Frage zur Stilllegung

  1. 2.0TDI

    2.0TDI Guest

    Hallo,

    mal eine doofe Frage... Man hat ja beim Neuwagen die volle Garantie. Wenn ich den Wagen dann anmelde, dann passt ja alles. Wenn ich den Wagen aber dann mal für eine Zeit lang stilllegen will und dann wieder zulassen will, gilt dann trotzdem noch die volle Garantie?

    Danke schonmal.

    Mfg
     


    #1
  2. GTD-170

    GTD-170 Guest

    Die Garantie beginnt mit der Erstzulassung, ob du das Auto dann fährst oder nicht interessiert hierbei nicht, die Garantie läuft weiter und dann eben ab.
     
    #2
  3. 2.0TDI

    2.0TDI Guest

    Also ist die Garantie dann erst "Abgelaufen", wenn das Auto auf jmd anderes zugelassen wird? Oder bleibt die auch da bestehen?

    Danke schonmal
     
    #3
  4. GTD-170

    GTD-170 Guest

    Also die Garantie beginnt mit der Erstzulassung, was du danach mit dem Fahrzeug machst (verkaufen, still legen u.s.w.) hat keine Auswirkung auf die Garantie. Die beginnt ab einem bestimmten Zeitpunkt (Erstzulassung) und endet z.b. nach 2 Jahren, eine Unterbrechung gibt es nicht.

    Du kannst dein neues Auto heute anmelden und morgen wieder abmelden, trotzdem läuft die Garantie ab heute für z.b. 2 Jahre durchgehend ohne Unterbrechung weiter.

    Wenn du das Auto weiterverkaufst und das Fahrzeug hat noch eine Rest-Garantie von z.b. 1 Jahr , dann geht sie auf den neuen Besitzer über, für die restliche Laufzeit.
     
    #4
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Feb. 2010
  5. 2.0TDI

    2.0TDI Guest

    Alles klar vielen Dank.

    Mfg
     


    #5

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