Hi ich hab auf meinem Golf nachträglich die Detroit Felgen eintragen lassen. 7,5 x 18 , ET51 Die Talladegas in 18 Zoll haben genau die gleiche Größe, gleiche ET. Muss ich diese jetzt neu eintragen lassen ?? In Österreich kostet das ca 220,- und nicht wie in Deutschland 1/5 davon. Deshalb ist diese Info nicht unwesentlich ob ich den Tausch mache... lg christian
ja mußt du 100%ig da jede felge egal welche breite man hat eine eigene nummer haben darum mußt du diese immer eintragen lassen dadurch wird dir bescheinigt das diese felgen für dein fahrzeug zugelassen ist wenn du sie allerdings nicht eintragen lässt erlischt sofort die betriebserlaubnis
Es kommt drauf an wie die Detroid Felgen in deinen Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Wir die Detroit Felge mit Teilenummer oder KBA Nummer genannt, musst du die Talladegas neu eintragen lassen. Wir jedoch grundsätzlich eine Felge mit der Größe 7,5 x 18 ET 51 genehmigt, kannst du alles was diese Abmasse hat, unter deinem Golf fahren.
Wenn die Felge original VW ist brauchst Du sie nicht eintragen zulassen. Nur die größe der Felge und Reifen muß mit denen in deinen Papieren übereinstimmen.
Ob sie original VW ist, ist dabei unerheblich. Wenn in deiner EU-Konformitätserklärung (ist ein mehrseitiges Dokument was du zu deinem Auto bekommen haben solltest) unter den zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen eine Felge mit den Maßen 7,5 x 18 ET 51 mit der Bereifung 225/40/18 aufgeführt ist, darfst du sie einfach so fahren. Ist dies nicht der Fall und du musstest die Detroits extra eintragen lassen, ist nur die Detroit-Felge inkl ihrer KBA freigegeben. Die Tallas müsstest du dann eintragen lassen.
Also verstehe ich das richtig,die Felgenmarke ist unerheblich,nur die größe muß stimmen? Und in der EU -Erklärung stehen?
in meinen Papieren sind durch die Typisierung in der STMK die Talladegas in 8x19 ET50 eingetragen worden. Wenn ich jetzt aber andere Felgen in der gleichen Dimension montiere muss ich sie trotzdem wieder neu Typisieren lassen.
Genau! Einzige Einschränkung bei Zubehörfelgen: Die Felge muss natürlich Papiere haben! Du kannst halt nicht hinkommen und ne Felge vorlegen ohne das passende Gutachten zur Felge zu haben und sagen "da ist 7,5 x 18 ET 51 eingestanzt, die Reifen passen, fertig". Die Felge muss halt geprüft und für den 6er freigegeben sein. Und wenn dann die Parameter mit deiner EU-Erklärung übereinstimmen, kannst du sie ohne Eintragung fahren. Deshalb bräuchtest du das ja auch für zB Mercedes-Felgen mit der gleichen Dimension. Die wären ja auch nicht für den 6er freigegeben, die müssten dann (glaube ich) trotzdem eingetragen werden. Was ich aber jetzt erst sehe: Der erstellen ist aus Österreich. Wie es dort ist weiß ich nicht. Sorry wenn ich dir hier jetzt -an diesem Platz unbenötigtes Wissen- in deinen Thread gespamt hab. Aber vielleicht isses bei euch ja auch so
Es hat jdm. erkannt . Wundere mich schon wie viele Leute sich mit den relativ strengen Bestimmungen aus Austria auskennen.
Ich weiß zwar nicht wie das mit den original VW Felgen ist, aber ich hab meine Felgen über meinen Onkel bei einem Alufelgen Produzenten in Österreich gekauft. Der hat mir erklärt, das jede Felge eingetragen gehört, da es eine veränderung am Fahrzeug darstellt! Allerdings mit dem Beisatz das solang die Dimensionen im Zulassungsschein die gleichen sind zu 90% niemand was sagen wird. Ich habs bis jetzt riskiert und nichts eingetragen. Bei den ca. 20 Verkehrskontrollen letzten Sommer (arbeite als Security und bin deshalb immer zur Planquadrat Zeit unterwegs) ist bis jetzt nichts beanstandet worden!
Danke für die Hinweise. ich werd mal beim Sachverständigen anrufen. im prüfbericht steht folgendes: Rad/Reifenkombination Leichtmetall Bereifung Dimension vorne: 225/40 R18 91 T Fabrikat: keine Bindung Bereifung Dimension hinten: 225/40 R18 91 T Fabrikat: keine Bindung vorne: Fabrikat/Typ: VW/1K0601025BA Gutachtennr.: Serie Dimension: 7,5jx18H2 ET (mm) 51 diese VW/1K0601025BA ist die nummer vom Detroit Teilegutachten was können die experten unter euch hier rauslesen? ist es wie befürchtet der fall, dass ich nochmal zum prüfer fahren muss ? danke im voraus ! lg christian
hab heute mit einem Zivilgutachter telefoniert und der hat mir bestätigt das wenn man andere Felgen montiert diese eingetragen werden müssen. Bei mir in meinem Fall sind die Talladegas eingetragen und ich wechsle jetzt auf andere Felgen welche ebenfalls 8x19 ET50. Muss die aber trotzdem Eintragen lassen da es andere Felgen sind.
Wie schon auch von mir erwähnt, andere KBA Nummer auf der Felge heißt neue Eintragung. Ob Deutschland oder Österreich macht hier keinen Unterschied. Und jede Felge hat ihre eigene KBA, auch wenn z.B. beide von VW und in der Größe 8x19 50ET sind. Die einzige Ausnahme wäre, das VW die Felge in der EG Genehmigung für das entsprechend Auto schon ab Werk aufgeführt hätte. Für den Fall hier gilt aber: die Felgen müssen eingetragen werden. Punkt.