Hallo, wie lange ist denn Herstellergarantie vom RNS 510? Gesetzliche Garantie ist klar, aber Conti gibt ja sicherlich mehr Also Hersteller ist ja Conti. Nur ich habe auf der Seite nix gefunden Vielen Dank. Mfg
....sondern??? Gesetzliche Gewährleistung.... Conti haftet nicht für die Produkte die bei VW verkauft werden, sondern VW haftet dafür.... Dies geschieht in dem Moment wo VW Labels draufgepappt werden Ich sage mal: 2 Jahre nach Erstzulassung fängt die Gewährleistung für RNS an....
So das kam per Mail: Dann kann ich ja keine Garantie geltend machen, wenn ich ein Navi Privat kaufe? Denn bei z.B. einem Laptop oder Handy ist das ja kein Problem. Privat gekauft und mit der Seriennummer ab zum Hersteller geschickt und es wird kostenlos repariert, wenn es noch in der Garantiezeit ist... Ich kann mir das gar nicht vorstellen, dass Conti sich so aus der Geschichte entzieht... Denn die stellen ja die Geräte für VW her... VW pappt nur noch das Label und vllt. noch die Firmware drauf... Mfg
Eben, die Gewährleistung läuft dann bis 2 Jahre nach EZ. Wobei hier auch die Beweißlastumkehr greift. Aber Garantie gibt VW ja auch noch, wobei die Frage ist, wie die das Handhaben, wenn das Navi nicht mehr im ursprünglichen Auto ist.
Sorry, mich vertippt!!! Klar, innerhalb von 2 Jahren ab EZ!!! Gesetzt schaut wie folgt aus: Ware X wird in einen VW montiert, bekommt kein Label, keine Firmwareänderung, dann haftet Hersteller von X.... Ware X wird in einen VW montiert, bekommt ein Label oder anders Software, dann haftet VW... So und nicht anders...wenn du Fragen dazu hast musst du dich an den Gesetzgeber wenden PS: wenn es um unseren Forenfreund geht, er bietet doch eine Garantie an, wo liegts Problem????
Einfacher ist doch so, für Gewährleistung gilt immer der gewerbliche Verkäufer, egal wie wo was drauf steht/gelabelt ist! Da Garantie freiwillig ist, bei den Garantiebedingungen schauen. Zusatz: bei privatem Verkauf gilt normal auch eine Gewährleistung, die aber ausgeschlossen werden kann
Es geht ja aber um ein privat gekauftes Navi Deswegen auch die Frage. Angenommen das Navi ist datiert auf 01.04.2010... Kann ich dann bei VW Garantieansprüche geltend machen? Bei anderen Geräten wie Laptops, Handys usw. ist das kein Problem. Aber wie ist es bei den RNS 510 bei VW Mfg
Auch ein privater Verkäufer ist verpflichtet eine Gewährleistung zu geben, er hat nur das Recht davon abstand zu nehmen. Dies muss er aber deutlich beim Kauf und im Vertrag festlegen. Die Gewährleistung ist eigentlich ein Witz da man nach 6 Monate nachweisen muss das der Defekt schon vor dem Kauf vorhanden war. Die Gewährleistung dekt auch nicht Schäden die nach dem Kauf entsanden sind sondern nur Produktionsfehler bzw. Schäden, daher kann der Verkäufer auch von der Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monaten zurücktreten wenn er nachweisen kann das der Schaden nach dem Kauf entstanden ist und die Ursache nicht Werkseitig liegt.
So laut VW habe ich keinen Anspruch bei VW, wenn mit dem Gerät was ist (weil ich es nicht dort oder im Shop gekauft habe). Ist eig. total doof, da VW immerhin das Zeug herstellt (Conti gibt ja keine Garantie). Sicher muss man immer einen Anspruch über den Vertragspartner geltend machen (dem Verkäufer), aber dass sich der Hersteller der Garantie entsagen will, dass ist mal unter aller Sau. Sowas gibts wohl nur bei VW Ich habe kein technisches Gerät bei mir zu Hause, wo ich mir nicht den Anspruch beim Verkäufer oder dem Hersteller direkt geltend machen kann. Abzocke...
Dies gilt nur wenn du vom Händler gekauft hast, da es im gewerblichen Bereich so ist das ein gewerblicher Käufer keine Gewährleistung/Garantie bekommen muss. Wenn du von einem privaten Verkäufer was kaufst, haftet der letzte gewerbliche Verkäufer.