So habe jetzt genau meinen golf 6 ca. 6mon und ungefäher 11tkm drauf und am Mittwoch motorschaden. Wie es dazu kommen konnte sagte VW zu mir das die Diesel einspritzpummpe defekt wahr und deshalb der schmierfilm nicht gwährleistet wahr und darauf metallspäne in den motor gelangte. Eine sauerrei ist nur das jetzt der motor getauscht wird aber die Werksgarantie verfälltaber anwalt freut sich .Und so eine SCH......e vor Weihnachten.
Das hört sich aber etwas exotisch an, der Motor sollte vom Motoröl und nicht vom Diesel geschmiert werden, auch wenn er nicht auf allen Zylindern läuft. Hört sich schon etwas nach Vertuschung an, aber du hast gute Chancen zu obsiegen. Würd ich auch über spezialisierten Anwalt laufen lassen, der holt noch ein paar Extras raus.
Aber da machst deinem Anwalt noch nen nettes Geschenk, denn er bekommt Geld (von VW weil ihr Recht bekommt) Mfg
ist ehrlich gesagt peinlich, was VW-Werkstätte mit manchen Kunden machen..... mich hat mein Händler des Vertrauens auch versucht zu verarschen....Konsequenz: 6er woanders gekauft Demnächst fahre ich den mal besuchen und stelle ihm meinen 6er vor ohne quatsch
da wahrscheinlich ein neuer Motor rein kommt - hat dieser keine "Werksgarantie" mehr sondern eher Ersatzteilgarantie
Nein normalerweiße bleibt die werksgarantie ganz normal erhalten. Sonst würde ich kurz vor garantieende auch meinen Motor verheizen um dann weitere 2 Jahre Garantie drauf zu haben ;-) Also das versteh ich echt nicht, warum die Garantie jetzt weg sein soll
Versteh ich auch nicht. Er hat ja selber gesagt das ein Teil defekt ist oder war und dadurch den Motor gefetzt hat. Wie hat dein VW Händler das denn begründet?
Nein, da die normale Garantie eigentlich so weiterläuft wie vorher.. ET Garantie würde greifen, wenn sich das Auto ausserhalb der Garantie befindet, was ja aber nicht der Fall ist.
also ich weiß es von meinem Passat,als es da nach zwei Jahren die ölpumpe zerschossen hat und dadurch der Motor getauscht werden musste haben die mir auch gesagt das der weiterhin normal Garantie hat.Is mir zwar beim Firmenwagen egal,aber draufhingewiesen hat er mich trotzdem.
Ich glaube nicht, das der Ersatzmotor, ein AUSTAUSCHMOTOR ansich ist. Sicher wird er neu sein, dann gilt: Auf Einbau / Tausch 12 Monate Gewährleistung. Auf das Teil ( hier Motor ) 24 Monate Garantie, da Neuteil. Der Rest des Fahrzeug unterliegt weiterhin der Werksgarantie. Alles andere wäre eine üble Art und Verarsche am Kunden.
Am Montag bekomme ich mein G6 wieder endlich und dann bin ich mal gespannt was bei der Garantie rauskommt.
Ja aber beim neuen common rail, wird die hochdruckpumpe (erzeugt einspritzdruck) vom kraftstoff geschmiert, wenn das nicht mehr passiert geht sie fest und metallspäne in das einspritzsystem, folge motorschaden!!!!!
Nein, nur wenn du das Ersatzteil auch bezahlt hast, habe damals bei meinem Motorrad nach 2t Km den Motor verheizt und habe einen neuen bekommen, der wiederum hat 3t Km gehalten bis man dann feststellte das die Ölpumpe defekt war und bei mir blieb auch ganz normal die Werksgarantie erhalten und die darf rechtlich gesehen auch nur verfallen wenn irgentwelche veränderungen am Motor vorgenommen wurde die nachweislich ausschlaggebend für den Schaden sind.