erlischt Verkauf an Privat = keine Rückerstattung -> Versicherung geht auf den neuen Eigentümer über Da ich meinen Audi an einen VW-Händler verkauft habe, gab's das Geld zurück. Ich gehe daher davon aus, dass die mir genannte Regelung auch für die VW-Anschlussgarantie gilt, da beide über den VVD in Kooperation mit der Allianz Vers. AG abgewickelt werden.
in meinem vertrag steht eindeutig das ich das geld zurückbekomme wenn ich das auto an einen gewerblichen wiederverkäufer verkaufe oder an einen privat käufer der es im ausland anmeldet.
Aus der Nummer kommste auch mit der Aussage nicht raus. Du sagtest egal wer kauft. Wenn du den VVD anscheißen willst, ist das was anderes. Tut es so weh seine eigene Aussage zu korrigieren?
Jetzt aber mal zurück zum Thema. @ JaLuPhi: Was hat denn der Freundliche gesagt? Wie lange hast du nun Neuwagengarantie und wann läuft die Garantieverlängerung aus? Hängt der Beginn der Werksgarantie vielleicht mit den Worten "gekauft" und "Erstzulassung" zusammen? Denn theoretisch kann zwischen dem Kauf und der Erstzulassung ja einige Zeit vergehen und dass dann VW sagt, die Garantie beginnt mit Kaufdatum und nicht mit Erstzulassung, könnte man ggf. nachvollziehen.
ja ich weiß gar nicht wer das Thema hier in die andere Richtung gedreht hat. Die Werksgarantie beginnt natürlich mit der EZ. Ich war beim ;-) und hab mich aufklären lassen. Ich habe erstmal nur 1 Jahr Anschlussgarantie. Es ist nur sehr dämlich ausformuliert im Vertrag. Sprich ganz normal 2 Jahre Herstellergarantie mit anschließendem 1 Jahr Zusatzgarantie.
Das Serviceheft hat in der Regel zwei Stempel/Daten: Datum der Ubergabeinspektion und Datum der Auslieferung. Die Garantie beginnt mit letzterem Datum. Die Werksgarantie beginnt garantiert nicht mit der EZ. Ich bin gerade dabei. die Garantieverlängerung nach zwei Jahren zu unterschreiben und habe mich erkundigt, wann der letzte Tag für die Verlängerung genau ist. Es ist der Ablauf der Werksgarantie, 2 Jahre nach gestempelten Datum der Auslieferung.
Ich muss mein letztes Geschreibsel korrigieren und ergänzen: Laut Garantiebedingungen VW gilt für den Beginn der Garantiezeit die Übergabe des PKWs an den Käufer oder die EZ, je nachdem, was zuerst eintritt!