Hallo zusammen, bin neu hier, heiße Jan und fahre einen Golf 6 R. Nun zu meiner Frage: Habe vor eine Klappenanlage zu verbauen aber ab dem 01.06. nächsten Jahres soll das ja nicht mehr erlaubt sein. Jetzt wollte ich wissen was ist wenn ich das vorher verbaut habe und es vom tüv abgenommen ist?! Können die mich dann zwingen das zurück zu bauen? Gruß
Das ganze Gesetz betrifft die Autohersteller. Nicht die Abgasanlagenhersteller wie HG Motorsport und co!
Hab was schickes bei jp gesehen, denke dem werd ich einen Besuch abstatten... D.h. also das ne klappe aus dem "zubehör" kein ding ist?!