Motortuning Eintragung TÜV

  1. 2.0TDI

    2.0TDI Guest

    Hallo,

    wenn man seinen Motor Leistungssteigert (über Chiptuning oder Box) muss man dies ja eintragen lassen. Oder man kann es auch lassen... Aber manch Versicherung (bezogen auf die Versicherung für das Leistungstuning) zahlt nur, wenn das Tuning vom TÜV eingetragen wurde...

    Nun meine Frage... Ich fahre zum TÜV und lass das eintragen (kein Problem). Ich bekomm dann so ein Wisch, wo das drauf steht und das muss ich bei einer Kontrolle vorzeigen, wenn es jemand sehen will... Aber da gibts nen § der besagt, dass ich das umgehend über die Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen muss.

    Und genau diese Eintragung in die Papiere will ich nicht haben... Denn wenn ich zu VW fahre und die meinen Schein haben wollen wegen Durchsicht oder ähnlichem, dann sehen die das ja und der Stress beginnt, obwohl vllt nie was wegen dem Tuning passiert wäre.......

    Wäre es schlimm, wenn ich das niemals in die richtigen Papiere eintragen lasse?

    Würde das automatisch passieren, wenn ich meinen Wagen nach 4 Jahren verkaufe und der neue Besitzer es zulässt?

    Danke

    Mfg
     


    #1
  2. Banditbear

    Banditbear Guest

    Bin bei mit meinem gechippten Golf 4 auch nur mit dem Wisch rumgefahren, ohne es eintragen zu lassen.

    Korrekter Weise müsste es schon in die papiere eingetragen werden, aber ich hatte es damals auch nur der versicherung gemeldet, das ich Chiptuning hab machen lassen...
     
    #2
  3. Bahamut

    Bahamut Forenbibel
    Member

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    Also Chiptuning muss in die Papiere eingetragen werden, aber Änderungen wie Tieferlegung etc. nicht? Da reicht es, wenn man den Zettel mitschleppt... Habe ich das richtig verstanden?

    Das ist schon doof....

    Aber wenn mal am Motor was passiert, wird VW das Chiptuning doch eh herrausfinden, also ist es doch egal.

    Und aus einem anderen Grund wird VW bzw. haben die doch garkein Recht, Stress zu machen.
     
    #3
  4. XBM-Tuning

    XBM-Tuning Cruiser
    Händler

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    Es kommt darauf an was auf dem TÜV-Zettel steht.

    In der Regel muss das Chiptuning in die Papiere eingetragen werden da man durch die Eintragung eine Wiedererlangung der Betriebserlaubnis bekommt.

    Gruß

    Dirk
     
    #4
  5. Amazing

    Amazing Foren-Administrator
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    Leistungssteigerung muss eingetragen werden, IMMER.

    Aufgrund der Änderung der Steuerberechnung für KfZ wäre es sonst Steuerhinterziehung. Aber die Pflicht existiert schon seit....... 18hundert Frühling!

    Von der BE etc muss man ja nicht sprechen, das sollte auf der Hand liegen.
     


    #5
  6. JackOLantern

    JackOLantern Golfbegeisterter
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    Wie muss ich dass verstehen, wird beim TÜV dann eine neue AU gemacht
    und wenn mein Wagen dann mehr CO2 ausstösst, muss ich dann mehr KFZ-Steuern zahlen?

    Oder fahren die dann diesen EU-Zyklus auf nem Prüfstand nach?

    Dann könnten ja auch mehr als die 144g CO2 rauskommen (in meinem Fall)...
     
    #6
  7. Amazing

    Amazing Foren-Administrator
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    Ich hab schon Fahrzeuge gesehen, die mussten noch eine neue AU machen lassen, die Daten werden bei der Zulassungstelle an das Finanzamt übermittelt.

    Ich denke, Dirk kann darüber sicher mehr Informationen liefern.
     
    #7
  8. lexman

    lexman Neuer Benutzer

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    Möglicherweise wird/kann es optional mit einer AU überprüft werden ob der Wagen die Vorschriften/Norm noch immer einhält. An der Abgasnorm in die der Wagen eingestuft ist und auf deren Grundlage die Steuersätze festgelegt werden ist nichts zu rütteln. Vom Gesetzgeber ist eine Verschlechterung der Abgasnorm z.B. durch einen Motorumbau nicht erlaubt und/oder eintragungsfähig.

    Ich habe noch kein Gutachten zu Chiptuning gesehen aber da sollte auch der Punkt Abgas abgedeckt sein. Muß man selber ein Abgasgutachten machen kostet dass mehrere Tausend Euro.

    Chiptuning würde ich schon allein aus Gründen des Versicherungsschutzes immer eintragen.
     
    #8
  9. Joeye

    Joeye Hilfebietender
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    So sehe ich das auch. Du musst es ja auch deiner Versicherung melden.
    Generell wird aber auch auf deiner Eintragung stehen, dass du unverzüglich zum Straßenverkehrsamt musst um die BE wieder zu bekommen.
    Die erteilt nämlich erst das Amt nach der Eintragung in die Papiere.

    Wenn du es nicht eintragen musst, steht immer der Passus "Eintragen lassen, wenn sich die Behörde beim nächsten mal mit den Papieren befassen muss" . Fallt aber bei Chiptuning flach.....
     
    #9
  10. RomRom

    RomRom Wissbegieriger
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    Wer seinen Wagen chipt sollte tunlichst die Änderung beim TÜV abnehmen lassen, in die Papiere eintragen lassen und der Versicherung melden (meistens kostet es hier noch nicht mal mehr, wichtig ist einfach, etwas schriftliches in der Hand zu haben).
    Macht man es nicht, ist man ohne ABE unterwegs, passiert was (auch unverschuldet) ist man am Arsch. Da hilft auch ein guter Anwalt nicht weiter.
     
    #10

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