Versicherungswechsel

  1. Chris

    Chris Geselle
    Member

    Registriert seit:
    13. Aug. 2009
    Beiträge:
    448
    Danksagungen:
    0
    Tag,

    Ich hoffe ich bin hier richtig, falls nicht bitte verschieben.

    Unzwar will ich von meiner 80 ps Möhre auf den neuen gti umsteigen.

    Meinen würde der Händler wsl in Zahlung nehmen.
    Ich möchte aber meine Versicherung gerne wechseln weil meine bisherige zu teuer ist.
    Kann ich mit Verkauf des Wagens die Versicherung kündigen ?
    Mein jetziger ist über meinen Vatter versichert weil das damals einfach zu teuer war.
    Kann ich die Prozente die ich jetzt in 5 Jahren runter Gefahren habe von meinem Vatter auf meine neue Versicherung übernehmen ?
    Ich werde jetzt 23 von daher dürfte das jetzt für mich bezahlbar sein.

    Danke
     


    #1
  2. Highliner-TDI

    Highliner-TDI Guest

    Bei der Abmeldung des bisherigen Wagens endet deine jetzige Versicherung automatisch aufgrund des Risikowegfalls. Beim Anmelden des neuen Fahrzeges musst du dir eine neue Versicherungsbestätigung besorgen, von welchem Anbieter ist dir überlassen.

    Du kannst die schadenfreien Jahre übernehmen welche du dir selbst hättest erfahren können, falls es bei Beginn keine Neueinstufung war. Das wären in dem Fall SF5, da du dieses Jahr wohl 23 wirst oder schon bist oder SF 6 bei Führerschein mit 17.

    Wichtig ist nur zu fragen ob es am Anfang eine Sondereinstufung war wie z. B. Zweitwagen regel. Am besten fragst du einfach welche "SF" deine jetzige Versicherung bestätigen würde. Des Weiteren muss dein Vater zustimmen, dass du diese übernimmst.
     
    #2
  3. Chris

    Chris Geselle
    Member

    Registriert seit:
    13. Aug. 2009
    Beiträge:
    448
    Danksagungen:
    0
    Cool danke

    Ich habe grad mit meiner Versicherung telefoniert, bin Moment SF 9. Kann aber höchsten die SF 7 übernehmen weil ich erst seit knapp 5 Jahren den Führerschein Habe.

    Wie ist das eigentlich. Da der Wagen ca 150 km entfernt ist, würde ich halt meinen abgeben wenn ich den neuen halt abhole. Der Händler kümmert sich um die Abmeldung/Anmeldung. Ich hätte aber gerne das selbe Kennzeichen weil wir in der Familie durch doofe Zufälle alle die gleiche Zahl am Ende haben.

    Kann der Händler meinen alten abmelden und den neuen gleich auf das Kennzeichen anmelden ?
    Obwohl ich an dem Tag der umeldung mit dem alten noch unterwegs bin, die Kennzeichen dann aber halt bei Ankunft an den neuen Schraube.

    Ich hoffe ihr versteht was ich meine
     
    #3
  4. Biker26

    Biker26 Schrauber-Gehilfe
    Member

    Registriert seit:
    26. Jan. 2013
    Beiträge:
    360
    Danksagungen:
    15
    Ich Glaube nicht das das dein Händler hinbekommt.
    Aber das ist auch keine Frage die du uns stellen musst!

    Die musst du deinen Händler stellen!!
     
    #4
  5. Turbotreter

    Turbotreter Administrator
    Mitarbeiter

    Registriert seit:
    28. Juni 2010
    Beiträge:
    8.790
    Danksagungen:
    515
    Nix da, unsere Glaskugeln können das sicher
     


    #5
  6. Alex90

    Alex90 Beginner
    Member

    Registriert seit:
    28. Aug. 2013
    Beiträge:
    33
    Danksagungen:
    2
    Kennzeichen abmelden

    und für die Fahrt dahin eine Rote Nummer oder ein Kurzeitkennzeichen besorgen
     
    #6
  7. dr.seuchenvogel

    dr.seuchenvogel Sommertreffenplaner
    Member

    Registriert seit:
    1. Feb. 2012
    Beiträge:
    903
    Danksagungen:
    42
    meine da muß mindestends ein werktag zwischen ab und anmeldung liegen.
     
    #7
  8. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
    Member

    Registriert seit:
    1. Aug. 2010
    Beiträge:
    1.681
    Danksagungen:
    52

    Und auf dem Straßenverkehrsamt fragen, wann die alte Nummer wieder frei ist und reserviert werden kann!
    Möglicherweise musst Du einige Tage warten, ist aber bei Überführungskennzeichen ja auch kein Problem.
    Bei uns geht das!
     
    #8
  9. klitsch89

    klitsch89 Guest

    Ich habe mir das Ganze beim Straßenverkehrsamt im Februar folgendermaßen erklären lassen und anschließend genau so praktiziert:

    Man darf ein Fahrzeug abmelden und mit dem abgemeldeten Fahrzeug anschließend bis zum Händler bzw. nachhause/zum finalen Standort fahren. Für die Überführungsfahrt muss dennoch das Kennzeichen mit entwerteter Plakette am Fahrzeug angebracht werden. ABER: Abmelden kann man überall, nicht nur dort, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Das bedeutet, dass man den Wagen bei dem Straßenverkehrsamt abmelden muss/soll, das am nächsten am Zielort liegt. Heißt: Auto in Köln abmelden und anschließend zum Händler nach Berlin fahren ist nicht. In dem Falle gilt erst nach Berlin fahren, dort abmelden und dann das abgemeldete Fahrzeug zum Händler überführen.

    Bei der Abmeldung kann man das Kennzeichen reservieren. Ich musste damals sofort angeben, ob für das gleiche Fahrzeug oder für ein anderes Fahrzeug.
    Ich habe angegeben "für ein anderes Fahrzeug". Im gleichen Atemzug habe ich das neue Fahrzeug mit demselben Nummernschild zugelassen (die Plakette wurde nie entfernt, lediglich die TÜV Plakette wurde gewechselt). Hierfür fielen dann jedoch Reservierungsgebühren und Gebühren wegen Wunschkennzeichen an.

    Im Falle, dass man das Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug übernimmt und dieses am selben Tag zulässt ist es untersagt, das alte Fahrzeug noch mit dem Kennzeichen zu bewegen. Denn beim Amt und bei der Versicherung läuft mit diesem Kennzeichen bereits ein anderes Fahrzeug.

    Somit müsste man das stillgelegte Fahrzeug mit Überführungskennzeichen (Kurzzeit oder rote Nummer) überführen.

    Ich hoffe, dass man nachvollziehen kann was ich sagen möchte
     
    #9
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Apr. 2014
  10. Golf1974

    Golf1974 Neuer Benutzer

    Registriert seit:
    30. Dez. 2013
    Beiträge:
    12
    Danksagungen:
    0
    Kümmer dich selbst darum ;-)

    Hallo Chris

    Im letzten November hatte ich den gleichen Mist.
    Es muß mindestens ein Tag zwischen der Abmeldung und der Neuanmeldung liegen.
    Das alte Kennzeichen mußt du reservieren lassen.
    Das Abmelden geht auch ratz fatz.

    Versicherung weißt du ja nun Bescheid.
    Laß dir mal ein Angebot von der Volkswagen Versicherung machen ;-).

    Ich war bisher immer bei der DEVK, öffentlicher Dienst Rabatt... und habe mir Angebote von fünf versch. Versicherungen eingeholt.
    VW Versicherung war am günstigsten!!

    Gruß
    Tanja
     
    #10
  11. klitsch89

    klitsch89 Guest


    Wer sagt sowas? Ich weiß ja, dass ich innerhalb von 5 Minuten das eine Fahrzeug ab- und das adere Fahrzeug mit demselben Kennzeichen angemeldet habe.
    Daher kann ich deine Aussage nicht nachvollziehen und halte sie schlichtweg für falsch. Es sei denn euer Landkreis handhabt das anders.

    In Düsseldorf ist es z. B. genau so, wie ich es zuvor geschrieben habe. Landeshauptstadt Dsseldorf - Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel
     
    #11
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Apr. 2014
  12. Highliner-TDI

    Highliner-TDI Guest

    Ob das am selben Tag geht oder nicht ist überall verschieden. Bis letztes Jahr mussten hier 3 volle Tage dazwischen liegen, nun geht es auch direkt hintereinander weg.
     
    #12

Diese Seite empfehlen