Hallo, bei mir wurde vor 3 Wochen eine Leistungssteigerung von Abt durchgeführt. Nun meine Frage. Wie lange hab ich denn Zeit die Leistungssteigerung in meinen Schein eintragen zulassen? Danke für eure Hilfe.
Sowas muss unverzüglich eingetragen werden, da durch die Änderung die BE des Fahrzeugs erlischt. D.h. kein Versicherungsschutz mehr, das Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehr nicht mehr bewegt werden.
Nicht nur die Eintragung durch den TÜV muss sofort erfolgen, auch der Versicherung des Fahrzeugs muss dies unverzüglich mitgeteilt werden. Wie "Sephe" schon bemerkte besteht kein Versicherungsschutz mehr weil die BE des Pkw erloschen ist....
Ich hab ja die Eintragungsbescheinigung vom TÜV also Abnahme usw ist erledigt. Mir geht es nur um die letztendliche Eintragung in den Fahrzeugschein.
Dann guck doch mal bitte was in der Eintragungsbescheinigung steht. Da ist die Frist vermerkt... Da steht dann sowas wie: "Eintragung in den Fahrzeugschein bei nächster Befassung" "Unverzügliche Eintragung im Fahrzeugschein erforderlich" etc.... Wenn da nix dazu steht: unverzüglich!
Muss ich nachher mal schauen, da ich nächste Woche wegen Sommerfelgen sowieso hin muss. Da wollt ich das verbinden.