LED Abblendlicht mit Zulassung

  1. DDraw

    DDraw Forenabhängiger
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    Hey Leute,

    Habe dieses LED Abblend oder Fernlicht mit Zulassug entdeckt.

    Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?

    http://www.led-kit.eu/
     


    #1
  2. Turbotreter

    Turbotreter Administrator
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    Nö,
    dass hier ist die Website des Herstellers
    GOYE HID---Car & Motor HID Kit, HID Bulb,HID Ballast,
    Bzw. dies der Name:
    guangzhou goye light co. ltd

    Hier kriegst du wohl die identischen Sachen nur in USD und guck dir mal die Preise an...
    Hier steht in der Beschreibung was von 1800 Lumen und E-Mark...
    22w 1800 lumin high power LED headlight,22w LED auto head lamp .Accept sample orders !, View 22w 1800 lumin high power LED headlight 22w LED head lamp, GOYE Product Details from Guangzhou Goye Trade Co., Ltd. on Alibaba.com
    Und das hier scheint genau das zu sein, was sich der Anbieter dort kauft, inklusive identischer Einbauanleitung, identische Watt Angabe, Markenhersteller, exakt identisch:
    hottest new arrival Led Headlight 1800Lumen Car Led Headlight with h4h/l,h7,h8,h9,h11,9005,9006,for 6000k accept sample order., View led auto head lamp, GOYE Product Details from Guangzhou Goye Trade Co., Ltd. on Alibaba.com
    Gebe 65 Dollar für ein Testset aus (tue so als ob du das hier in D verkaufen willst)... geht sogar mit Paypal...



    Wenn so ein "Mist" einbauen, dann direkt beim Hersteller nachforschen und nicht 200 Euro dafür ausgeben...
     
    #2
    Zuletzt bearbeitet: 11. Aug. 2013
  3. b4st1

    b4st1 Moderator
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    Und das ist echt Legal der kram?? Das wäre ja dann mal ne echt verdammt gute Alternative wenn man die Xenon Nachbauten von Dectane nimmt mit diesen LED Lampen.
     
    #3
  4. Heinz

    Heinz Akzent-Setzer
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    Der Preis ist heiß
     
    #4
    Zuletzt bearbeitet: 11. Aug. 2013
  5. Scimitar

    Scimitar Golfumbauplaner
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    Ich kann gar nicht glauben, dass die ne E-Zulassung haben
    Wenn das wirklich legal ist, der Hammer. 200 Scheine habens aber auch an sich....aber immer noch billiger als ein Xenon Vollumbau.
     


    #5
  6. b4st1

    b4st1 Moderator
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    Vorallem halten LEDs viel länger... Und das licht ist xenon ähnlich..
     
    #6
  7. Heinz

    Heinz Akzent-Setzer
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    Git ja noch keinen vergleich,wie gut oder schlecht Sie sind.
     
    #7
  8. Palo

    Palo Wissbegieriger
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    Coole Sache, freue mich auf die ersten Erfahrungsberichte die hoffentlich bald folgen werden...

    Was ich komisch finde ist das diese Sache sogar OHNE Scheinwerferreinigungsanlage legal in D sein soll?
     
    #8
  9. Scimitar

    Scimitar Golfumbauplaner
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    Wer testet?
     
    #9
  10. malinor87

    malinor87 Moderator
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    sehen auf jedenfall sehr interessant aus. mal sehen wie die in echt aussehen, hoffentlich gibts da bald bilder von.
     
    #10
  11. DDraw

    DDraw Forenabhängiger
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    Noch etwas interessantes von der Seite:

    "Rechtlicher Hinweis
    Die Systeme sind als gesamtes System ( nicht nur einzelne Teile wie bei Nachrüstxenon ) mit einem E13 Prüfzeichen versehen, zudem liegt uns das Zertifikat vor, welches ganz klar alle Fassungstypen in der Zulasssungsliste aufführt und besagt das die Zulassung für die Kits als : CAR LED HEADLIGHT erteilt worden ist. Ein Bauteil welches ein E Prüfzeichen trägt, egal ob E1, E13 oder E27 wird von allen ECE Mitgliedsstaaten anerkannt . Schaut mal auf eure Sportspiegel, Anbauschweller, Tuningrückleuchten , Seitenblinker, oder andere Anbauteile die Ihr euch gekauft habt und ein E Prüfzeichen aufweisen. Wir sind uns sicher das keiner der Verkäufer.z.b. von Tuning Rückleuchten oder Scheinwerfern, Seitenblinkern, Spiegeln, etc. pp. ein Zertifikat für euch bereithält, euch dazu gegeben hat und auch keiner von euch je danach gefragt hat, denn dies gilt für euch alle als " Jo , alles klar, eintragungsfrei, wir dürfen das fahren ". Warum soll es bei unseren mit E13 Kennzeichen versehenen LED Systemen anders sein ?!

    Hier der §21a als Auszug, Quelle Stvzo, aktuelle Fasssung vom 11.08.2013 :

    § 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.

    (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.

    (1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

    (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

    Wir empfehlen aufmerksam die folgenden Links unserer Webseite zu lesen, dann sollte einiges klarer sein :

    http://carled24.de/PDF/Zertifikat.pdf

    und

    http://carled24.de/PDF/E13-Kennzeichnung.pdf

    Eventuell empfiehlt es sich auch diese auszudrucken und ggf. mitzuführen, falls man mal einer allgemeinen Kontrolle unterzogen wird, und aufgrund der noch herrschenden Unbekanntheit unserer innovativen LED SYSTEME zu den aufgebrachten E13 Prüfzeichen noch etwas zu lesen verlangt wird.

    Natürlich ist es ein neues innovatives und derzeit noch absolut unbekanntes Produkt, und mit Sicherheit wird der ein oder andere mal angehalten und muss der Rennleitung in blau mal Rede und Antwort stehen, aber ich denke wenn Ihr beide PDF Dateien ausdruckt und mitführt wird die Diskussion bedeutend einfacher sein, zumal die E Kennzeichnung auch auf dem eingebauten System vorhanden ist, und diese dann abgeglichen werden kann. Zur Innovation lässt sich nur sagen : Auch an andersfarbige Blinker, Klarglasrückleuchten oder Tagfahrlichter mit LED Technik war vor ein paar Jahren noch nicht zu denken und es kannte niemand weil es diese noch nicht gab, und heute ? Jeder hat Sie und kauft / verbaut Sie ohne Bedenken, weil es nun bekannt ist. Es braucht halt seine Zeit bis Innovationen sich durchsetzen, aber so ist es nunmal. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut Und was würden wir ohne all diese Innovationen machen ? Noch immer wie die Flinstones mit den Füssen treten um nach vorne zu kommen und zum abbiegen den Arm raushalten

    Bitte beachtet stets, das jeder Halter & Fahrer eines Kraftfahrzeuges rechtlich gesehen für den verkehrssicheren Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns. Wir können nur sachliche, korrekte und bestehende Informationen zusammentragen und hier wiedergeben, das Problem ist aber, das jeder Prüfer vom TÜV oder DERKA etc. immer nach eigenem Ermessen handelt, unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland, und viele wollen gerne alles diskutieren, auch wenn augenscheinlich und schwarz auf weiss Zulassungen vorhanden sind. Es liegt alles vor was eine Zulassung der Systeme wiederspiegelt, jedoch können wir aus rechtlicher Hinsicht keine Garantie der Zulassung in eurem Fahrzeug übernehmen. Sprich, wenn euer TÜV Prüfer bei der HU "nein" sagt, liegt es in seinem Ermessen, denn wie nachgewiesen, eine Zulasssung für die Sets besteht. Wir wollen nur keine Klagen von euch bekommen und auf Zulassungen verklagt werden, oder von Mitbewerbern abgemahnt werden, daher müssen wir die rechtlichen Seiten immer im Auge behalten, und bieten die System ohne gesetzlich zugesicherte Zulassungsfähigkeit feil, da wir als gewerblicher Händler ordnungsgemäß handeln wollen und dies hiermit auch tun.

    Weitere Hinweise zu den allgemein geltenden Zulassungsbestimmungen finden Sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Straßenverkehrsordnung oder auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes für Verkehr. Dort sind detaillierte Informationen zu diesem Thema für jeden frei einsichtbar hinterlegt. Auch finden Sie hinreichende Informationen unter www.tune-it-safe.de.

    Bei Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne unter der Emailadresse [email protected] zur Verfügung.








    ______________

    Und hier..Sehr interessant!



    Grundsätzlich bieten wir Ihnen somit die LED Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, das der Betrieb mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen.
     
    #11
  12. Scimitar

    Scimitar Golfumbauplaner
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    Ja und da ging es auch auf einer anderen Seite noch weiter...da stand, dass das NICHT auf Produkte zutrifft, die explizit mit E-Nummer gekennzeichnet sind.
    Finde die Seite jetzt nur nicht...*suchend*

    Edit: habs gefunden, stand bei "Rechtlicher Hinweis":

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Tüv Prüfstelle, unter welchen Vorraussetzungen Ihrem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis mit LED-Licht erteilt wird. Grundsätzlich bieten wir Ihnen die LED Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, das der Betrieb innerhalb Deutschlands vom Kraftfahrtbundesamt im Geltungsbereich der Stvzo untersagt ist, und mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen. Hiervon nicht betroffen sind alle Artikel welche in unserem Onlineshop oder auf unserer Internetseite ausdrücklich mit einer TÜV Zulassung gekennzeichnet sind. Bitte entnehmen Sie diese Details jeweils der Produktbeschreibung oder fragen bei Unklarheiten nach.
     
    #12
    Zuletzt bearbeitet: 11. Aug. 2013
  13. DDraw

    DDraw Forenabhängiger
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    Nen Test wäre es jedenfalls wert, nur fehlt mir gerade das nötige Kleingeld dazu.
     
    #13
  14. Scimitar

    Scimitar Golfumbauplaner
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    Verdammt, das hat mir jetzt in den Fingern gejuckt Ich oute mich mal jetzt als freiwilliger Tester. Bin gespannt, ob das Zeug was taugt!

    Es gibt auch Vergleichfotos auf der Webseite.
     
    #14
    Zuletzt bearbeitet: 12. Aug. 2013
  15. malinor87

    malinor87 Moderator
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    na dann sind wir sehr gespannt auf die erfahrungen unseres versuchskanninchen!
     
    #15
  16. daniel87

    daniel87 Schrauber-Gehilfe
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    da bin ich auch mal sehr gespannt drauf
     
    #16
  17. Turbotreter

    Turbotreter Administrator
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    Testen !
    Wer testet die identische Variante für 65 Dollar statt 200 Euro?
     
    #17
  18. Heinz

    Heinz Akzent-Setzer
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    Naja für 49 € zur zeit.
     
    #18
  19. waphel

    waphel Guest

    Mal sehen, vielleicht hol ich mir solche LED Lampen mal für meinen Golf 4 als Fernlicht
    Denn kann ich Bilder posten
     
    #19
  20. inso

    inso Golfumbauinteressierter
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    Auf Youtube findet man ja einige Videos darüber im vergleich zu normalen und LED Varianten. Sieht echt viel versprechend aus, bin gespannt was hier berichtet wird
     
    #20

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