Hey Leute, möchte demnächst von meinem Eibach Pro Kit zu den Eibach Sportline Federn wechseln. Da ich im Winter noch mit meinen Winteralus (gleiche Maße wie Stahlfegen) und eingetragenen Reifen fahre und die Sportline eine ABE besitzen, bin ich der Meinung das ich diese ohne Eintragung fahren darf. Ist das richtig? Wenn ich dann zum Frühjahr auf meine 18 Zöller zurückwechsele wird beides zusammen natürlich eingetragen. ( Das ProKit 30/30 steht dann übrigens zum Verkauf )
Nicht so schnell, sind die Winterreifen original VW, oder eine andere Firma!? Desweiteren bitte die Suche benutzen. http://www.golf-6.com/fahrwerk-felgen/1907-tieferlegung-mit-federn.html
Achso stimmt. Bin davon ausgegangen sind die originalen. Hat sich zumindest so angehört. Wer kauft sich sonst alus mit stahlfelgengröße(16 zoll?)
Das stimmt schon, nur wenn es nachher doch keine oem sein sollten, hat er nachher villeicht noch Probleme.
Genau das habe ich gemeint, lieber nicht von etwas ausgehen. Erstmal in der ABE von den Eibach Sportline schauen ob diese Maße in dem Gutachten unter ABE fallen, da VW ja bei 16 Zoll die Maße 205/55 R16 hat, denke ich eher nicht. Wenn die nicht unter der ABE so gelistet sind, dann verfällt die ABE der Eibach und ist nur noch ein TÜV Teilegutachten nach §19 STVZO, demnach mußt du die Eibach Sportline mit den 16 Zoll im Winter und den 18 Zoll im Sommer eintragen lassen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis von deinem Golf.
Die Dezent ! 15 Zoll ! Felgen besitzen eine ABE mit den schon eingetragenen 195/65er Reifen. Daher darf ich diese jetzt auch schon ohne Einzragung fahren.
Bei Eibach in der ABE steht: Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Dezent-Felgen sind aus dem Zubehör. Keine serienmäßige Rad-/Reifenkombination. -> Die Eibach-ABE gilt für diese Felgen NICHT.
Davon bin ich noch nicht überzeugt. Ob ich nun eine Stahlfelge oder ein Alurad mit denselben Maßen habe kann ja kein großer Unterschied sein.
Doch, ist ein Unterschied! Die Federn haben nur so lange eine abe, wie sie in Verbindung mit serienmäßigen (!!!) Rad-/Reifenkombi gefahren werden. Das ist bei dir definitiv nicht der Fall, ergo keine ABE!
Die Maße deiner Alufelgen mögen denen der originalen Stahlfelgen entsprechend. Das interessiert einen Polizisten aber herzlich wenig. Das kann im Zweifelsfalle ja niemand auf die Schnelle überprüfen. Und dann gilt nunmal was in der ABE steht: nur in Verbindung mit serienmäßiger Rad-/Reifenkombi.
Genau wie ich schon sagte, ohne eine serienmäßige Rad-/Reifenkombi erlischt die ABE und wird zu einem TÜV Trilegutachten, das besagt das du die Winter- und Sommerreifen neu eintragen lassen mußt, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Im Gutachten steht aber auch das Sonder Rad/Reifenkombinationen erlaubt sind wenn diese eine ABE besitzen, was ja bei mir der Fall ist.
Im Gutachten der Eibach muß die 16 Zoll Dezent Felge drin stehen und keine Auflagen haben damit die ABE richtig ist.
Ich zitiere noch mal aus der ABE der Eibach Sportline Federn: Es bestehen weiterhin keine Bedenken gegen Die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: - Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprchende Rad-/Reifenkombinationen vor und die jeweils erforderlichen Auflagen wurden eingehalten. Zudem nochmal zu den 15 Zoll Dezent Felgen. Diese besitzen eine ABE, wo die 195/65er Reifen verzeichnet sind. Zudem sind diese Reifen in meinem Fahrzeugschein eingetragen. In der Kurzfassung müsste das bedeuten: Die Federn sind ohne Eintragung zu fahren, wenn Felgen mit Reifen benuzt werden, welche eine Genehmigung haben!
Ich habe auch gerade die ABE der Eibach-Sportlines durchgelesen und da steht folgendes drin: Wenn ich also jetzt die Federn einbaue und vorerst mit Serienrädern fahre (Original Seattle in 17 Zoll) ist das i.O. !? Wenn ich mir dann 18 Zöller von einem anderen Anbieter (also nicht OEM) kaufe die eine ABE besitzen, dann muss ich auch beides nicht eintragen lassen? Hab ich das richtig verstanden und fährt evtl. jemand so herum? Also ohne Eintragung? Beste Grüße Gizmo
Die abe ist nur gültig wenn oem räder am wagen sind die im schein bzw im coc Papier stehen. Sobald irgendein anderes Rad egal ob mit gutachten oder einer eigenen Abe montiert wird muss es eingetragen werden.