in Der StVZO ist folgendes geändert worden Sämtliche Spoiler sind eintragungspflichtig sofern sie über keine (ABE) verfügen, d. h., der Halter des Fahrzeuges ist verpflichtet, den Spoiler sowie die Montage durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen überprüfen und genehmigen zu lassen. Beim Kauf von Spoilern sollte darauf geachtet werden, dass entweder eine ABE oder ein Teilegutachten nach §19.3 (fahrzeugspezifisch) beiliegt. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere mit einem Materialgutachten / einer Materialbestätigung sollte nicht mehr möglich sein.