bei den ersten ist es nun so weit. Bei mir erst im Dezember. Nun habe ich gelesen, dass die Rückdatierung der HU ab dem Jahreswechsel abgeschafft ist. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich erst im Januar zum TÜV gehe? Und noch eine Frage, wer muss noch eher als ich zum TÜV? Wer gehört zu den Early-Adopters? Ich hab ja meinen erst seit März 2010.
Der Versicherung ist das Piep egal ob du einen Monat später zum TÜV fährst. Rückdatierung vom TÜV abgeschaft ist mir neu, höre ich zum ersten mal. Ich muss auch im Dez. zum TÜV. Besitzer seid Dez. 2008 .
Dies ist schon seit vielen Jahren so. z.B.: Regulärer TÜV-Termin wäre z.B. Dez. 2011 und du gehst erst im Februar 2012, dann wird trotzdem die Plakette 11/2011 ausgegeben (jetzt mal unabhängig von der begangenen VOwi - Anmeldetermin für die TÜV/AU-Hauptuntersuchung überschritten). Selbst wenn das Kfz vom Juli 2011 bis Febr. 2012 abgemeldet gewesen war und die Neuanmeldung im Febr. 2012 erfolgte. Trotzdem TÜV-Vorführung und Plakette 11/2011 ! Einzige Ausnahme sind Motorräder wenn die TÜV-Fälligkeit im Zeitfenster der Stilllegung ist. Hier kann man so wie es früher auch bei den Pkw war, einige Monate "retten" und "dazugewinnen".
Das mit der Rückdatierung wäre mir auch neu und das deckt sich auch nicht mit dem was auf den TÜV-Seiten steht. Sonst könnte man nämlich immer um mindestens 1 Monate überziehen, denn das ist kostenfrei. Insofern, die Plakette wird immer rückdatiert!
Anders kenne ich das seit Jahren auch nicht! Kürzlich habe ich aber gehört, dass das im Bundesland Hessen anders sein soll!????????
Offensichtlich soll die Rückdatierung ab 04/2012 bundesweit abgeschafft werden. Das heißt dann, man kann den TÜV-Termin mindestens um 1 Monat hinauszögern, weil diese Überschreitung laut Gesetzgeber keine Sanktionen nach sich zieht. Erst ab 2 Monaten gibt es Geldstrafen und dann auch Punkte. Interessant...
Gestern in der ADAC Motorwelt ebenfalls vom Jahreswechsel 2011/2012 gelesen, dass die Rückdatiertung abgeschafft wird, solange das Fahrzeug mängelfrei ist.
Es geht wahrscheinlich prinzipiell darum das die Rückdatierung keine technische Grundlage hat. Wenn der TÜV keine Mängel feststellt, dann muss er die Plakette für 2 Jahre ausstellen, unabhängig davon wann das Auto zuletzt beim TÜV war.
... dies trifft nur für Fahrzeuge zu, für die eine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben ist; da wären auch bis zu 2 Monaten schon 15,- € Verwarnungsgeld fällig. Für "normale" Fahrzeuge gilt zur Zeit: mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Bestanden Heute ohne Beanstandung durch die HU/AU gekommen. Mit dem Auto laufenlassen habens die aber gut übertrieben, als ich mein Auto abgeholt hab, stand es auf 27,2 L/100km und... War beim hat nur 9€ mehr gekostet.
die machen aber jetz wohl wieder nen Rückzieher.Unser Dekra Prüfer hat das letzte Woche gesagt.Momentan weiss man nicht ob das jetzt kommt oder nicht.