Hallo Zusammen, da demnächst unser neues Familienauto kommt, habe ich mal eine Frage an Euch: Mir ist bekannt, daß ich mit dem "Altfahrzeug" zur Zulassungsstelle fahren kann, diesen abmelden, den "Neuen" anmelden und mit dem abgemeldetem Fzg. direkt zum Händler fahren kann bzw. darf (muß allerdings der selbe Landkreis bzw. in der Stadt sein). Jetzt die Frage: Ist jemandem bekannt, ob ich auch mit dem Bus zur Zulassungsstelle fahren kann, den Alten abmelden (z.B. am Freitag) und dann mit dem abgemeldeten am Samstag zum Händler fahren und den Neuen abholen ??? Vielen Dank. Gruß Tom
Hey Tom, woher hast du denn die Info das du mit einem abgemeldeten Fahrzeug fahren darfst? Soweit ich weiß kratzen die dir die Tüv Plakette ab und das wars dann mit dem fahren ;-) Aber vll hast du auch neuere Informationen? Ich würde mir den neuen vom Händler anmelden lassen (Machen die meist als Service) den alten dahinstellen und Nummernschilder mitnehmen und abmelden (oder auch abmelden lassen durch den Händler)
Hi, die Kratzen nur das Papperl mit der Stadt/bzw. dem Landkreis ab !!!! Das mit dem Händler fahren habe ich schon gemacht. Haben die "netten Damen und Herren" der Zulassungsstelle gesagt, daß es erlaubt ist. Der Preis war so hart verhandelt, daß ich das An- bzw Abmelden bezahlen müßte. Und der Preis liegt weit über dem, als wenn ich meine "Chefin" da hin schick. Gruß Tom
Mir hat der VW-Händler damals auch diese Info gegeben. Aber ich halte das rechtlich schon für dünn, ich denke wenn man nen Unfall hat dann hat man mehr Ärger als wenn man mal in den sauren Apfel beißt und mit 2 Autos/Bus/Taxi o.ä. zu Zulassung und Händler fährt.
Gibst du den alten denn in Zahlung? Wenn ja, dann frag doch mal den ob er für dich die Abmeldung übernimmt. Hat meiner auch freundlicherweise gemacht ;-). Nunja und ansonsten wäre ja noch die Alternative mit dem roten Nummernschild vorhanden.
...oder am Freitag den Alten ab- und den Neuen angemeldet und gemütlich am Samstag mit dem Bus (ca. 30 min Fahrt und 6 Euro Kosten) zum Händler und den Neuen geholt. Danke. Gruß Tom
Nein, darfst du nicht. Am Tag der Abmeldung darf bis 23:59Uhr nur auf direktem Weg zum Käufer/Händler gefahren werden. Quasi Überführungsfahrt. Auch mit Kurzzeitkennzeichen(gelb) darf nur mit einem Auto einmal von A nach B gefahren werden, obwohl sie mehrere Tage gültig sind.
Am Tag der Abmeldung ist das Auto noch bis 23:59 angemeldet und auch versichert. Damit darfst du mit dem endwerteten Nummernschild noch bis 23:59 fahren. Wenn du zum anmelden fährst ist das Auto auch schon versichert, wenn du ne Versicherungsbestätigung dabei hast, weil nachdem du beim anmelden warst das Fahrzeug ja schon ab 0:00 Uhr versichert und angemeldet ist. Nur einfach so rumfahren und sagen ich will ja nacher zum anmelden geht nicht.
Fahrzeugtyp wird wohl egal sein!? Wie zuvor schon erwähnt, ist nur der direkte Weg versichert, d.h. Du solltest nach der Abmeldung auch sofort und auf dem kürzesten Weg zum Händler fahren, da es sonst Probleme mit der Polizei und der Versicherung geben könnte. Wenn das Auto nicht versichert ist und Du es im öffentlichen Straßenverkehr bewegst, gibt es meines Wissens sogar 6 (!!) Gummipunkte in Flensburg...
Zu beachten ist das man mit dem alten Fahrzeug nicht mehr fahren darf wenn man es abgemeldet hat und den neuen direkt auf da alte Kennzeichen zugelassen hat. Genau das Problem hab nämlich ich demnächst.
Naja, der Händler übernimmt in der Regel wirklich kostenlos die Abmeldung des Altfahrzeuges, einfach abstellen und die werden sich dann schon drum kümmern. Und der direkte Weg ist ja auch immer relativ und schwer zu beweisen.....
Zumindestens darfst Du wohl nicht nach Hause und erst am nächsten Tag zum Händler, da dürfte der Beweis ja dann nicht schwerfallen!?
Gäbe dann zwei Interpretationsmöglichkeiten: a) Auto nach Hause bringen und am Tag der Abholung den Hol/Bring Service des Autohauses in Anspruch nehmen (in der Regel kostenlos!) bzw ein Taxi rufen. b) Das angemeldete Auto beim Autohaus abstellen wenn es dort verbleiben soll. Montag flattert dann eine Kopie des abgemeldeten Fahrzeugscheines per Fax / Post / Mail zu dir.