Folierung vordere Seitenscheiben

  1. golfeinsteiger

    golfeinsteiger Guest

    weiß jemand, ob eine Folierung bis zu einem bestimmten Grad erlaubt ist, oder ist die Folierung der vorderen Seitenscheiben generell nicht Stvo.-Konform?

    Gruß Patrick

    PS: wenn es schon so einen thread gibt, könnt ihr mich hier verbal auspeitschen......
     


    #1
  2. 1_6TDI

    1_6TDI Wissbegieriger
    Member

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    moin mir wurde mal erzählt das man eine leichte tönung eingetragen bekommt wenn man ein gutachten über eine gewisse blendempfindlichkeit vorlegen kann.
    obs stimmt weiß ich nicht
    aber ohne ist es auf jedenfall nicht zulässig. ruf doch einfach mal beim tüv an,
    die können dir sicher weiterhelfen.
     
    #2
  3. rk.tuning

    rk.tuning Beginner

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    es ist zu einen gewissen teil erlaubt, allerdingst haben die Scheiben schon eine Werkstönung und die liegt genau im Gesetzlichen Rahmen.
    Wenn die vorderen Scheiben noch keine Werkstönung haben dann darf getönt werden aber nicht mit Folie!!! Es muss in einem besonderen Tauchverfahren getönt werden!!!
     
    #3
  4. LouisV_Der6

    LouisV_Der6 Guest

    Folien an Scheiben

    Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen

    Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung. Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.
    Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.
    Durch das Aufbringen von – auch minimal – getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar „glasklare“ Folien gerade 85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.
    Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen, sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,




    • [*]an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich wie oben beschrieben eingeschränkt),



      [*]wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen vorhanden sein),



      [*]welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe zu beachten sind (zweiter Außenspiegel),

    dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist. Quelle: TÜV Nord

     
    #4
  5. golfeinsteiger

    golfeinsteiger Guest

    alles klar, vielen Dank
     


    #5
  6. Iceman

    Iceman Schrauber-Gehilfe
    Member

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    Dazu noch der Hinweis, das i.d.R. die vorderen Seitenscheiben schon werksmäßig eine Tönung haben, teilweise bis zu den erlaubten 30%, dann bleibt für eine Folie nichts mehr übrig, von daher kannst es gleich bleiben lassen.
     
    #6
  7. hanshans

    hanshans Frischling
    Member

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    Hier in der Nähe von Braunschweig gibt es einen Tuner der die Tönung der vorderen Seitenschaben UND Frontscheibe anbietet...
    und das MIT TÜV!!
    Er hat wohl ein Sondergutachten anfertigen lassen etc.

    Wer auf dem Treffen in Peine/Illsede war, der konnte sich davon überzeugen.

    Die Scheiben werden nicht beklebt, sondern beschichtet.

    2 Speed Racing | Auspuff, Bodykit, Flügeltüren, Tuning, Chiptuning, Fahrwerk, Felgen, Felgenveredlung, Kunstoffbeschichtung, Lackierung, Karosseriebau, Reifen, Turbo, Kompressor, TÜV Sondereintragung

    Grüße
     
    #7
  8. LouisV_Der6

    LouisV_Der6 Guest

    Ja nee is kla

    Es gibt viele "Tuner" auch hier bei uns in NRW die dir das machen - LEGAL is was anderes.

    Fakt ist - Tönung d. vorderen Seitenscheiben ist nicht machbar bei neueren Fahrzeugen.
    Du bekommst das hin bei nem Ovali wie auf d. Essener Motorshow gezeigt an d. Top Chop mit d. Nummernschild DU-07 ;

    Allerdings hatte dieser auch Gläser ohne Tönung in Serie - folglich ist eine "leichte" Tönung im Bereich d. machbaren. Allerdings NICHT mittels Folie - nur Fluten und dann auch recht kritisch zu sehen ;

    Doch "machbar" ist vieles - wenn der TÜV sagt vor Ort es kommt ab, dann kommt es ab. Ob "Sondergutachten" oder nicht.
    Fakt ist: Keine Folierung an d. vorderen Seitenscheiben mgl. !

    Hierzu ne nette Telefonnummer, wo Ihr d. aktuellen Infos dahingehend bekommt aus erster Hand :

    LAFP NRW (Neuss)
    Herr Noske
    02131 175-151
     
    #8
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Sep. 2011
  9. Naesh

    Naesh Forenabhängiger
    Member

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    bei so "Bonzenkarren" sind die doch auch getönt, damit man nicht sehen kann ob ein C-Promi drin sitzt xD
     
    #9
  10. scholi3

    scholi3 Hilfebietender
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    Aber nur in den D-Movies aus USA....
     
    #10
  11. quake85

    quake85 Neuer Benutzer

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    Hi,

    Wie bereits geschrieben dürfen Scheiben (auch die vorderen) zum gewissen Grad getönt sein. Der Teufel steckt jedoch im detail: es dürfen keine Folien angebracht werden, und zwar nicht vorrangig wegen der lichtdurchlässigkeit, sondern wegen des geänderten splitterverhaltens. Es gibt bisher wohl einen Hersteller, der eine transparente Folie mit bauartgenehmigung hat (SECURLUX© Car Window Film). Diese ist jedoch nicht getönt.

    Kurz gesagt: alles was die Substanz bzw. das splitterverhalten ändert, also auch Behandlung mittels lack oder ähnliches ist Contra legem.

    Anbieter die etwas anderes behaupten, sind nicht ehrlich bzw. haben im Bereich der stvzo nichts verloren.

    Grüße,
    Quake85
     
    #11
  12. muellerchen2912

    muellerchen2912 Frischling
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    mein bruder arbeitet bei autoglaser ,also ham wir bei mir de scheiben vorne dunkel gemacht zwar nur 75% ging auch lange gut so ca 3 monaten und dann stand die polizei mal auf dem parplatz neben dem auto und ich musste einsteigen weil ich auf arbeit musste und dann gabs nen mängelschein un 40 € strafe
    statt dass die gesagt hätten sieht gut aus nee bitte entfernen kam nur!!
     
    #12
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Jan. 2012
  13. M3LON

    Member

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    Hatte ich auch mal, ging mir aber auf den Sack bei Eiseskälte und Schnee mit offenen Scheiben fahren zu müssen wenn die Rennleitung in der Nähe war. Und die sind ja auch nicht dumm, spätestens nach dem 2. Mal schauen die sich die Scheiben dann genauer an.

    Grüße
    Jan
     
    #13

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