Loch im Holm

  1. diestrahlende82

    diestrahlende82 Neuer Benutzer

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    Hallo,

    wir haben uns nachdem mein Fiat nun endlich den Geist aufgegeben hat dazu entschieden, einen relativ neuen Golf zu kaufen. Jetzt ist es ein 6er mit 35.000 Kilometern und Erstzulassung im Juli 2007 geworden.

    Gestern haben wir den Golf nun endlich bekommen und natürlich gleich herzeigen müssen ;-) Dabei ist mir aufgefallen dass der Holm eine Delle hat (das meinte ich zumindest zuerst) Leider ist es aber keine Delle sondern ein fingerdickes Loch und meine Begeisterung hält sich natürlich in Grenzen. Wir haben den Golf beim VW Händler gekauft und der hat den Schaden nie erwähnt bzw. darauf hingewiesen und auch nicht im Kaufvertrag vermerkt.

    Jetzt würde ich gerne wissen was die Reperatur so ca. kostet (auch wenn ich davon ausgehe dass das der Händler übernehmen muss) bzw. ob man das so hinbekommt dass das Teil nicht zu rosten beginnt und quasi wie neu ist. Außerdem würde mich interessieren ob ich da wegen der Wertminderung was machen kann bzw. soll?

    Wir sind grad ziemlich ratlos und überlegen schon vom Kaufvertrag zurückzutreten, wir wollten doch endlich mal ein Auto ohne dauernd in die Werkstatt zu müssen :-(

    Danke und LG
    diestrahlende82
     


    #1
    Zuletzt bearbeitet: 15. Apr. 2012
  2. golfer-89

    golfer-89 ¼-Meile-Fahrer
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    Hey der Schweller ist ein tragendes teil also würdest du mit dem Auto keinen Tüv bekommen.
    Mich wundert es dass du ez 2007 hast den der 6er wurde erst ab 2009 gebaut.
    Meines empfindens nach solltet ihr dass Auto schnellst möglich zurück geben, den der Rattenschwanz der noch kommen kann ist oft nicht abzusehen.
    Dieses Teil hält sehr viel aus und um es so zu demolieren müssen extreme Kräfte gewirkt haben.
    Keiner weiß ob rahmen, Achsen etc. nicht auch beschädigt sind.
    Eine minderung des kaufpreises ist ohne probleme möglich aber alleine aus tüv gründen würde ich es nicht machen.
    Eine reperatur ist möglich dafür muss der komplette schweller raus getrennt werden, ein neuer eingeschweißt werden und lackieren natürlich.
    Kostenpunkt 1500€+X.
     
    #2
  3. alno_2003

    alno_2003 Bastler
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    Ab Oktober 2008, trotzdem kann 2007 nicht sein. Sollte das so im KV stehen, dann...

    Sehe ich genauso. Wer weiß, was der Händler sonst noch verschwiegen hat. KP-Minderung ist da keine Lösung.
     
    #3
  4. MalibuVW

    MalibuVW Akzent-Setzer
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    Würd den Wagen auch zurück geben. Das war auf jeden Fall kein Parkrempler. Sieht fast schon so aus, als wäre da jemand mit der Holmspitze vorm Bordstein geknallt oder irgend sowas. Würde schon fast sagen dass der einen Crash hatte.
     
    #4
  5. Heinz

    Heinz Akzent-Setzer
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    Den Händler kannst Du in die Tonne kloppen,der die Wagen nicht einmal checkt vorher,schon beim Ankauf eines Wagens wird er durch gecheckt.
     


    #5
  6. diestrahlende82

    diestrahlende82 Neuer Benutzer

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    hallo,

    danke für die Antworten. Vor lauter ärgern hab ich mich beim Baujahr verschrieben, ich meinte Juli 2010 ;-)

    LG
     
    #6
  7. Heinz

    Heinz Akzent-Setzer
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    Macht nichts,ich wäre auch sauer.
     
    #7
  8. driver

    driver Guest

    Sehe es so wie meine Vorschreiber.....zurückgeben ist die einzige Option. Wenn ein Händler diesen Schaden nicht sieht beim Einkauf und Wiederverkauf und den Checks die er dafür machen müsste......dann ist der uns das ziemlich...
     
    #8
  9. oktan

    oktan Golfumbauplaner
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    Sofort vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne jede Nutzungsentschädigung. Wenn der Händler Probleme macht zum Anwalt.
     
    #9
  10. b4st1

    b4st1 Moderator
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    Sofort zurück mit der Kiste...
     
    #10
  11. golfer-89

    golfer-89 ¼-Meile-Fahrer
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    Dass hat der Händler gesehen und bewusst nicht gesagt, kein Händler übersieht dass, KEINER!!!!

    Ich behaupte dass unser Themenersteller eine Frau ist und der Händler sich gedacht hatt bei ihr probier ichs mal.
    Passiert leider viel zu oft.
     
    #11
  12. Fabi

    Fabi Schrauber-Gehilfe
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    Aber der TO hats auch beim Kauf nicht gesehen, also kanns nicht so offensichtlich sein. Und wenn im Vertrag stand "gekauft wie besichtigt" dann kann der TO eigentlich nur auf Kulanz hoffen....
     
    #12
  13. golfer-89

    golfer-89 ¼-Meile-Fahrer
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    Solch ein Schaden gilt als Unfall, da dass Auto als Unfallfrei verkauft worden ist, ist der vertrag nichtig.
    "gekauft wie besichtigt" gibt es nur bei privat personen und da dass Auto vom Händler ist gibt es diese Klausel nicht.
     
    #13
  14. alno_2003

    alno_2003 Bastler
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    Nene, so läuft das nicht. Der Mangel bestand schon bei Preisgefahrübergang (hier Abschluss KV) und wurde (höchstwahrscheinlich) vom Verkäufer verschwiegen. Selbst wenn er das nicht gesehen haben sollte, spielt das keine Rolle. Er hätte es wissen können bzw. müssen (276 BGB).

    Also ist das eine ganz klare Pflichtverletzung (280 BGB) des Verkäufers aus einem Schuldverhältnis (i. d. Fall KV 433 BGB) mit dem TE (der nach eigenen Angaben diese Verletzung nicht zu verantworten hat) und hat als Rechtsfolge somit den Schadensersatz bzw. Rücktritt.

    Ob jetzt aber eine Nachbesserung seitens des Verkäufers bzw. SchE neben oder statt der Leistung verlangt werden kann, hängt von mehreren anderen Faktoren ab, die hier nicht ganz eindeutig sind.

    Ebenso ist ein Rücktritt vom Vertrag nach 323, 324 BGB nicht ohne Weiteres möglich. Auch hierzu sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Da sollte sich der TE allerdings ggf. selbst nach erkundigen. Möchte hier aufgrund mangelnder Infos keine Fehlangaben machen.

    Ich würde allerdings erstmal den Händler zur Rede stellen und versuchen, eine Rückabwicklung des KV zu erreichen. Sollte er ja normalerweise einsehen, dass das ein erheblicher Schaden ist, der normalerweise auch im KV schriftlich aufzuführen ist. Viel Erfolg.

    (alle Angaben ohne Gewähr)
     
    #14
  15. Sunlew

    Sunlew Golf-Liebhaber
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    Der TE hat wohl heute mit dem Händler telefoniert und dieser hat wohl auch zugegeben das sein Sohn (Vorbesitzer) einen Schaden hatte wenn ich das recht in Erinnerung habe.
    Aber der TE soll mal selber berichten, will nicht vorgreifen

    Edit:
    http://www.motor-talk.de/forum/loch-im-holm-t3875569.html
     
    #15
    Zuletzt bearbeitet: 15. Apr. 2012
  16. diestrahlende82

    diestrahlende82 Neuer Benutzer

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    hallo zusammen,

    ja das ist richtig, ich habe heute mit dem Verkäufer telefoniert. Ist mir sowas von egal ob heute Sonntag ist oder nicht.

    Ich wollte ihn zur Rede stellen und hätte dazu auch gerne seinen Sohn befragt (dieser war der Vorbesitzer), dies hat sich dann allerdings relativ schnell erledigt. Ich dachte ja zuerst noch der Sohnemann hat seinem Vater nichts vom Schaden erzählt und der arme VK hat nichts davon gewusst, als ich dann aber mit ihm telefoniert habe bin ich fast aus allen Wolken gefallen.

    Er HAT vom Schaden gewusst, dieser ist ca. vor einem Jahr passiert und wollte es immer reparieren lassen. Hat es dann aber vergessen, immer wieder rausgeschoben und hat dann anscheinend auch vergessen uns darüber zu informieren. Ich glaub ich spinne ... spätestens auf die Frage ob das Auto einen Schaden hatte oder beim ausfüllen des KV hätte es ihm einfallen müssen.

    Ich fühle mich wirklich über den Tisch gezogen, es ist ja kein kleiner Kratzer, mit dem könnt ich leben, ich hab ja immerhin keinen Neuwagen gekauft ...

    Morgen wird da mal hingefahren und Klartext geredet, mal schaun was dabei rauskommt. Da hat er sich definitiv die Falsche ausgesucht für diese Aktion ....

    schönen Abend an alle und Danke
     
    #16
  17. driver

    driver Guest

    gibt es ihm wie er es braucht..... von wegen vergessen.....sorry, aber der braucht Prügel....verbal oder auch richtig...
     
    #17
  18. Sunlew

    Sunlew Golf-Liebhaber
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    Und?
    Was ist nun raus gekommen?
     
    #18
  19. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
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    Das wollte ich auch gerade fragen!
    Und was, wenn der Händler im Nachhinein behauptet, dass sei beim Käufer passiert und beim Verkauf nicht gewesen?
    Gibt es Zeugen für die zitierten Aussagen des Verkäufers?
     
    #19
    Zuletzt bearbeitet: 16. Apr. 2012
  20. alno_2003

    alno_2003 Bastler
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    Wenn der Schaden - wie laut Verkäufer - schon ein Jahr vorhanden ist, dann müsste man das IMHO auch sehen. Wenn ein Loch im Holm ist, hat sich dahinter sichtbar Dreck etc. gesammelt. Ein frischer Schaden sähe sicherlich anders aus. Ein Gutachter sollte das herausfinden können, ob der Schaden nur wenige Tage alt ist oder schon länger vorhanden war.

    Diesen Weg würde ich immer gehen. Denn im Fall, dass der/die TE Recht hat, sind natürlich auch die Gutachterkosten vom Händler im Rahmen des Schadensersatzes zu übernehmen.

    @TE:
    Falls im KV etwas von Unfallfreiheit stehen sollte und der Händler am Telefon wirklich gegenüber dir eingeräumt hat, dass er von dem Schaden wusste, hat er sich quasi sein eigenes Grab geschaufelt.
    Du hast jetzt eine Unmenge von Möglichkeiten. Der etwaige Schadensersatz geht weit über den eigentlichen Kaufpreis des Fahrzeuges hinaus! Du könntest sogar Mehrkosten geltend machen, die dir entstehen, weil du dir ein neues Fahrzeug suchen musst (bspw. vorübergehender Mietwagen etc...)

    Falls sich der Verkäufer dem irgendwie querstellen sollte, sofort einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Sowas ist ein unmögliches Verhalten, das in keinster Weise toleriert werden darf.

    Ein erheblicher Schaden an einem tragenden (?) Teil ist ggf. gesundheitsgefährdend oder gar schlimmer. Das hat der Händler billigend in Kauf genommen.
     
    #20

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