LED Rückleuchten von Dectane

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  1. Züchter

    Züchter Neuer Benutzer

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    Hallo !!!

    Ich bin neu hier im Forum weil ich ein kleines Problem habe !
    Ich fahre einen Golf GTD und habe mir für diesen Rückleuchten von Dectane gekauft.
    Diese:
    https://www.dectane.de/product_info...chten-vw-golf-vi--led-blinker--red-smoke.html

    Angeblich bräuchte man ja keine ABE dank E-Prüfzeichen. Nur leider finde ich nirgends dieses Zeichen auf den Leuchten. Ich hatte Dectane mal per Mail kontaktiert aber die haben nicht geantwortet. Ich habe auch verschiedene Verkäufer über Ebay kontaktiert und diese sagten mir das wäre ins Glas eingegossen ! Aber wo nur ? Ich will echt keinen Stress mit der Polizei haben !!!! Aber ausbauen will ich sie auch ungern. Hat jemand diese Rückleuchten und kann mir sagen wo das E-Prüfzeichen GENAU ist ?
    Ich wäre euch echt dankbar.

    Mfg Christian
     


    #1
  2. Don Stephano 17

    Don Stephano 17 Modifizierer
    Member

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    Also wo das jetzt genau ist kann ich dir nicht sagen. Meiner Meinung nach verkauft Dectane aber keinen Mist und man kann sich darauf verlassen, dass sie legal sind.

    Schau aber einfach mal am Glas entlang. Es muss von aussen irgenwo sichtbar in einer Ecke sein.
     
    #2
  3. TDI

    TDI Golf-Tieferleger
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    Hallo,
    Das ist richtig das das E Prüfzeichen auf dem Glas eingeprägt ist.

    Du musst auf die Ässeren Rückleuchten im Bereich der Blinker schauen.

    Da steht Litec irgend was und dann sind da Zahlen und ein Buchstabe E mit einer zahl sind eingekreist .Das ist das E prüfzeichen das So genannte ABE.

    Hoffe das ich dir helfen konnte.

    Grüße
    TDI
     
    #3
  4. Züchter

    Züchter Neuer Benutzer

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    Ja danke, dann werde ich mal nachschauen. Normalerweise hat man doch immer eine ABE-Bescheinigung gebraucht. Fällt die denn komplett weg nur wegen dem E-Prüfzeichen ? Gibts denn da keinen Ärger mit der Polizei ?

    Mfg Christian
     
    #4
  5. TDI

    TDI Golf-Tieferleger
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    Nein, bei scheinwerfer und rülis gibt es keine Bescheinigung extra.
    Alles auf dem Glas eingeprägt.
    Gibt auch kein Ärger hast ja dein E-prüfzeichen immer dabei kannst es nie vergessen.
    Polizei kennt das auch.
    Also immer glücklich sein beim Fahren.
     


    #5
  6. Züchter

    Züchter Neuer Benutzer

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    Danke, danke nochmal für die Antworten ! Hab gerade nachgeschaut und die E-Prüfzeichen sofort gefunden. Ich weiß gar nicht wie ich die übersehen konnte ! :-DDDD E9 steht drauf und paar Zahlen drum herum. Danke nochmal.

    Mfg Christian
     
    #6
  7. TDI

    TDI Golf-Tieferleger
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    Gerne ,

    Dann kann es doch geschlossen werden hier oder ??

    Grüße
    TDI
     
    #7
    Zuletzt bearbeitet: 19. Feb. 2011
  8. Züchter

    Züchter Neuer Benutzer

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    Hallo!!!

    Gibts denn auf die Rückleuchten Garantie???

    Mfg Christian
     
    #8
  9. KaltesBier

    KaltesBier Akzent-Setzer
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    Ja 2 Jahre Garantie muss jeder Hersteller geben auf alle Produkte. Ist im Paragrafen schlag mich tot niedergeschrieben.
     
    #9
  10. TSI Driver

    TSI Driver Golf-Tieferleger
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    Den Paragrafen möchte ich sehen. Ich dachte bisher, Garantiepflicht nur 6 Monate, ab dann 18 Monate Gewährleistung. Garantie auf 2 Jahre ist rein freiwillig.
     
    #10
  11. TDI

    TDI Golf-Tieferleger
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    #11
  12. KaltesBier

    KaltesBier Akzent-Setzer
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    Ah ja. Gut dann sinds 2 Jahre Gewährleistung. Aber 2 Jahre Garantie geben sowieso immer seriöse Hersteller und bei denen wo sie sich schon selbst gedanken über ihr Produkt machen eben weniger.
    So sehe ich das zumindest.
     
    #12
  13. Rio Bravo 67

    Rio Bravo 67 Neuer Benutzer

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    Ich hatte silberne Rückleuchten von Dectane
    in meinem 5 er TDI. Habe die fast 5 Jahre drin gehabt
    und es hat nie einer was gesagt. Noch nicht einmal der TÜV.
    Dann viel Spass damit!!!!!
     
    #13
  14. Rob4GER

    Rob4GER Frischling
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    Laut §438 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung zwei Jahre.
    Eine Verkürzung der Verjährung sowie ein Ausschluss von Mängelansprüchen bei Neuwaren ist bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht möglich.

    Bei Nichtkaufleuten kann darüber hinaus für neue Sachen eine stärkere Verkürzung bzw. ein Haftungsausschluss nur einzelvertraglich, aber nicht durch AGB vereinbart werden.


    Sprich... du hast 2 Jahre Schutz durch den Gesetzgeber, wenn deine Ware produktbedingte Mängel aufweist. Eine verkürzte Gewährleistung müsste in deinem Kaufvertrag vermerkt sein und du müsstest dem zunächst zustimmen.
     
    #14
    Zuletzt bearbeitet: 16. Okt. 2011

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