Die Autos von der zivilen Polizei sind überhaupt nicht zu erkennen. In Cuxhaven fahren Sie einen Passat 3BG, in Loxstedt einen silbernen A6 und hier in Bremerhaven einen älteren Opel Astra Kombi. Gibt sicherlich noch mehr, aber die habe ich schon im Einsatz gesehen. Ab und zu haben Sie auch mal tiefergelegte Autos auf großem Felgen usw....
Nicht ganz, die ProVida Fahrzeuge erkennst du sehr gut an der zweiten großen Antenne und reine Zivildienstfahrzeuge erkennste am Kennzeichen.
Solche auffälligen Fahrzeuge als Lockvogel sind hier auch dringend nötig, damit die notorischen Drängler und Provozierer aus dem Verkehr gezogen werden. Langsam nervt es und mit den stetig steigenden Motorleistungen wird es mit den Schwanzvergleichen immer schlimmer.
Ja das finde ich auch Ercan, wie oft ich gedrängelt werde. Nach dem Motto: "Komm, hast doch n' GTI, gib mal gas" Das nervt echt extrem. Nur weil man ein GTI hat denken die alle das man kontinuirlich auf der linken Spur mit 250 unterwegs ist ...
Das Phänomen konnte ich jetzt noch nicht feststellen mit meinem R. War aber auch noch nicht so oft mit ihm auf der Bahn. Grundsätzlich finde ich es nicht falsch wenn unsere Polizei Leistungsstärkere Fahrzeuge fährt. In Stuttgart fahrn die Polizisten auch mind. 1 911er.
Schade dass das Dashcam Thema nun von Gerichten im Keim erstickt wird. Ein hoch auf die dämlichen Datenschützer. Sonst hätte ich jeden Tag viele tolle Aufnahmen ins Netz stellen können. Wie z.B. jemand innerorts um 5 Uhr morgens bei 60km/h auf 2 Meter ranfährt, Schlangenlinien fährt und zum überholen ansetzt.
Dann gibt es halt bald eine private Vorführung der "Urlaubsvideos" beim Turbotreter. Neues Gesetz = neue Grauzone
Das stimmt wohl, werde meine Cam aber dennoch weiter laufen lassen, man weiß ja nicht was so alles noch kommt.
Das Gericht hat nur gesagt, die gemachten Aufnahmen dürfen nicht erstellt werden um an Dritte weitergegeben zu werden. Wenn es wirklich mal kracht und man hat eine Aufnahme, dann kann ich mir fast nicht vorstellen, dass ein Richter die Aufnahmen in einem Verfahren nicht zulassen würde.