Aber geht bei Vandalismus nicht die VK hoch? Also von den Prozenten? Wenn der Schuldige nicht gefunden wird auf jeden Fall, oder?
HAllo ! ich weiß zwar nicht wie der Ablauf bei Euch in D ist, aber in Ö bekommt man bei der Anzeigeerstattung - Besichtigung und Anfertigung von Lichtbildern durch die Exekutive sofern man eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung hat eine Anzeigenbestätigung mit - egal ob der Täter beaknnt ist oder nicht. Telefonat mit der Versicherung - Bekanntgabe eines Termines für die Besichtigung durch einen SV oder es kann auch der Freundliche machen... - Wird der Schaden gerichtet kann es je nach Wahl der Versicherung zu einem geringen Selbstbehalt kommen oder mann lässt sich den Schaden abzüglich eines verminderten Material - bzw.Stundensatzes auszahlen. FERTIG .. Die Versicherung wird sich im Falle eines Strafverfahrens und einer Verurteilung des Täters als "Beteiligiter" anschließen und sofern vom Täter finanziell was zu holen ist, auch den Betrag zurückfordern. Sie kann auch somit einen Exekutionstitel erwirken der dann 30 Jahre wirksam ist - samt der angefallenen Zinsen.. sollte der gute Herr jetz blank sein , und sagen wir in 20 Jahren dann einen Wald erben , gehören dann einige Bäume mir.. Dieses Recht steht nicht nur der Versicherung sondern jedem Privaten der zu Schaden gekommen ist zu, wenn der Täter rechtskräftig verurteilt wurde. Ist kein Täter bekannt können keine direkten Forderungen gestellt werden, ausser ich besitze eine private Versicherung die frür den Schaden aufkommt - also die KASKO .... Alles Klar .. so in groben Zügen ...noch Fragen .. LG aus Ö KAPPI
Das glaube ich aber nicht, dass das so einfach ist. Wenn nichts gestohlen wurde, also beispielsweise Scheibe zerschlagen und Lederjacke geklaut, dann bezahlt meines Wissens die Teilkasko schon mal nichts. Allenfalls die Vollkasko zahlt, mit allen negativen Folgeerscheinungen wie Rückstufung, Selbstbehalt, usw. - Alternativ kannst Du versuchen, dass Geld beim Verursacher selbst einzutreiben. Bin mal gespannt, wie´s weiter geht - hälst Du uns auf dem Laufenden?
Hat er doch schon - die Versicherung zahlt bis auf seinen Selbstbehalt von 500 EURO. Wenn die Versicherung dann von der Polizei den Täter genannt bekommt, bekommt er die SB zurück. Lesen heißt lösen.
Bevor man die Tastatur bemüht, sollte man vlt. auch erst mal bis zum Ende lesen? Schande auf mein Haupt!