Hallo, ich würde gerne meine Fußraumbeleuchtung auch während der Fahrt (gedimmt) anhaben wollen. Bisher geht sie nur beim Türenöffen an. Habe keinen Eintrag in der MFA+ dafür. Auch nicht unter Licht und Sicht Golf 6, BJ 07/09 Highline Kann man das einfach so codieren? Brauche kein neues Bordsteuergerät wie bei LED Rückleuchten oder? Danke
also ungedimmt kann man es auf jeden Fall codieren, gedimmt weiß ich nicht. Habs gestern bei mir mal testweise codiert (ohne Dimmung) und das klappt. @Spike93: Und wo steht dass das verboten ist?
Meiner ist ein Jahr jünger, auch ein Highline und ich kann die Fußraumbeleuchtung in Prozentschritten dimmen und Sie leuchten auch permanent dann.
Bei meinem Mj. 2012 kann ich wie auch highliner in Prozentangaben dummen.. Allerdings immer nur bei stehendem Fahrzeug ..da ich sonst gar nicht ins entsprechende Menü kommen... Dann leuchten sie während der Fahrt in der gewählten Stärke ... Ob die sich jetzt z.b. Über den Regler für die Instrumentendimmung auch während der Fahrt mit Dimmen... Darauf habe ich ehrlich gesagt bis dato nie geachtet weil ich meistens in der Stadt fahre und somit eh seltenst zu diesem Regler greife..
Mein Cousin hatte sie bei seinem Celica ebenfalls verbaut gehabt. Als wir mal zusammen unterwegs waren gabs deshalb mächtig Ärger von der Rennleitung. Habe gerade das dazu gefunden: "Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen." -> Kann also sein, dass er (mein Cousin) sie damals "ungünstig angebracht hatte Hmm nun überleg ich es auch zu installieren ??!!
@Spike93: Wir sprechen aber hier von original verbauten Leuchten, die eine E-Prüfziffer für den Golf 6 haben, solange sie nicht nach außen leuchten und somit andere Autofahrer oder den Fahrer selbst blenden, spricht nichts dagegen. Wie du siehst ist das bei einigen Modellen Serie.
Also um es kurz zusammenzufassen ... Sieht das Kfz nach außen hin nicht wie ein Christbaum aus, wird dich wohl kaum ein Polizist wegen solchem Kram anhalten... Vielleicht war ja damals auch das Gesamtbild des Fahrzeugs etwas heftig ?!
wie kommt ihr darauf das es verboten ist...mensch leute kann sein das es bei dir codiert werden muss, habe schon öfter gehört das die funktion vorhanden ist aber es ab werk vergessen wurde zu codieren.
Also nochmal zum codieren: Soblad man folgendes macht: Fussraumbeleuchtung aktiv bei Abblendlicht (aktive Klemme 58b) Stg 09 Zentralelektrik > Funktion 07 Codierung > Assistent für lange Codierung > Byte 12 > Bit 5 aktiviere hat man auch automatisch in der MFA+ den Eintrag und Licht und Sicht und kann in 5% Schritten die Dimmun ändern.
Hier werden ja wieder Gerüchte verbreitet... Es ist natürlich nicht verboten, da es in folgenden Modelljahren ab Werk so verbaut wurde. Die Codierung funktioniert erst mit einem BCM aus Mj2010 oder neuer, bzw. mit SW05xx oder höher. Da wird beim TE vermutlich das Problem liegen. Fußraumleuchten haben natürlich KEIN E-Prüfzeichen. Warum auch, da sie für den Verkehr nicht sichtbar sind. Wenn man die Leuchtmittel gegen Flutlicht LEDs tauscht, ist auch klar, warum es Probleme mit der Rennleitung gibt.
Bei mir sind sie auch während der Fahrt an. Allerdings weiß ich nicht, wozu das gut sein soll. Vllt. um zu sehen, ob man die Schuhe noch an hat? P.S. wie geht das Dimmen?
In der MFA+ in die Einstellungen, Licht und Sicht, Fußraumbeleuchtung. Da kannst du die Helligkeit dimmen.
1. Habe ich keine MFA+, und 2. Möchte ich die Helligkeit nicht dimmen, sondern die Dinger während der Fahrt abschalten.
Also muss man es jetzt codieren oder nicht ? Ist zumindest bei mir in der MFA nicht möglich, dass Fußraumlicht auch dauerhaft während der Fahrt angeschaltet zu lassen. Ich kann es nur über die MFA dämmen.
Bei meinem 2009er BCM konnte man es auch nicht dimmen. Der Anpassungskanal konnte beschrieben werden, es war aber immer voll an. Mit dem Tausch auf ein 2013er BCM konnte ich es plötzlich auch dimmen. Vermutlich wird dein BCM das einfach nicht können.