Ist es erlaubt das Kennzeichen nicht an der Stoßstange anzubringen und dafür einfach aufs Amaturenbrett zu legen? Weil ich seh ab und zu mal welche die das machen... Also was sag der TÜV und die Polizei?
Meinst du damit, dass hinter dem Amaturenbrett oder eine andere Position nicht erlaubt ist? FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Zitat: (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. Die Grunde die gegen ein Kennzeichen hinter der Scheibe sprechen sind, dass das Glas spiegelt und der Winkel nicht passt.
Ist wie mein Vorgänger schon schrieb nicht erlaubt Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen (Quelle Wikipedia)
nicht erlaubt....dir könnte auch ein Kennzeichenmissbrauch angehängt werden (wolltest dich so vielleicht vor strafrechtlicher Verfolgung schützen ...Bsp Blitzer etc...)
Nee [FONT="]Nee ist es nicht, dafür sind ja die Nummernschilderhalter vorn und hinten da, eben zum Anbringen der Schilder. Einfach vorn reinlegen ist nicht und dürfte dich prompt ein Bußgeld kosten, wenn dich die Polente so erwischt. Weil da können sie nicht blitzen oder bei Bedarf den Halter des Fahrzeugs feststellen.[/FONT]
man darf schon die kennzeichen an anderer stelle befestigen. Aber nicht ohne den segen des tüv. vorne müßte man es etwas aus der mitte verschieben dürfen wie beim alfa zb. sieht beim golf zwar sche... aus aber geht. hinten kannst du es zb auf die kofferraum klappe montieren aber nur mit kenzeichenleuchten sieht auch bescheuert aus, aber mit tüv segen geht das auch. aber bitte nicht, müßte brechen wenn ich dich damit sehn würde.
Für kurzzeitüberfahrten durchaus gedulded, aber mehr nicht. Hatte letztens das Kennzeichen hinter der scheibe weil ich keine Halterung mehr hatte, auf dem weg zum Ordern der neuen Halterung kam mir zwar die Polizei entgegen, hat sie aber scheinbar nicht so interessiert
Das KZ kann vorne beliebig in der waagerechten angebracht werden, aber nicht horizontal da müßen vorgegebene Maße eingehalten werden. Hinten ebenso.
Aha [FONT="]Also dass man die Nummerschilder mal eben so vorn reinlegen darf und dass das dann geduldet wird ist mir neu. Wobei: Mir haben Sie mal die Nummerschilder geklaut und prompt wurde ich von der Kripo angehalten. Die hat aber nur die Diebstahlsmeldung interessiert und gut war’s. Was bitte heißt Kurzzeitüberfahrten? Ein paar Tage? Ein Tag?[/FONT]
War früher gang und gebe, besonders auf Fahrten mit roter Nummer. Liegt es evtl. an den mittlerweile sehr flachen Windschutzscheiben? Es müssen mMn. gewisse Neigungswinkel eingehalten werden.
FZV §10: Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Problem ist die Glasscheibe und der Neigungswinkel
Also [FONT="]Also ich bin eigentlich nach wie vor der Meinung, dass diese Praxis nicht erlaubt ist. Und wenn, dann wohl nur relativ kurzzeitig und keineswegs auf lange Dauer von mehreren Tagen oder gar über Wochen und Monate. Geht es da nicht auch um das Thema Blitzen und Ahnden von Verkehrsdelikten, weil ihr gerade vom Neigungwinkel sprecht? Eine Scheibe kann ja unter gewissen Umständen auch spiegeln oder so...[/FONT]
Erlaubt war´s nie, auch wenn´s früher (und heute) vielleicht keinen so richtig interessiert, auch nicht bei roten oder sonstigen Nummern.
[FONT="]Na , ich glaube, die Polente interessiert das schon, wenn sie dich zu fassen bekommen. Mit hatten sie mal die Nummerschilder geklaut, da aber unsere kfz-stelle sich nicht meinen Arbeitszeiten anpassen wollte, konnte ich erst vier Tage später neue Schilder beantragen. Nach nur einem Tag ohne Nummerschilder bin ich von einem Streifenwagen nach Hollywood-Art ausgebremst wurden. Aber wie gesagt, da hatte ich überhauot keine Schilder dran![/FONT]
!. Wäre es lieb wenn du deine Schriftart und vorallem Größe auf Standart bringst. 2. Kommt es so vor als wenn du überhaupt nicht die Meinung der anderen lesen/erfragen willst oder sie gar missachtest (sowieso alles Quatsch) und nur auf die eine Bestätigung DEINER Meinung wartest!? 3. Hättest Tyras Antwort beachtet wäre aus deiner Meinung längst Wissen geworden denn da steht: Soviel zum aktuellem Stand (vom 25. April 2006). Absatz 2 kam in der Form mMn. erst nach 1995, als Anti-Blitzer-Folien und Co. aufkamen, dazu. Demnach dürfte es vorher eine Grauzone gewesen sein.
Kann better call Saul nur zustimmen. Meine Erfahrung ist, dass es hinter der Windschutzscheibe geduldet wird, allerdings lag es bei mir nicht nur (flach) drin sonder stand mittels Klebeband am oberen Rand des Kennzeichens gerade. Soweit ich weiß hat der Tüv nix zu melden solang die von Saul geposteten Vorschriften eingehalten werden und das Schild eben fest sitzt (sonst gingen die üblichen Halterungsalternativen wie Saugnäpfe oder Klett eben auch nicht).