Hallo zusammen, habe aktuell ein Problem mit VW bzgl. einer Mietwagenrechung. Kurze Vorgeschichte: Mein GTI stand Ende April für 2 Wochen bei einem 60km entfernten VW Autohaus, da bei mir das Problem mit der Steuerkette u. folglich leider auch ein Motorschaden eintrat. Da ich während dieser Zeit natürlich nachwievor auf Mobilität angewiesen bin hatte ich für diese Zeit ein Mietwagen übers Autohaus bzw. via der Mobilitätsgarantie. Jetzt will VW natürlich nur 3 Tage davon bezahlen, obwohl die durchaus komplexe Reparatur des nicht selbst herbeigeführten Schadens gute 2 Wochen gedauert hat. Bei der VW Kundenbetreuung bin ich bereits auf Granit gestoßen, nix zu machen. Ich sehe nicht ein nochmal gute 300€ für etwas zu bezahlen was ich nicht selbst verzapft habe (die Ursache liegt ja nunmal beim Hersteller). Was denkt Ihr? Gibt es evtl. Erfahrungen in dieser Richtung? Danke!
Die AGB der Mobilitätsgarantie sind doch eigentlich klar definiert. Was darüber hinaus geht liegt im Ermessen des Händlers/Werkstatt.
Dein Problem ist bekannt und tritt immer wieder auf. Leider hat man auch bei Garantiefällen keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Und die Mobilitätsgarantie zahlt eben nur 3 Tage. Da hilft nur, es VORHER mit dem Autohaus zu klären und sich ein kulanteres/kundenfreundlicheres zu suchen.
Ja ist leider so: Die LongLife Mobilitätsgarantie < Unsere Serviceleistungen < Volkswagen Service < Service & Zubehör