Blinkerglas kaputt nach Unfall Mir wurde gesteckt, dass mein Unfallgegner auch hier im Forum aktiv ist, daher teilweise gelöscht...
Also, 1. bekommst Du einen Bußgeldbescheid, dort steht was Dir vorgeworfen wird und Du kannst das bezahlen und gut ist. 2. kannst Du Widerspruch einlegen, dann wird geprüft. Wenn negativ für Dich kommt eine Verwatltungsgebühr dazu, also 35,-+???. 3. Ne, Punkte erst ab 40,- gem. Tatbestandskatalog.
So, habe es mir jetzt zweimal durchgelesen. Die Polizei hat ihm also 15 Euro für das Falschparken aufgebrummt? Dir 35,- Euro angeboten. Also alles völlig korrekt. Da wirst Du nicht rauskommen. Anders ist es bei dem entstandenen Schaden. Ich hoffe die Polizei hat den Schaden vermerkt und Du hast Fotos gefertigt??? Gaanz wichtig. Dann soll Dein "Gegenüber" mal erklären weshalb er einen neuen Spiegel will. Melde das unbedingt morgen Deiner Versicherung und erwähne auch die Parksituation und das Du ggf. den Schaden selbst regulieren willst. Wie ein Gericht urteilt sollte Dir nicht egal sein, denn eine "Strafe" übernimmt die Rechtschuzvers. nicht!
Ja, ich habe auch nachgesehen, die Polizei hat korrekt gehandelt. Die haben sich viel Zeit im Auto gelassen und die 15,- waren denen sichtlich zu wenig, aber sie konnten wohl nicht anders handeln. Später äußerten sie mir gegenüber noch (mit Bedauern), dass sie nicht höher bestrafen könnten.
Fakt ist soweit ich das weiß,wenn nicht berichtigt mich:Stehst du als erster im Unfallbericht bist Du schuld. Dann brauchste auch erst gar nicht zum Gericht.
Ich denke auch das wird das Beste sein. Kannst uns ja auf dem laufenden halten ob sich der Falschparker nocheinmal meldet.
In RPf wird wohl gar kein Polizeibericht mehr gefertigt. Da gibt es anscheinend Tagebuch-Eintragungen!?
Na ja, irgend jemand muss ja als "01" stehen. Jedoch sind Polizisten keine Richter. Aber hier ist der Fall ja eigentlich klar, leider
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gilt einmal Verkehrsrecht und einmal Zivilrecht. Bei Beiden kann es zu völlig verschiedenen Urteilen kommen und es ist vollkommen egal, was die Polizei sagt, bzw. einträgt! Es ist auch schon 100%ig klar, dass der Falschparker zu mindestens 25% Mitschuld bekommt.
Wie hoch ist denn jetzt der Schaden beim Gegner? Nur der Außenspiegel? Wenn er nicht all zu hoch ist, dann würde ich den Schaden selber zahlen. Nicht das du wg. 200€ im nächsten Jahr hochgestuft wirst.
Wenn er keinen Schaden hat kann er auch keine Ansprüche geltend machen, schon garkeinen neue Aussenspiegel Mach ihm das ganz deutlich und sage ihm das Du bereits mit Deiner Vers. gesprochen hast. Etwas daran verdienen ist ja o.k., aber wenn da nichts ist ist das schon frech.
Meine Freizeit ist mir für Streitereien wegen Lächerlichkeiten einfach zu schade, er soll sich doch dann bitte selbst mit meiner Versicherung auseinander setzen.
Er will Geld und hat einen KVA eingereicht! Meine Versicherung wird nach unserem heutigen Telefongespräch den Polizeibericht anfordern. Offenbar gibt es aber gar keine Aufzeichnungen bei der Polizei!? Keine Ahnung, aufgrund welcher Beschuldigung die jetzt noch nachträglich ein Verwarnungsgeld bei mir eintreiben wollen? Bin echt gespannt!
Nur mal interessehalber, wie hoch war sein KVA? Kann ja für nen "lumpiges" Spiegelgehäuse nicht so hoch sein?
@Heinz, dass ist falsch den die Schuld bei Unfällen stellt ein Richter oder der Landrat fest und kein anderer. Es stimmt dass der erste der im Bericht steht unter "Verdacht" steht aber da ist man nicht zwingend schuld. Meine Großeltern waren in einen Unfall mit todesfolge verwickelt und standen als erstes im Bericht. Bei der Untersuchung ist raus gekommen er ist über rot gefahren in ner Kreuzung bei erlaubten 70 mit 120 überholt und die Bremsen waren kaputt. Daher Unschuldig