Hallo hab eine wichtige fragen zu den papieren, habe einen EU wagen bestellt der auch vor zwei wochen geliefert worden ist die papiere sind erst garnicht gekommen und durch nachfragen beim händler hab ich erfahren das die seriennummern in den papieren vertauscht worden ist. Jetzt hab ich die neuen papiere bekommen und muss feststellen das das Autohaus als besitzer eingetragen worden ist. Im Vertrag steht das ein kurzzulassung in deutschland möglich ist. Hab ich jetzt einen vorbesitzer? oder sind die papiere falsch mein name steht weder in teil 1 noch in teil 2.. Und noch ne kleinigkeit, in teil 1 also dem schein steht drin das "Fahrzeug ist mit anhängerkupplung Werksseitig verbaut" ich hab aber keine ahk bestellt was soll das heißen??? Brauch echt mal hilfe ist mein erster neuwagen und die vorriegen autos wurden fertig angemeldet übergeben. Danke schon mal im vorraus Tobias
Die AHK steht wohl immer drin, mit so einer E.... Nummer. Das hat den Vorteil, sollte eine serienmäßige AHK mit dieser Nummer verbaut werden, brauchst Du keine neue Eintragung. Der ordnungsgemäße Anbau müsste aber eigentlich durch den TÜV trotzdem bestätigt werden. Habe ich seinerzeit nicht gemacht und hatte nie Ärger deshalb mit der Polizei. Die haben immer die Nummer verglichen und gut war... (Mit Z3-Coupé und Anhänger am Auto bin ich natürlich bei jeder Kontrolle dabei!)
Danke für die antwort ist das schon mal geklärt In deinem Fahrzeugbrief steht ja das autohaus und nicht ich bekomm ich da bei der anmeldung nen neuen brief oder wie sieht das aus
Wenn in den Papieren das Autohaus steht hast du definitiv keinen Neuwagen mehr sondern ne Tageszulassung. Aber du hast ja geschieben daß im Vertrag stand, daß eine Kurzzeitzulassung in Deutschland möglich ist, und so isses wohl nu auch. Beim Anmelden bekommst du nen neuen Fzg-Schein, im Brief wirst du als 2. Halter eingetragen.
Hatte ich ganz vergessen zu schreiben: Ich hatte mal einen Subaru Forester mit Tageszulassung. Das Auto war fast 6000 Euro billiger, weil die Euro4 (Euro3?)-Fahrzeuge unbedingt bis zu einem bestimmten Stichtag angemeldet sein mußten. Eine Neuanmeldung danach wäre in D dann nicht mehr möglich gewesen. Das Auto war 2 Tage auf das Autohaus zugelassen. Den späteren Käufer interessierte das aber nicht, war ja nachvollziehbar und im Grunde ja doch 1. Hand!
Ja so seh ich das auch ist zwar nen eu wagen aber für die ganze ausstattung hab ich knapp 18 bezahlt und da kann man echt nicht meckern ging mir nur darum ob das normal ist das ich da nirgends drin stehe aber jetzt bin ich beruhigt vielen dank für die antworten
Wie erkenne ich denn, ob ich eine abnehmbare Anhängerkupplung habe oder nicht? Wo sind die Teile dafür versteckt? In meinen Papieren steht nämlich auch, dass eine AHK verbaut ist (aber scheint ja Standart zu sein ) Trotzdem würd es mich interessieren woran ich es erkenne ob ich eine habe oder nicht
Wenn du eine hast ist die angebaut und die steht hinten raus Die legt dir VW nicht irgendwo in´s Auto, dazu ist eine AHK etwas zu groß. Der Punkt steht halt bei jedem Golf drin, da man bei jedem die AHK anbauen kann, auch nachträglich
Wenn´s eine abnehmbare ist, eben gerade doch. Die AHK sollte dann in der PU-Ablage mit dem Bordwerkzeug im Kofferraum liegen...