Hallo zusammen, fahre nun seit 2 Wochen einen gebrauchten 6er (ca. 15.700Km) und habe leider erst jetzt noch was gefunden. Am Schweller auf der Fahrerseite gibts so ne komische Stelle (stark rangezoomt): Was meint ihr dazu? Kann das net wirklich beurteilen, ob es nun gravierend ist oder nicht. Würde mich freuen, wenn jemand seine Meinung dazu sagen könnte.
Naja durchbrechen wird er 6er schon nicht. Im ernst ist wohl ein Lackschaden der schon ausgebessert wurde. Wenns stört mit smart repair beseitigen lassen.
ich würde es auch durch smartRep. ausbessern lassen!!! bevor es sich noch ausbreitet dann!!! weil schöner wird es ohne das man was macht nicht!!!!
Hi, hm, hatte es schon befürchtet. Beim Smart repair wird doch dann nur die eine Stelle lackiert, richtig? Sieht das dann gut aus oder sieht man Übergänge? Was kostet sowas ca? Sorry für die vielen Fragen
Wenn er es gut macht sieht man nicht viel, sollte max 200€ kosten und selbst wenn man nacher was sieht ist es immer noch besser als jetzt.
Hast du den Wagen denn vom Händler oder einer Privatperson gekauft? Wenn du deinen Golf vom Händler hast, dann würde ich diesen höflich um Nachbesserung bitten. Ich denke, die werden dann das Teil (Schweller) komplett lackieren. Bei mir hat VW mal den Lack zwischen der Stoßstange und dem Radkasten beschädigt und dann ausgebessert. Sieht man nichts mehr - als Ottonormalverbraucher. Ein guter Lackierer sieht es, da die Konzentration der Partikel oftmals vom Originallack abweichen.
Hi, ja, hab den Wagen gebraucht (9 Monate) vom Händler. Hatte nun freundlich nachgefragt, inwiefern man mir hier entgegen kommen könnte. Davon wollten Sie natürlich nix wissen. Mir wurde nur vorgeschlagen, nächste Woche zur "Lackkontrolle" zu kommen, bei der sich der Lackiermeister die Sache anschaut. Wenn was gemacht wird, muss ich es wohl komplett sebst zahlen schätz ich
Immer das alte Lied, sobald man die Kohle abgedrückt hat ist es mit der Servicefreundlichkeit vorbei. Wenn sie den Lackschaden nicht übernehmen wollen, kannst du ja vorschlagen, wenigstens zum Selbstkostpreis das lackieren zu lassen, oder frag mal einen Lackierer (ohne Mwst). In meinen neuen Golf Match hat mir irgend so eine Dreck.... oben auf dem Kotflügel eine Handteller große Beule reingehauen. War bei Smartrepair, die wollten den ganzen Kotflügel lackieren für 300€. War dann bei einem örtlichen Lackierbetrieb die haben mir für 40€ die Delle wieder rausgedrückt, ist absolut nichts mehr von der Beule zu sehen. Es gibt also ganz schöne Preisdifferenzen in diesem Bereich.
@oktan Immer ruhig mit den Pferden! Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat er seinen Golf schon seit 9 Monaten. Ich als Händler würde das auch ablehnen. Wer sagt denn, das er das nicht selber rein gehauen hat? Sorry, ist aber so.
@Sunlew Es steht doch oben ganz klar, daß er seit "zwei" Wochen einen gebr. Golf fährt. Also hat er ihn ja wohl erst gekauft.
@Sunlew Lies mal den Text des Themenstarter genau und schau dir das Bild an. Am Schweller wurden Lackabplatzer mit einem Lackstift überpinselt und das hat er erst nach dem Kauf bemerkt. Ist mir auch schon passiert, das ich nach Wochen einen "Fehler" bei einem Gebrauchtwagen bemerkt habe.
So ein Klugschei..er Dann geh doch ins Bravo-Forum und schreib mit Dr. Sommer Er fährt ihn seit 2 Wochen und hat ihn mit einem Alter von 9 Monaten gekauft.
Hey! Ich muss mich von dir nicht so anmachen lassen! Das hat nix mit Klugscheißen zu tun! Ich sage nur wie es ist!
@Olsen83: Bitte nicht vom Händler so einfach abfrühstücken lassen. Er gibt schließlich auch bei gebrauchten Wagen 1 Jahr Gewährleistung. Dass der Lackschaden nicht innerhalb der letzten 2 Wochen entstanden ist, sieht man jawohl. Du hast 2 Möglichkeiten: Nachbesserung durch Lackieren oder Preisminderung. Eins von beiden MUSS er dir gewähren. Dass du den Mangel beim Kauf nicht gesehen hast, ist natürlich schade, schließt aber deine Ansprüche keinesfalls aus. Wichtig war, dass du jetzt sofort nach Entdecken des Mangels den Verkäufer informiert hast. Damit hast du deine Pflicht getan, jetzt ist der Händler dran. In deinem Fall ist sogar anzunehmen, dass der Händler den Mangel gekannt hat. Das wird generell angenommen, da ein Händler jedes Auto vor dem Verkauf genau zu prüfen hat. Da der Mangel ja von außen gut zu erkennen ist, sollte er ihn bemerkt haben. Falls nicht, hat er nicht pflichtbewusst gehandelt. Das wiederum kann natürlich zu seinen Ungunsten ausgelegt werden und kann u. U. dazu führen, dass du noch weitere Ansprüche gegen ihn geltend machen könntest (ggf. Schadenersatz neben der Leistung, siehe BGB). Falls der Händler Probleme machen sollte oder sich tatsächlich strikt weigert, dann würde ich mir notfalls juristische Hilfe holen. Bei dem Betrag kann man das schonmal machen und verlieren kannst du nichts. Du bist klar im Recht. Falls du mehr Infos dazu haben möchtest, schreib mir ne PN. Achja, und wenn er's lackiert, dann achte bitte drauf, dass er das sauber macht. Silber ist sauschwierig zu lackieren. Das kriegen nur die wenigsten fehlerfrei hin. Du willst ja am Ende nicht noch Nachbesserung von der Nachbesserung verlangen wollen. Viel Erfolg. @Sunlew: Ob Klugsch***er oder nicht, bitte hier keine Falschinformationen verbreiten. Selbst nach 9 Monaten (sogar nach bis zu 2 Jahren) hat ein Käufer noch mehr Rechte und Ansprüche, als du denkst. Und da ist es sogar egal, ob Händler oder Privatverkäufer. Ich empfehle das BGB als Nachtlektüre.
War das jetzt wirklich notwendig??? Davon mal abgesehen - da hat Sunlew nicht ganz Unrecht - theoretisch kann der Händler sich erst einmal querstellen - Mängel müssen SOFORT angezeigt werden - gerade Lackschäden! Wenn er sich quer stellt, dann kann da nur ein Sachverständiger herangezogen werden - der müsste dann feststellen, dass der Schaden schon älter ist. Aber erst einmal vernünftig mit dem Händler reden und danns chauen, was passiert.
Nicht ganz richtig. Mängel müssen nicht sofort, sondern "unverzüglich" angezeigt werden. Das hatte ich oben nicht wirklich eindeutig beschrieben. Juristisch wird zwischen diesen doch recht ähnlich wirkenden Begriffen unterschieden. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Heißt: Direkt nach Entdecken muss der Mangel angezeigt werden. Dies muss nicht beim Kauf geschehen, sondern wie gesagt nur unverzüglich nach dem Entdecken. Diese Mängelansprüche verjähren im Kaufrecht grundsätzlich erst nach 2 Jahren. Der TE könnte den Mangel sogar noch im Mai 2014 anzeigen, wenn er ihn dann bemerken würde. Natürlich muss dann auch nachgewiesen werden, dass der Mangel beim Kauf schon bestand. Dies ist hier allerdings entbehrlich, da dieser Lackschaden deutlich älter als 2 Wochen scheint. Anders als beim Handelskauf hat der Käufer eben KEINE allgemeine Untersuchungsobliegenheit, wie ein Kaufmann es hätte! Im Gegenteil: Der Händler hätte diesen Mangel kennen müssen und dem Käufer vor Vertragsschluss anzeigen müssen! Darauf kann sich der TE auf jeden Fall berufen, denn einen so offensichtlichen Mangel muss ein professioneller Verkäufer kennen. Kennt er ihn nicht, kann es ihm ohne Weiteres als mangelnde Sorgfalt ausgelegt werden.
Auslegungssache - man kann ja das Versäumnis, den Wagen bei Abnahme nicht genau kontrolliert zu haben, als schuldhaftes Zögern auslegen. Auf jeden Fall dürfte sich die Beweislast umkehren und der Käufer muss beweisen, dass der Schaden schon vor Abnahme entstanden ist. Ähnlich verhält es sich ja auch bei der Zustellung von Sendungen - mit deiner Unterschrift quittierst du, dass du die Sendung ordnungsgemäß und im einwandfreien Zustand übernommen hast. Findest du dann einen Schaden, der bei der Zustellung erkennbar war, dann hast du leider keinen Rechtsanspruch. Anders, wenn es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Wenn man das Prinzip mal auf den Wagen überträgt (ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der abgeschlossene Kaufvertrag ähnliches aussagt), dann hätte der Mangel erkannt werden können. Naja - alles Theorie - mal abwarten, was der Händler sagt.
Eben nicht. Wozu gibt es ein Gesetz? "Unverzüglich" ist sogar legaldefiniert in 121 I 1 BGB. Falsch. Bitte lesen, was ich oben geschrieben habe: Nach dem Kaufrecht hat ein privater Käufer KEINE Untersuchungsobliegenheit. Demzufolge kann auch das Übersehen eines Mangels beim Kauf NICHT als schuldhaftes Zögern ausgelegt werden. Dieses tritt erst ein, sobald der Käufer den Mangel entdeckt und durch eigenes Verschulden diesen nicht anzeigt. Völlig anderes Gebiet. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Du redest hier von einem Versendungskauf bzw. Fernabsatzvertrag. Hat mit dem vorliegenden Sachverhalt nichts zu tun. Denn bei diesen Geschäften hat wiederum der Käufer viel mehr Rechte als bei einem üblichen Kaufvertrag. Laut Gesetzgeber ist der Käufer bei Fernabsatzverträgen "besonders schützenswert".