Betriebserlaubnisnummer GTI

  1. Shrek84

    Shrek84 Frischling
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    Hi @ all,

    ich hätte eine bitte an die GTI-Fahrer unter euch.
    Könntet ihr kurz in euerer Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachschauen welche Betriebserlaubnisnummer ihr habt?! Ihr findet sie unter dem Buchstaben K (bei meinem Golf sieht das folgendermaßen aus e1*2001/116*0242*32)

    Hintergrund ist, ich möchte wissen ob das GTI Lenkrad bei meinem Golf eintragungspflichtig ist oder nicht. Wenn jetzt die Betriebserlaubnisnummer gleich ist (was sie wahrscheinlich nicht ist) ist das Lenkrad eintragungsfrei, ansonsten nicht.

    Wäre klasse wenn jemand nachschauen könnte.


    Danke schonmal
     


    #1
  2. Bella

    Bella Golfbegeisterter
    Member

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    Also ich hab zwar kein GTI, aber habe mir nachträglich das R-Line Lenkrad einbauen lassen, hatte vorher das normale Highlinelenkrad und das ging ohne Probleme, da es sich um original Zubehör handelte..

    Vielleicht hilfts dir ja weiter..
     
    #2
  3. RODNEY

    RODNEY Schrauber
    Member

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    Sollte meines wissens nach gehen, da es wie oben schon gesagt VW Originalteile sind!


    wenns nicht so ist bitte eines besseren belehren!
     
    #3
  4. Shrek84

    Shrek84 Frischling
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    Danke Euch erstmal für die Antworten.
    Also die stellen sich hier etwas an.
    Ich habe jetzt folgende Aussage vom TÜV hier in München:
    GTI-Lenkrad nur eintragungsfrei wenn die Betriebserlaubnisnummer von meinem Golf und dem GTI gleich ist.
    Ansonsten muss auf jeden Fall eine Sonderabnahme statt finden. Denn die Betriebserlaubnis betrifft nur das Auto im ausgelieferten Zustand. Sobald etwas verändert wird, muss man eine ABE oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW vorlegen (die geben diese ja aber nicht mehr raus). Hat man beides nicht muss eine Abnahme erfolgen, da ist es egal ob original Ersatzteil oder ähnliches.
    Wie das jetzt beim R-Line Lenkrad ist, dass man ja mit dem R-Line Paket bestellen kann weiß ich nicht. Aber da man ja auch da nichts nachweisen kann (ABE oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) muss man es wohl auch eintragen lassen.
    Mich reizt das Lenkrad ja schon sehr, aber dafür meine Betriebserlaubnis und damit den Versicherungsschutz aufs Spiel setzen, lieber nicht.
    Deswegen wollte ichs ja eintragen lassen... naja vielleicht wirds ja noch was.

    @Bella du hast es nicht eintragen lassen oder?!
     
    #4

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