Moin an alle, habe da eine Frage und zwar: Kaufte ich mir vor etwa halben Monat einen Golf GTD 2011er. Der Vorbesitzer meinte das der keine Schäden hat, also steht das im dem Kaufvertrag der ja von uns beiden unterschrieben wurde. So jetzt stelle ich fest das mein rechter vordere innere Reifen komplett blank ist. Bin dann zur Werkstatt und die meinten ja die Spur ist verstellt und muss eingestellt werden. Hat mir dann auch voll die utopischen Preise gesagt. Also ich kaufe mir die Reifen selber und mache dann wo anders die Achsenvermessung. Jetzt meine Frage, auf dem Kaufvertrag steht in "Einbahnfreien Zustand". Kann ich den Verkäufer jetzt zur Kasse rufen? PeReTs
ist nur ein reifen abgefahren ? dann hat der vorbesitzer womöglich einen schlagloch mit vollgas genommen. sonst verstellt sich die spur nicht von alleine. wenn beide abgefahren sind dann wurde sie nicht richtig eingestellt. aber nur einer...
Glaube nicht das ein abgefahrener Reifen als Schaden zählt. Aber zum Achsvermessen gehst du am besten in eine freie Werkstatt. Dort zahlst du bestimmt nur die Hälfte.
Preise für Achsvermessung mit Einstellung bei nem Fronttriebler liegen hier in der Region zwischen 55 und 70€ inkl. MwSt. Wenn sich die Spur nicht richtig einstellen lässt, dann kannst du sagen, dass es sich dabei um einen Unfallwagen handeln müsste. Wenn du doch noch kontrollieren willst: Lacktiefenmesser und einmal ums Auto rum. Wenns nur ne verstellte Spur ist, kann es diverse Gründe haben: - Schlagloch - Bordsteinkante erwischt - Fahrwerk/Federrückrüstung ohne Spur vermessen zu lassen - Falscher Luftdruck! - ....
Reifen sind Verschleißteile - da wirst du rechtlich nichts machen können. Ausnahme besteht natürlich dann, wenn dies wirklich die Folge eines Unfalles wäre.
Das ist tatsächlich nur der innere rechte Reifen blank. Jetzt stellt sich nur die Frage, wer dafür haftet. Kann ich den Verkäufer dafür haftbar machen oder eher nicht?! Danke schon mal in Voraus!
Von Privat gekauft? Nein. Da verschleissteil. Wenn das allerdings auf einen Unfall zurückzuführen ist (Lacktiefenmesser, nachmessen, passen die Spaltmaße?), dann wohl.
ja von privat gekauft. Zählt den Achse die durch Schlagloch verstellt ist auch zu Verschleißteil? EDIT: Also ein Unfall kann ich ausschließen, habe auch schon danach geschaut!
Also kann ich den Verkäufer dafür haftbar machen, wenn der im Kaufvertrag angegeben hat das das Auto keine Schäden außer Steinschlag hat?!
Ok, wenn es jetzt um die verstellte Achse geht - eine Verstellung ist glaub ich kein Schaden (kein defektes Bauteil). Außerdem ist es ein geringer Betrag. Da Privatverkauf würde ich davon ausgehen, dass Sachmangelhaftung auch ausgeschlossen ist. Ansonsten gilt: Gekauft wie gesehen. Würde mal auf dem netten Weg mit ihm darüber sprechen. Wenn er sich quer stellt, muss es übern Rechtsanwalt gehen. Hab ansonsten mal das hier gefunden: Auto von priv gekauft | defekt, Nachbesserung | wer-weiss-was
Eine verstellte Spur ist kein Schaden. Wenn sie sich allerdings nicht mehr einstellen lässt, da durch einen Unfall oder Schlagloch ein Schaden entstanden ist, dann wohl. Wenn ihr die standard Kaufverträge aus dem I-Net genommen habt (ADAC/Versicherung/Mobile und co) dann wäre der Verkäufer aber nur für arglistiges Täuschen haftbar zu machen. Du müsstet ihm also nachweisen, dass er von dem Schaden vor dem Verkauf gewusst hat und er es dennoch verschwiegen hat.
Also Gutachter, Rechtsanwalt etc und dann ist der Ausgang immer noch ungewiss. Lohnt meiner Meinung nach nicht für ne 60€ Spureinstellung und einen bzw. 2 neue Reifen.
Ja du hast ja vollkommen recht, ja mal gucken was ich mache. Muss eine Nacht drüber schlafen. Danke euch schon mal... PeReTs
Normalerweise entsteht eine Spur/Sturzverstellung vorne rechts durch falsches Einparken (Bordstein hoch, Bordstein runter ) Laut Kaufvertrag beziehen sich Schäden eigentlich auf irgendwelche vorherigen Unfallvorschäden oder vorhandenen Unfallvorschäden.
UNd die Sache mit "Gekauft wie gesehen" kann man mittlerweile auch vergessen. Auch bei Autokäufen von Privat zu Privat gibt´s mittlerweile ein 14-tägiges Rückgaberecht, wenn diese im Kaufvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Heißt dass du Rückwärts in ne Einbahnstraße fahren darfst Wenn dann muss da stehen "einwandfrei", alles andere ist Humbug
Ja? Wo steht das? GesetzesText? Urteil? 14 Tage Rücktrittsrecht hat man nur bei Sachen die unters Fernabnahmegesetzt fallen. Zb Kauf im Internet. Das selbe beim Autokauf bitte mal mit QUELLEN und Rechtskräftigen Grundsatz-Urteilen belegen.
Fall der Woche - Ihr gutes Recht - "Gekauft wie gesehen" ... - Wissen - Süddeutsche.de Das ist das, was ich jetzt auf die Schnelle gefunden habe. Die ursprüngliche Info hatte ich von meinem Anwalt, da ich selber ein paar Problemchen diesbezüglich hatte.
"Gekauft wie gesehen" gibt es nichtmehr, damit wurde zu viel Schundluder getrieben. Hier in der Gegend kam mal einer in die Zeitung, der nen 330D zum Spotpreis gekauft hat, wegen Zeitmangel ohne Probefahrt und ohne sich das Auto anscheinend mal genauer anzuschauen. Kaufvertrag abgeschlossen, gezahlt, kam einen Tag später und wollte das Auto abholen. - Kein Motor drinnen. Ging dann auch ewig vor Gericht hin und her und war dann garnicht so leicht für ihn zu gewinnen. Mittlerweile verkaufen viele eher fragwürdige "Händler" "Für Ausschlachtung bestimmt" "Als Ersatzteilträger" etc. um der Haftungsfrage zu entgehen. Grüße Jan