Hallo Zusammen, Habe folgendes Problem . Mir ist letztens einer in meinen parkenden Golf 6 gefahren (mich betrifft keine Schuld). Das Auto wurde abgeschleppt vom ADAC. Und wurde in eine freie Werkstatt gefahren (Meisterwerkstatt – Vertrag mit ADAC – scheint seriös ). Nun möchte diese Werkstatt mein Auto reparieren. Ich habe das Auto finanziert (3-Wege-Finanzierung) bei einem VW Autohaus. Und auch noch Garantie. „Mein“ Autohaus pocht darauf, dass ich das Auto in einer VW-Vertragswerkstatt reparieren lasse. (, weil blablabla… .) Nun meine Frage: muss ich das wirklich, bin ich so stark an VW gebunden? Die Werkstatt, die mein Auto stehen hat, meint, dass das nicht so wäre. Sie bauen nur Originalteile ein usw.. Erlischt da auch nicht meine Garantie? Was meint ihr dazu? Freue mich über jeden Rat.
Da die Finanzierung noch läuft, gehört dir das Fahrzeug noch nicht. - D.h. bist du im Besitz des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Somit können die das so bestimmen. Bzgl. Garantie von VW - soweit ich weiß stimmt das so, da die freie VW Werkstatt keine Fachwerkstatt von VW ist. Wenn du nen defekten TV hast, und den von einer freien Werkstatt vor Ort reparieren lässt, ist die Garantie vom Hersteller auch futsch. So seh ich das zumindest.
Danke Sephe für deine Antwort. Genauso denke ich mir das auch. Die Werkstatt versicherte mir immer wieder das Gegenteil. Und bot mir noch 10% von den Reparaturkosten an. "SIE machen das immer so!."
Das Gegenteil ist auch der Fall! Bzgl. Garantie kannst du in jede meisterwerkstatt fahren. VW darf dir nicht die Garantie verweigern. So spricht auch der BGH! Bzgl. der Unfallreperatur musst du Deine Bank fragen und Dir die Freigabe holen. Aber auch hier gilt, was das Autohaus erzählt ist erstmal egal. Es sei denn sie haben den Brief.
Stimmt nicht. Ich hab meine Inspektion auch in einer Freien Werkstatt machen lassen. Als mein Auto dann zu VW musste wegen nem Motorschaden und ich auf Garantie einen neue bekam wollten die nur die Rechnung der Firma sehen. Du bist nicht an VW gebunden, auch nicht wenn dein Auto noch in der Finanzierung ist.
Der Brief liegt entweder im VW Autohaus - oder bei der Bank (Volkswagen Bank) - bei der ich das Auto finanziere/abbezahle. Also hat sich das wohl mit der freien Werkstatt :/
Haltet bitte Garantie und Gewährleistung auseinander. Gewährleistung ist eine 2-Jährige gesetzliche Pflicht des Händlers (Achtung, nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr). Die Garantie ist eine freiwillige Sonderleistung des Herstellers. Und diese Garantien haben vom Hersteller festgelegte Richtlinien. Wozu meist auch eine Vertragswerkstattpflicht zählt.
Und diese Garantie, die bei Neuwagen 2 Jahre gilt, habe ich um nochmal um 2 Jahre verlängert. Also bleibt mir wohl nix anderes übrig, das Auto zu einer Vertragswerkstatt fahren zu lassen.
Das ist korrekt - bei dir handelt es sich nur um eine Inspektion - VW Mobilitätsgarantie bleibt bestehen. Beim TE ist es aber eine Reparatur - also Instandsetzung.
Also ich hab mal meinen Vertrag (Neuwagen-Anschlussgarantie, sollte ja mit der normalen Neuwagen-Versicherung wohl identisch sein?) nochmal durchgelesen und lese nichts davon, dass Reparaturen, Inspektionen oder Wartung in Vertragswerkstätten durchgeführt werden müssen. Wo soll das denn genau stehen? Natürlich ist die Garantie eine freiwillige Sonderleistung, aber beide Parteien müssen sich nunmal an den Vertrag halten, in dem die Pflichten und Leistungen geregelt sind.
Wichtig ist, dass Wartungen und Reparaturen nach Herstellervorgabe durchgeführt werden. Sonst nichts.
ich habe meinen unfallschaden auch in einer freien fachwerkstatt beheben lassen. mache mir keine sorgen wenn ich mal auf garantie mal ein technisches teil neu brauche. wie will VW auch wissen das mein auto einen unfallschaden hatte??? wie es bei einer finanzierung mit anschließender rückgabe ist, keine ahnung!! aber das könnte abzüge in der B note geben. es sei denn du nimmst wieder einen VW. da dürften die kulanter sein bei den abzügen.
Ich frage mich gerade warum es diesen Thread überhaupt gibt? Hier wird über ein Problem diskutiert, das gar nicht da ist. Wie der TE geschrieben hat trifft ihn keine Schuld an dem Unfall, also zahlt den ganzen Schaden die gegnerische Versicherung. Von daher kann es dem TE doch egal sein wie teuer die Reparatur wird. Bring ihn einfach zur VW Werkstatt und lass ihn da reparieren, reich die Rechnung bei der Versicherung des Unfallgegner ein und alles wird gut.
Ich glaube der TE befürchtet nur, dass nach einer Reparatur in einer Fremdwerkstatt, die Garantie für alle zukünftigen Probleme (Elektrik, Motor oder was weiß ich), die nichts mit diesem Unfall zu tun haben, auch automatisch futsch ist. Das die VW Garantie keine Unfallschäden abdeckt, sollte wohl klar sein. Gerade bei einem fremdverschuldeten Unfall würde ich allerdings immer den Schaden in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen. Zahlt eh die Versicherung des Verursachers.
ich habe der vw bude halt nicht vertraut und darum bei mir im ort reparieren lassen. somit konnte ich auch zwischendurch mal schauen gehen.
... und genau so ist es! Einzig bei Kulanzanfragen (freiwillige Übernahme von Kosten durch VW) könnte es Probleme geben. Soweit ich weiß, will VW sogar bei Motorschäden großzügig verfahren, wenn das Auto nicht bei VW gewartet wurde, auch hier ist nur die Rede von nach Herstellervorgabe!
So habe ich das auch in Erinnerung!! Wie ist es denn dann in dem hier genannten Fall mit der Instandsetzung? Muss er die bei VW machen?