LED Stripe als kleine Verschönerung - erlaubt bzw. überhaupt machbar?

  1. Blubberbernd

    Blubberbernd Neuer Benutzer

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    Hi Jungs, bin ein Neuling hier

    Ich fahr nen weißen 1.4 160 PS, ohne Tagfahrlicht, stinknormale Serienscheinwerfer. Hab heute einen 6er Golf, ebenfalls normale Serienscheinwerfer, gesehen der hatte sich 2 LED Streifen vorne zwischen Karoserie und Scheinwerfer (in den Spalt) gelegt, wie eine Art Tagfahrlicht nur das dabei die Standlichter noch brannten. Das hat mich so sehr interessiert das ich ihm hinterher gefahren und ihn beim aussteigen gefragt wie er das gemacht hat. ER meinte er das mit auf den Schalter von Standlicht geschalten weil diese Streifen nur ein E-Prüfzeichen haben und damit nur als erweitertes Standlicht fungieren dürfen, er sagte auch mit Standlicht Tagsüber fahren ist erlaubt also gibs auch keinen Ärger mit den Blau Silbernen Da er nicht von hier war meinte er ich soll einfach mal im Inet schauen da find ich genug.... hab ich auch gemacht, und bin auch fündig geworden. Jetzt meine Frage, ich hab die hier gefunden (sehen genauso aus wie die von dem Typ) http://www.ebay.de/itm/SMD-LED-Tagf...08?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item2ed406efc8

    würde das funktonieren das mit als Standlicht anzuschließen? und wenn ja, gäbe es jmd aus Sachsen der mir das eventuell machen könnte?

    Danke schonmal!
     


    #1
  2. tobias Golf VI 2.0 TDI

    tobias Golf VI 2.0 TDI Beginner
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    Also ob erlaubt oder nicht, dazu kann ich nichts sagen aber wenn du das machst, dann arbeite sowas von genau....man sieht oft solche "Nachbauten" die schief sind oder blenden usw
     
    #2
  3. Blubberbernd

    Blubberbernd Neuer Benutzer

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    Naja ich will's wenn ja eigentlich eh nicht selber machen, weil ich davon keine ahnung hab aber erstmal brauch ich ne Antwort ob das überhaupt geht
     
    #3
  4. Heinz

    Heinz Akzent-Setzer
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    Gehen tut alles.
     
    #4
  5. Blubberbernd

    Blubberbernd Neuer Benutzer

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    das sicherlich, bräuchte nur jmd sehr netten aus chemnitz und umgebung der mir das machen würde
     


    #5
  6. ChrisR14

    ChrisR14 Show&Shine-Sieger
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    Das stimmt leider nicht. Es heißt eben "Standlicht", weil man es nur im Stand benutzen darf. Angenommen du fährst mit Standlicht, es kommt zum Unfall, den ich zu 100% zu verschulden hätte und ich sage, ich wäre davon ausgegangen, dass du dort angehalten/geparkt hast, hast du schnell ein Mitverschulden am Bein...

    Damit ich nicht als Lügner dastehe: §17 Abs.2 S.1 StVO
     
    #6
  7. Blubberbernd

    Blubberbernd Neuer Benutzer

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    ok gut danke, dann hat sich das ganze natürlich gleich wieder erledigt
     
    #7

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