Ich weiss nicht wo ich es sonst hintun soll, deswegen frag ich mal hier. Da bei mir ja eine Anlage inziwschen verbaut ist, musste das Notrad weichen. Irgendwas muss ich ja im Auto mitführen, mir und meiner Werkstatt des Vertrauens stellt sich die Frage was rechtlich pflicht ist. Reicht nur so ein Reifenspray oder muss noch sowas wie ne Luftpumpe dabei sein ? Im Corsa z.B. hatte ich ein komplettetes Reifenreperaturkit, sprich dieses komische Schaumzeugs mit Kompressor.
Ob es rechtlich verpflichtend ist weiß ich nicht, jedoch würde ich mir ein Kit mit Kompressor und Füllmittel ins Auto legen für den Fall der Fälle. Dabei ist jedoch zu beachten, dass durch den Einsatz dieses Mittels, der Reifen nicht mehr repariert werden kann Pflicht ist es wohl nicht, wird ja nicht bei der HU mit untersucht, ob du Ersatzrad oder Tiregedöns hast. Gibt nur den Passus bei einer Panne in der Stvzo möglichst schnell Abhilfe zu schaffen.
ok, danke. Klar, dass durch den Einsatz dieses zeugs der Reifen unbrauchbar wird. Danke für die shcnelle antwort