Felgen-Teilegutachten: Zul. Achslast f. Reifen

  1. AndyP

    AndyP Neuer Benutzer

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    Hallo zusammen,

    im Anhang ist ein Auszug aus einem TÜV-Gutachten einer 19"-OZ Felge.

    Hier steht unter T84, dass Reifen der Größe 225/35R19 nur zulässig sind für Fahrzeuge bis 1000 kg Achslast.

    Gleichzeitig steht aber unter T88, dass Reifen dieser Größe nur zulässig sind für Fahrzeuge bis 1120 kg Achslast.

    Das passt doch nicht zusammen, oder?
    Hätte ich ein Fahrzeug mit einer zulässigen Achslast von 1080 kg wäre T88 erfüllt T84 jedoch nicht. Die Angabe T88 wäre somit überflüssig.

    Vielleicht kann mir das jemand aufschlüsseln?
     


    #1
  2. miccoe

    miccoe Guest

    Es muss nicht beides erfüllt sein. der T88 hat ne höhere Last wie der T84.

    Wenn dein Golf 1080kg hat nimmste den T88.

    Den T84 könntest Du nur bei einem leichteren Wagen nehmen.
     
    #2
  3. AndyP

    AndyP Neuer Benutzer

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    Ja, logisch, hätte auch selbst auf das Prinzip der Benummerungssystematik in diesen Gutachten kommen müssen.

    Mit LI ist natürlich der "Load Index" gemeint und mit T dann "Traglastindex".
     
    #3

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