Frage zur Versicherung

  1. Ruben28

    Ruben28 Neuer Benutzer

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    Ist es möglich mein erstes Auto auf meinen Opa anzumelden obwohl dieser nicht im Besitz eines PKW Führerscheins ist ?
    Er fährt Seit 35 Jahren unfallfrei Motorrad.
    Nun ist die Frage ob die Prozente auch für ein Auto gelten würden.

    Danke schonmal für die Antworten
     


    #1
  2. bennyo83

    bennyo83 Golfumbaufertigsteller
    Member

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    Für den Besitz eines PKWs ist kein Führerschein nötig. Ebensowenig fürs anmelden.

    Die Prozente sind nicht Personen-Gebunden, sondern Vertrags-Gebunden.
    Heißt die Prozente könntest du nur nutzen, wenn dein PKW auf den Motorrad-Vertrag von deinem Opa versichert wird. Dann hätte dein Opa allerdings keinen Vertrag mehr mit Prozenten und müsste mit einem Neuvertrag beginnen!

    Bedenke bitte, das der PKW, wenn du Ihn auf deinen Opa zulässt, im Sterbefall (was hoffentlich noch ewig dauern wird) deinem Opa gehört, und nicht dir.

    Viele Versicherungen ermöglichen es, das der Besitzer eines Fahrzeugs ein anderer ist, als der Versicherungsnehmer. So habe ich es gemacht.
    Der PKW ist auf mich zugelassen, der Versicherungsnehmer ist jedoch meine Mutter. Macht aber nicht jede Versicherung. Müsstes du vorher mal klären!
     
    #2
    Zuletzt bearbeitet: 26. Nov. 2012
  3. Ruben28

    Ruben28 Neuer Benutzer

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    Also verstehe ich das Richig?
    Wenn mein Opa mein Auto auf sich versichert mir seinen Prozenten müsste er falls er noch weiter Motorrad fahren wollen würde einen neuen Vertrag abschließen ?
    Heißt ich kann mit den niedrigen Prozenten fahren wenn mein Opa aufhört Motorrad zu fahren?
     
    #3
  4. wuschi1983

    wuschi1983 Guest

    Nicht ganz. Du kannst die Prozente deines Opas jetzt schon übernehmen...Wenn dein Opa weiter Motorrad fahren will, muss er also somit wieder bei 100 oder 120% anfangen...weiß ich gerade nicht genau.

    Ich hab damals auch die Prozente von dem Motorrad meines Vaters übernommen...Motorräder sind ja normalerweise deutlich günstiger in der Versicherung...somit hat der Unterschied von ich glaub damals 70% auf 100% für meinen Vater nicht viel ausgemacht...Mein Auto war dadurch aber um Welten günstiger.

    Aktuell habe ich SF17 von meiner Mutter...Auto ist auf mich zugelassen, Versicherungsnehmerin meine Mutter...Ist bei der DEVK kein Problem.
     
    #4
  5. bennyo83

    bennyo83 Golfumbaufertigsteller
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    Das ist richtig!
    Wenn dein Opa dann noch weiter Motorrad fahren will braucht er einen zweiten Vertrag. Und dieser beginnt dann wieder äußerst ungünstig.
    Ich würde aber auf jeden Fall empfehlen, den Wagen auf dich zu zulassen und als Versicherungsnehmer deinen Opa zu nehmen, vorausgesetzt natürlich, er akzeptiert es, das er danach mit extrem hohen Prozenten rum fahren muss.
     


    #5
  6. driver

    driver Guest

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

    1. Deine Opa ist Halter des Pkw und Versicherungsnehmer...Was im Sterbefall, wie bereits beschrieben, ein Problem sein kann.
    2. Dein Opa ist Versicherungsnehmer und DU bist Halter des Pkw´s.... Das macht aber nicht jede Versicherung......
    3. Du bist Halter und Versicherungsnehmer und übernimmst die Prozente des Opa´s! Das ist aber je nach deinem Alter und dem SF-Rabatt der Versicherung nur bedingt möglich! Du kannst nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen wie du selbst hättest erfahren können. Heißt drei Jahre Führerschein und Vertrag 6 Jahre schadenfrei (SF-Klasse 5), dann nur SF-Klasse 2 möglich.
    4. Gehe zur Versicherung deines Vater´s und laß dir den Kundenkinderrabatt geben. Ist bei einigen Versicherungen möglich(z.B. Provinzial Münster) und dann hast du einen eigenen Vertrag mit SF-Klasse 2...

    Dazu kommt noch die Frage welcher Vertrag genutzt werden soll! Der bestehende Motorradvertrag oder ein neuer für den Opa mit deinem Auto


    Hoffe dir etwas geholfen zu haben...

    Zur Erklärung: Die Prozente sind unerheblich da sie bei den versch. Versicherungen auch versch. sein können...WICHTIG sind die SCHADENFREIEN JAHRE oder SF-KLASSEN
     
    #6
  7. Ruben28

    Ruben28 Neuer Benutzer

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    Ich glaube für meinen Opa wird es auch kein Problem darstellen auf das Motorrad fahren zu verzichten. Er fährt sowieso nicht mehr viel...
    Was für Probleme im Sterbefall ?
     
    #7
  8. driver

    driver Guest


    Nun, das Auto gehört lt. Brief deinem Opa! Wenn er nun stirbt bekommen die gesetzlichen Erben sein Vermögen, also auch das Auto!
    Sollten diese dir bös wollen, dann könnten Sie erstmal bis zum Beweis des Gegenteils das Auto einsacken...bzw. einsacken lassen......

    Ach und denk dran!!! Auch die liebe Verwandschaft wird schon mal Geldgeil.....hab ich im Laufe meiner langen Laufbahn im Beruf immer wieder feststellen müssen.....Hört sich hart an, aber ist vielfach leider so...
     
    #8
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Nov. 2012
  9. Ruben28

    Ruben28 Neuer Benutzer

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    Na wenns nur das ist
    Ich denke mal dass ich meinen Eltern da vertrauen kann ^^
     
    #9
  10. driver

    driver Guest

    Verlass dich darauf bitte nicht. Ich habe leider in 10 Jahren als Versicherungsvertreter schon mehr als einmal genau das Gegenteil erfahren müssen....
    Hört sich jetzt zwar hart an, aber leider ist es manchmal so das Geld Leute verändert und sie plötzlich mit Kinder oder Geschwistern um ein paar Euro Erbe streiten....
     
    #10
  11. Ruben28

    Ruben28 Neuer Benutzer

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    Vielen dank für die Hilfreichen Antworten
     
    #11
  12. casait

    casait Modifizierer
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    Sorry, aber das ist leider falsch! Der Eintrag im Brief sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug aus.

    Der Kfz-Brief als Legitimationspapier im Sinne des § 952 BGB: Der Kfz-Brief ist nur ein Hilfspapier. Die Rechtsprechung hat allerdings das sachenrechtliche Schicksal von Fahrzeug und Papier als derart miteinander verbunden gesehen, dass § 952 BGB entsprechend anwendbar ist. Hier gilt der Grundsatz: „Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier.“ Das bedeutet, dass derjenige, der tatsächlich Eigentümer des Kfz. ist, ein Recht am Kfz.-Brief hat. Der Erwerber (oder hier der Enkel als tatsächlicher Eigentümer) hat (z.B. im Erbfall) ein Recht auf Übergabe des Kfz-Briefes und Eintragung seiner Person im Brief. Er hat daher den Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs gemäß § 985 BGB gegen den Besitzer des Briefes (z.B. die Erbengemeinschaft nach dem Tode des Opas). Derjenige, der im Kfz-Brief steht, hat jedoch kein Eigentumsrecht am Kfz.

    Dabei kann es selbstverständlich im Erbfall mit den (anderen) Erben zu Streiterein kommen. In diesem Fall dürfe es aber ausreichend sein, wenn der Opa dem Enkel schriftlich bestätigt, dass das Fahrzeug aus bestimmten Gründen auf den Opa zugelassen wurde, der Enkel aber nach wie vor Eigentümer ist.
     
    #12
  13. driver

    driver Guest


    Das wusste ich auch und deshalb hab ich extra darauf hingewiesen...Ich zitiere: "Bis das Gegenteil bewiesen ist"....denn die liebe Verwandschaft weiß dies vll nicht und meint im Recht zu sein und mal ehrlich, der Rechtsanwalt wird erstmal nicht drauf hinweisen, da er ja sonst kein Geld verdient....

    Und solange wird unter Umständen der PKW eingezogen.....Also doch nicht ganz falsch....
     
    #13
  14. casait

    casait Modifizierer
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    Wie kommst Du denn darauf? Es liegt doch folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der Enkel (=TE) fährt das Auto. Der Brief kann und sollte sich beim Enkel befinden - ist ja "sein" Auto. Im Brief ist der Opa als Halter eingetragen. Jetzt stirbt der Opa leider! Was wollen jetzt die Verwandten? Die sind doch dann, sofern sie das Eigentum am Pkw als der Erbmasse zugehörig geltend machen wollen, selbst in der Pflicht, den Pkw gegenüber dem Enkel als zur Erbmasse zugehörig herauszuverlangen. Da liegt das Prozeßriskiko mal erst bei den Erben/der Erbengemeinschaft. Da die Erbengemeinschaft nur gesamthänderisch handeln kann, müßten sich alle Erben einig sein, die Herausgabe (ggfls. im Klagewege) gegenüber dem Enkel zu betreiben. Ein eher theroterischer Fall wie ich finde.
     
    #14
  15. driver

    driver Guest

    und ich hab schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, mit dem Rezept in der Hand.....
    Der Mensch ist geizig und besonders wenn er Geld machen kann auf Kosten anderer fällt ihm nur Unsinn ein. Desweiteren ist es kein Einzelfall das genau dieses passieren kann. Habe es schon bei zwei meiner Kunden erlebt(durch Zwangsabmeldung und Diebstahlanzeige) und die Polizei und die Zulassungsstelle prüfen nicht ernsthaft ob die Erben im Recht sind. Dann steh ich erstmal ohne Karre da und habe im besten Fall nur die Kosten fürs wiederanmelden, was ich ja mit dem Brief machen könnte.
     
    #15
  16. Heinz

    Heinz Akzent-Setzer
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    Wer viel haben will,muß auch viel in der Geldbörse haben
    Geiz is geil oder wir gehen erstmal zu Penny
     
    #16
  17. Turbotreter

    Turbotreter Administrator
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    #17
  18. casait

    casait Modifizierer
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    Vielleicht bin ich heute etwas dünnhäutig, aber es macht keinen Spaß, sich hier in ein Forum einzubringen, um dann gegen Nicht-Fachleute anzuschreiben. Vielleicht macht sich mal jemand die Mühe, in mein Profil zu schauen. Ich gebs auf!
     
    #18
  19. driver

    driver Guest

    was nützt es "Fachmann" zu sein wenn das Leben eine andere Geschichte schreibt.....

    Aber von den Geschichten lebt doch die hälfte der Menschheit....z. B. Anwälte, Richter und die Fernsehindustrie nicht zu vergessen die jeden Nachmittag ganze Sendungen ASSI-TV bringt...
     
    #19
  20. casait

    casait Modifizierer
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    Und trotzdem wird Deine Behauptung zum Eigentum dadurch nicht richtiger. Sie war falsch und ist falsch und zwar "ganz falsch". Und besser wird es auch nicht dadurch, dass Du ganze Berufsgruppen (Rechtsanwälte) verunglimpfst.
     
    #20

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