Hallo, vermutlich wollen wa nen Änderungsgutachten (glaub nach § 21 StVZO) für nen Fahrzeug vom TÜV. In der Preisliste des TÜV-Nord steht was von 49,85 €. Wir wissen aber nicht mal, ob das Gutachten erteilt wird. Muss die Gebühr auch bezahlt werden, wenn es nicht erteilt wird? Oder kann man das vorher einfach sagen? Man hatte mir zwar gesagt, dass es erteilt wird, aber irgendwie bin ich mir doch nicht mehr so sicher ... Wenn ich online nen Termin beim TÜV Nord vereinbaren will, ist der verbindlich oder interessiert die das nicht, wenn ich doch nicht komme?
Ehrlich, frag das den Tüv Prüfer.. Wenn du noch nicht mal weisst nach was die Eintragung erfolgen soll (§19.2., §19.3., §21) dann kann man auch nicht sagen was es kostet, bei §21 z.B. ist man auch mal schnell über 100€ los, da zählt dann z.B. auch der Aufwand des Prüfers dazu.. Und bei der einen Tüv Stelle zahlt man vorher, bei der anderen nachher, die einen behalten das Geld, andere erstatten es wenn keine Eintragung erfolgt, alles klar? Wie gesagt, pauschal kann man das nicht sagen, den Tüv direkt fragen bringt dir mehr..
ok, hätte sein können das ihr das irgendwie wisst. die Begutachtung is ne Zulassungsgeschichte und is vermutlich subjektiv nur zu beurteilen Weist du wie der TÜV in Essen drauf ist? is der schrecklich drauf oder stark vom Prüfer abhängig? Komme da aus der Ecke, kann ja sein das du da Erfahrungen hast bzgl. des Themas
Ich sag mal so, für Eintragungen fahre ich eher zum Tüv in Mülheim (sehr kompetent, auch was Tuning, Umrüstungen, etc. angeht), Gelsenkirchen (so lala) oder bei der Dekra in Essen als zum Essener Tüv..kommt dazu aber auch noch auf den Prüfer an..