Hallo Forum, ich habe folgendes Problem: Mein Golf ist am 12. Mai 2009 neu zugelassen worden, mit 2 Jahren Garantie. 2 Tage vor Ablauf der Garantie, funktionierte die Klimaanlage nicht (es kühlte nicht). Am gleichen Tage habe ich die Werkstatt aufgesucht und den Fehler mitgeteilt, daraufhin hat sich der Servicemitarbeiter den Wagen angeschaut, und mir Mitgeteilt, dass der in die Werkstatt müsste und wir haben einen Termin 1 Woche später festgelegt. Es wurde Kühlflüssigkeit (plus Kontrastmittel) nachgefüllt, Behälter war komplett leer. 4 Wochen sollte ich wieder kommen, gestern (29. Juni) war ich wieder in der Werkstatt, und es wurden div. Dichtungen und Schläuche/Rohre ausgetauscht. Der Servicemitarbeiter sagt dass man die Rechnung mir noch zuschicken würde, da ja alles außerhalb der Garantie wäre. Auf meine Argumentation hin sagte er, Man würde einen Kulanzantrag stellen, mit der ich aber nicht einverstanden bin. Fakt ist für mich: tag der Erstzulassung 12.05.2009 Problem mit der Klimaanlage. 10.05.2009 Muss noch Anmerken, dass ich im Februar diesen Jahres die Inspektion habe durchführen lassen, und mir angeraten wurde, die Klimaanlage vor Ablauf der Garantie durchchecken zu lassen! Da ich der Meinung war dass ich noch Garantie habe, so eröffnete mir der Servicemitarbeiter, dass die Garantie abgelaufen sei, und mich auf den Auslieferungstermin aufmerksam machte (30. April 2009). Dieses Datum sei bindend. Hat jemand von Euch ähnliche Probleme mit der Garantie? Jimbeam1965 Ach ja, es handelt sich 1,4 l mit 80 PS und man. Klimaanlage
Also, wichtig ist der Tag der Schadensfeststellung. Du hast ja auch jede Garantiereparatur wieder Gewährleistung. Somit, keine Sorge. LG
die frage ist ja ob tag der erstzulassung oder tag der auslieferung gilt. hast du keine garantiebedingungen? da steht das doch drinn ...
Zumindestens für unsere Branche gilt das nicht: Wird während der Garantiezeit ein Teil (um)getauscht, verlängert sich diese eben nicht automatisch wieder um 2 Jahre, sondern läuft nur bis zum ursprünglichen Termin...
Ne, Garantiebedingungen habe ich nicht. Meines Erachtens müsste doch der Händler mich drauf aufmerksam mach oder? Im Serviceheft steht auch der 12.05.2009 als Tag der Zulassung drin. Somit habe ich meiner meinung nach 2 Tage vor Ablauf der Garantie, den Schaden gemeldet...
Ich bin mir auch fast zu 100% sicher, dass der Tag der Erstzulassung richtig ist. Wie machen die es dann wenn ein Händler nen Neuwagen ein paar Wochen oder gar Monate auf dem Hof stehen hat? Hat der Kunden dann pech und nur 18 Monate (als Beispiel) Gewährleistung weil der Wagen schon 6 Monate bei dem steht???? Ich würde die Rechnung nicht zahlen und denen nochmals auf die Pelle rücken. ggf ne Mail nach WOB schicken!
Beginn der Garantie ist immer das Auslieferungsdatum das im Scheckheft steht! Meine Freundin hat einen EG-Wagen, der in Deutschland 4 Monate beim Händler stand (Erstzulassung in Deutschland 04/2009), die Auslieferung durch den ausländischen Händler (in Portugal) erfolgte im Dezember 2008. Ab Dezember 2008 begann auch die Garantie. Das ist bei deutschen Fahrzeugen übrigens genauso. Hatte meinen damals extra gefragt.