Kann ich eine Wandlung fordern???

  1. nerodom

    nerodom Neuer Benutzer

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    Hallo,

    Wir haben 2010 einen gebrauchten Golf 6 1.4TSI (160Ps) mit 7-Gang DSG in Highline Ausstattung mit 30.000km bei einem VW Autohaus für 23.000€ gekauft!

    Nach 3 Tagen ging die Easy-Entry Funktion des Beifahresitzes nicht mehr.
    Der Sitz liess sich nicht mehr zurück fahren. Nach der Reparatur auf unsere Kosten, da bei der Probefahrt noch alles funktionierte, ging das ca. 1 Monat gut bis der Fahrersitz streikte. Wieder in die Werkstatt und wieder mussten wir bezahlen.

    Jetzt hatten wir die Nase voll und gingen von da an zu einem VW Autohaus 3 Strassen weiter.

    Bei Kilometerstand 50.000 fing es an dass der Motor ruckelte wenn man beschleunigte. Da keine Leuchte blinkte und es nur sehr selten auftauchte fuhren wir so weiter bis bei 55.000 km der Motor richtig bockte (wir galoppierten richtig über die Autobahn) und die Abgaswarnleuchte mit der EPCwarnleuchte um die Wette blinkten.
    Als wir es dann bis zur Werkstatt geschafft hatten und den Fehlerspeicher ausgelesen hatten stellte sich heraus, dass die Stabzündkerze des 4. Zylinders kaputt war.
    Das Auto blieb also in der Werkstatt und mit Leihwagen auf Kosten von VW war es auch schlecht bestellt. da wir es ja noch bis zur Werkstatt geschafft hatten.
    Am darauffolgenden Tag teilte man uns telefonisch mit, dass es nicht nur an der Stabzündkerze gelegen hätte, sondern es auch noch ein Ploblem mit dem Getriebe gegeben hätte und wir jetzt ein neues DSG-Getriebe bekommen würden. (war ich froh dass wir eine Garantieverlängerung über 2Jahre bis 100.000km abgeschlossen hatten)
    Nach 1 Woche bekamen wir unser generalüberholtes Auto zurück.
    Der 60.000 Service ist gleich mitgemacht worden!

    Was soll ich sagen nach dem Software-update war das nicht mehr unser Auto!!!
    - er verbrauchte ca. 1l mehr Sprit
    - er schaltete jetzt permanent bei jeder kleinen Steigung vom 7. in den 6.
    - bis 4000/min war gar nichts mehr da um dann ab 4500/min loszulegen

    Wir wieder zurück und die Sachen beanstandet.
    Antwort der Werkstatt: es würde alles den Herstellervorgaben entsprechen und Basta!

    Also begnügten wir uns mit unserem "130 PS" Gölfchen und gut.

    Tja was viele jetzt schon vermuten werden das war noch nicht alles.

    Ab Kilometerstand 70000 fing es wieder ganz sachte mit einem leichten ruckeln bei Kick-down an.
    Bei 75000km stieg auch wieder die Abgaswarnleuchte mit ein und von da bis 78000km musste ich 2L Öl nachfüllen!!!!
    Wir also wieder in die Werkstatt zum Fehlerspeicher auslesen.
    Und jetzt haltet euch gut fest, da erklärte man uns doch vollen Ernstens:

    Wir haben gemerkt dass die Reifen mit 2.8bar Luft viel zu aufgepumpt waren und dadurch der ABS-Sensor beim Beschleunigen durch was auch immer einen kritischen Zustand erkannt hat und die Leistung dementsprechend reduziert hat. Wir aber bei Kick-down die volle Leistung verlangt hätten und dadurch sich das ganze Steuergerät aufgehangen hätte und es dadurch zu dem Ruckeln gekommen wäre.

    So und da bin ech dann mal ganz leicht ausgetickt und habe dem freundlichen Mann gesagt dass:
    - dann die ESP-Leuchte geblinkt hätte wenn die Räder durchgedreht hätten
    - dieses Problem auf der AB auftritt wenn wir bei 130km/h vom 7. in den 5. bei Kick-down schalten und unser Wagen dann mindestens 300 eher aber 400Ps haben müsse um da noch durchzudrehen
    und zu guter letzt dass ich mich selber verar.... könnte und dafür keine 60€ bezahlt hätte.

    Der freundliche blieb stur und versicherte uns dass es jetzt nachdem Sie den Luftdruck richtig eingestellt hätten das Problem nicht mehr auftauchen würde.

    2 Tage danach gab die Abgaswarnleuchte wieder Lebenszeichen von sich in verbindung mit Motorruckeln beim Beschleunigen.
    Da wir so genervt waren beschlossen wir jetzt die restlichen 10000km bis zum 90000 Service so weiter zu fahren.

    Aber weit gefehlt am Abend ging die Kühlflüssigkeitwarnleuchte im MFA an und nach 5min. Weiterfahrt eine rote Warnleuchte in der Kühlwasseranzeige!

    Nach Hause haben wir es trotzdem geschafft, Kühlflüssigkeit nachgefüllt, ca. 2 Finger breit unter Minimum war sie.

    Werkstatt angerufen und einen Termin in 1 Woche vereinbart.

    Tags darauf mussten wir mit Entsetzen feststellen, dass auf der AB das Ruckeln wieder zu einem Galoppieren wurde und diesmal die Abgaswarnleuchte und mal wieder die EPCwarnleuchte imTakt blinkten!
    Da wir einen Leihwagen wollten haben wir das Auto Heute vom ADAC in die Werkstatt schleppen gelassen und sind gespannt was es diesmal wieder ist.

    So das meine Geschichte zu unserem Golf 6.
    Danke fürs lesen und ich bitte um Entschuldigung wenn ich es falsch gepostet habe.

    Was meint Ihr besteht eine Chance auf Wandlung oder ist das Zumutbar?
    Von den 10 Urlaubstagen die meine Frau nehmen musste sprechen wir hier überhaupt nicht!!!!
     


    #1
  2. TSI

    TSI Guest

    Deiner silber? Leder?
     
    #2
  3. nerodom

    nerodom Neuer Benutzer

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    Jupp,Jupp???
     
    #3
  4. TSI

    TSI Guest

    woher kommst du?

    Grund: so einen hatte ich nämlich

    Gleichen Fehler wie du auch, Wnadlung gewesen
     
    #4
  5. nerodom

    nerodom Neuer Benutzer

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    Komme aus Perl und mein Gölfchen habe ich aus Merzig!
     


    #5
  6. yaz67

    yaz67 Golfumbaufertigsteller
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    An deiner stelle würde ich sofort zum Anwalt gehen natürlich wenn du Rechtsschutz hast!!!
    Soll der Anwalt mal paar Briefe schreiben!!!
    So weit ich weiß muss der Händler in den ersten 6 Monaten für alles gerade stehen was am Auto passiert(Easy-Entry Funktion ).Wir hatten ein Polo 9N für meine Verlobte gekauft und nach nem Monat ging der Stellmotor (Klima) nicht mehr und die mussten es übernehmen!!Das kann doch nicht sein das das Auto als Probleme macht und zwar GROßE probleme!!!
    Das Auto ist garnicht mehr sicher,man kann damit doch keine längere Strecke fahren!!!wer weiß wo er einen stehen lässt!!!



    ps:In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf müssen Sie bei einem Gebrauchtwagen gar nichts beweisen. Der Verkäufer muss belegen, dass der Fehler beim verkauf noch nicht vorhanden war.
     
    #6
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dez. 2011
  7. neu0riz0r

    neu0riz0r Golf-Tieferleger
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    In welchem Zeitraum kann man denn eine Wandlung machen?
    Muss man dazu das Fahrzeug selbst bei einem Händler gekauft haben oder reicht es in der Garantiezeit das Fahrzeug zu beanstanden?

    Klingt sehr ärgerlich was dir widerfahren ist.
    Ich habe bisher auch einigen Ärger mit meinem Auto.
    Mittlerweile wurde schon Kupplung, Steuerkette + Spanner etc, Zündkerzen und Spulen und die Hochdruckpumpe getauscht.

    Ruckeln habe ich immernoch
    Abgaswarnleuchte ist allerdings erst einmal angegangen.
     
    #7
  8. Luzertof

    Luzertof Frischling
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    Nur mal so zur Klarstellung:
    Seit der Schuldrechtsreform 2002 (also 10 Jahre) gibt es keine Wandelung mehr im Zivilrecht.


    Da es höchstwahrscheinlich um eine größere Summe geht, würde ich mich hier anwaltlich beraten lassen - wenn du Mitglied in einem Verkehrsclub bist, wird man dir entsprechend gute Fachanwälte nennen können, ebenso natürlich bei einer entsprechenden Rechtschutzversicherung.


    Aber selbst ohne Rechtschutz etc. würde ich mich an deiner Stelle an einen Anwalt wenden. Die Rechtssicherheit und die konkreten Möglichkeiten, welche man hat (bzw. welche man nicht hat) sollten einem die investierten 50-150€ wert sein.


    Juristisches Halbwissen aus dem Internet widerspricht sich meist selbst und ist teilweise auch offensichtlich falsch. Darauf sollte man nicht bauen - weder bei einem 200€ Gegenstand, noch bei 20.000€.
     
    #8
  9. golfer-89

    golfer-89 ¼-Meile-Fahrer
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    Ich gebe meinen Vorrednern recht.
    Was ich weiß ist das wohl gebrauchtwagen von einer Wandlung ausgeschlossen sind.
    Das sollte dich aber nicht abhalten, denn bei solchen Mängelbergen sollte VW trotzdem handeln.
    Was mich wundert das TSI es dir nicht empfohlen hat:
    Sollte sich VW querstellen einfach an eine Autozeitung schreiben dann werden die Firmen recht schnell und Kulant
     
    #9
  10. Luzertof

    Luzertof Frischling
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    Warum sollten Gebrauchtfahrzeuge per se von einem Rücktritt (Wandelung gibt es, wie gesagt, schon seit 10 Jahren nicht mehr) ausgeschlossen sein?

    Das Kontaktieren der Medien garantiert jedenfalls keine Rechtssicherheit und ersetzt somit definitiv nicht den Gang zu einer fachlich kompetenten anwaltlichen Beratung.
     
    #10
  11. golfer-89

    golfer-89 ¼-Meile-Fahrer
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    Das meinte ich mit das ich meinen Vorrednern recht gebe, das er sich professionelle Hilfe beim Anwalt holen soll.
    Ich hatte bei meinem ersten Golf wegen der Überführung einen Vorbesitzer und da ich soviele Probleme hatte habe ich eine Wandlung angesprochen und seine Aussage war das Gebrauchtwagen aussgeschlossen sind
     
    #11
  12. Luzertof

    Luzertof Frischling
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    Wer hat das gesagt? Der Anwalt? Oder der Händler?

    Wenn ein Anwalt im Jahr 2011 von Wandelung redet und Gebrauchtwagenkäufe pauschal als Rücktrittunfähig tituliert, weißt man, wo man schonmal nicht richtig ist.

    Deshalb mein Rat, vorher beim Automobilclub/bei der Rechtschutzversicherung seines Vertrauens nach einem kompetenten (!) (Fach)anwalt zu fragen.

    Dorfanwälte, welche mal Strafrecht, mal Erbschaftsrecht, mal Zivilrecht machen und nebenbei vielleicht auch noch andere Gewerbe am Laufen haben, sollte man (zumindest bei sowas) meiden...
     
    #12
  13. nerodom

    nerodom Neuer Benutzer

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    Erstmal vielen dank für die vielen Antworten!

    Werde mich dann jetzt mal an den ADAC wenden um zu klären ob überhaupt eine Chance besteht oder nicht! Werde euch dann hier soweit es etwas neues gibt informieren.

    Gestern Abend hat das Autohaus angerufen und Bescheid gegeben dass Sie jetzt wieder mal Stabzündkerze und Zündspule erstzen werden und dann schauen Sie ob die Fehlermeldung weg ist! Dann müssten Sie das Auto noch behalten um weiter zu forschen!

    Ich find das immer wieder lustig, dass ausgerechnet mein Auto für den "Jugend forscht" Wettbewerb bei VW ausgewählt wird! :-/

    Also bis heut Mittag dann weiss ich mehr Details.
     
    #13
  14. 19TSI75

    19TSI75 Golfbegeisterter
    Member

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    Naja da hast du wohl genau das sprichwörtliche Montagsmodell erwischt.

    Hast du diese Blinkleuchtaktionen per Video festgehalten?
    Ich mache bei Problemen immer gleich ein Foto oder Video davon,
    um keine Lügen gestraft zu werden beim Freundlichen.
    Deine Zahlungen in den ersten Monaten hätte ich nicht übernommen,
    da hätte alles übern Händler laufen müssen.

    gruss
     
    #14
  15. Steusel

    Steusel Guest

    Wandlung gibt es seit 01.01.2002 nicht mehr.
     
    #15
  16. TSI

    TSI Guest

    Im Alltagsdeutsch heißt es so....

    Ansonsten "Rücktritt vom Kaufvertrag, wg......"

    Möglich innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung
     
    #16
  17. Steusel

    Steusel Guest

    Ja, das weiß ich. Wollte ja nicht klugscheißerisch rübekommen, sondern euch nur mitteilen, das es das nicht mehr gibt.

    Es gibt sicherlich einige, die gehen zu VW und sagen, ich möchte hier eine Wandlung haben, etc.
     
    #17
  18. TSI

    TSI Guest

    ...aber, die verstehen es ja auch und schimpfen es weiterhin so Zumindest war es bei 2 Werften von mir wo ich bei meiner Wandlung war so
     
    #18

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