Müssen TPI´s behoben werden, wenn...

  1. Steusel

    Steusel Guest

    .... laut VW eine gewisse Motorbaureihe ein Problem am Auto hat, mein Auto dieses Problem aber nicht hat, er aber trotzdem mit in der Liste steht??
     


    #1
  2. tvjung

    tvjung Golfumbauinteressierter
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    TPIs sind erstmal nur Informationen für den Internen Kreis,heisst die Werkstätten bekommen nur die Infos und diese sollten nicht gerade nach aussen hin getragen werden.Diese Informationen dienen den Mechaniker/troniker um einen Fehler schneller und wirtschaftlicher zu reparieren.

    Technische Produkt Information,das bedeutet nicht wenn es eine TPI gibt das alle Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen werden um das Problem zu beseitigen.

    Das andere nennt sich Feldaktion oder aber auch Rückrufaktion,das eine ist "dringend" die Rückrufaktion und die Feldaktion kann im Zuge der Inspektion oder so durchgeführt werden.

    Beide "Aktionen"führen die Werkstätten im Auftrag von VW durch und rechnen mit denen ab.
     
    #2
  3. Andreazzz

    Andreazzz Akzent-Setzer
    Member

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    Ich kenne das so, dass eine Rückrufaktion mit den KBA abgestimmt worden ist und eine Info über die Durchführung auch nach dort gemeldet wird.
    Ganz freiwillig macht das VW doch bestimmt nicht!?

    Ich erinnere mich da an ein Schreiben vom KBA an eine gute Bekannte wegen der Bremsengeschichte bei Toyota. Sie wurde vom KBA ultimativ aufgefordert, sofort etwas zu unternehmen und man werde die Info, dass noch nichts gemacht wurde auch an die Straßenverkehrsbehörde weitergeben (Stilllegung?).
     
    #3
  4. Steusel

    Steusel Guest

    Das beantwortet leider bisher nicht méine Frage.

    Müssen TPI´s auch behoben werden, wenn meinAuto dieses Mangel (noch) nicht hat, obwohl der Typ vom Wagen in der TPI Liste steht??
     
    #4
  5. Kratos

    Kratos Beginner

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    Nein! TPI's dienen den Technikern in der Werkstätte eine Fehler aufgrund der Kundenbeanstandung abzuarbeiten.
    Wenn dein Fzg. eine gewisse Beanstandung aufweist und es gibt ein TPI dazu, dann wird dies auch dementsprechend abgearbeitet.

    Der Fehler bzw. die Beanstandung muss nachvollzogen werden können, um eine Diagnose bzw. Instandsetzung durchzuführen.

    Sofern du in der Gewährleisungsfrist bist, auch kostenlos.
     


    #5
  6. zrxdriver

    zrxdriver Beginner
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    Hallo zusammen,

    ich bin nur ab und an hier im Forum und lese darum auch nicht alles durch, sondern nur was mich eben interessiert.
    In diesem Zug bin ich etwas entsetzt wie viel Information z.B. über TPI´s hier in die "Öffentlichkeit" gelangt.
    Ich will das Ganze nur eben mal Klarstellen. Diese Technischen Produktinformationen, kurz TPI, sind nur (und damit meine ich ausschließlich) für den internen Gebrauch bestimmt. Das hat den Hintergrund, dass Kunden meist nicht das nötige Verständnis für technische Sachverhalte besitzen und diese Informationen infolge dessen fehlinterpretieren oder die durchgeführte Tätigkeit des Servicepartners als falsch betrachten.
    Aus diesem Grund sind Angestellte der VW AG oder deren Vertragspartner vertraglich verpflichtet, diese Information nicht nach außen zu tragen (diese können im Missbrauchsfall tatsächlich dafür belangt werden).
    Ob dann letzten Endes der Kunde von einer durchzuführenden Aktion ausgehend außerplanmäßig die Werkstatt aufsuchen soll oder nicht, entscheidet lediglich der Konzern und nicht die Werkstatt.

    Und um letzten Endes das oben erwähnte KBA richtig darzustellen sei noch folgendes gesagt:
    Abhängig davon, wie funktionsbeeinflussend der Sachmangel ist, findet eine aktive Kundenansprache seitens des Vertragspartners statt und im selben Zug wird das KBA über diese Benachrichtigung informiert und legt diese als Rückrufaktion ab.

    Kurzum will ich damit nur sagen, Leute seid vorsichtig mit Daten, die für den internen Gebrauch bestimmt sind. Es hat schon seinen Grund, warum dies so ist und sie nicht an Kunden oder Dritte weitergegeben werden dürfen!


    PS: Dass dieser Thread schon etwas älter ist, ist mir bekannt, jedoch greift dies ziemlich gut das auf, worüber ich hier informieren möchte.
     
    #6
  7. Turbotreter

    Turbotreter Administrator
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    D.h. kann das Forum von VW belangt werden, wenn Nutzer dies hier veröffentlichen?

    Ich finde die Veröffentlichungen richtig. Die Menge an TPI´s obwohl der G6 nur nen G5 ist in vielen Details und was für TPI´s das sind (Knacken B-Säule, bzw. Tickern) lässt viele Fragen aufkommen, wie VW seine Fahrzeuge gestet hat und ob die nur taube für die Fahrten in der Wüste hatten (bzw. Deutschland im Sommer reicht dafür aus, bzw. Klimakammer). Pfusch ist und bleibt Pfusch, auch wenn er in die Öffentlichkeit gelangt.
     
    #7
  8. Robin

    Robin ¼-Meile-Fahrer
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    Natürlich.

     
    #8
  9. Ecki 08/15

    Ecki 08/15 Moderator
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    Naja - die Weitergabe, Verbreitung etc. geschieht ja aber durch einen Nutzer und nicht durch das Forum an sich.

    Die Frage wäre, muss "das Forum", bzw. die Betreiber wissen, ob der von Benutzern gepostete Text auch gepostet werden durfte/darf?

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass "das Forum", bzw. die Betreiber in die Pflicht genommen werden können, jegliche unerlaubte Verbreitung von Informationen erkennen können zu müssen.
     
    #9
  10. mediaslaves

    mediaslaves Modifizierer
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    Das Forum kann solange nicht belangt werden, solange nicht die komplette TPI als Abdruck/Kopie hier erscheint.

    Wenn nur eine TPI Nummer und deren Inhalt hier diskutiert wird ist das wie beim kaffeeklatsch oder Mittags bei der Currywurst... man quatscht halt.

    Zur Frage des Threaderstellers sei gesagt das oft diese TPI's gecheckt/behoben werden wenn der Wagen mal wieder in der Werkstatt ist, sprich Du bekommst es nicht mit. darüber muss Dich auch niemand informieren, da ja sozusagen das gekaufte Produkt nur wieder verbessert/hergerichtet/auf den aktuellen Stand gebracht wird.

    Bei einer offiziellen Rückrufaktion ist das natürlich anders und Du wirst informiert...
     
    #10
  11. Robin

    Robin ¼-Meile-Fahrer
    Händler

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    Doch kann und wird er. Haftbar ist der Betreiber, was der dann mit dem USER hinterher macht - ist sein Problem.

    Das fängt bei billigen Bildern an und hört bei Ausszügen vom Rep-Katalog auf.


    Oder was juckt VAG der einzelne? Denk immer einfach in den Formen des Betreffenden.

    Du hast keine Infos von dem User. Du trittst also an den Betreiber ran. Der rückt nichts raus (Datenschutz). Wen musste verklagen? Genau, den Betreiber, wiel ohne Gerichtliche Verfügung kann und darf der keine Daten rausrücken.

    Somit geht man von vornherein den EINFACHEN Weg und fasst den Betreiber in die Tasche.


    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.


    Wie schnell das geht, kann man Googlen:

    Internet-Law » Die Haftung des Forenbetreibers
    BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis | heise online

    Was bedeutet, kommt eine "Meldung", ist es innerhalb der Frist. Ist die überschritten - plong



    Forenhaftung
     
    #11
  12. Robin

    Robin ¼-Meile-Fahrer
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    Auch TEILE haben nicht veröffentlicht zu werden. Ein "sinngemäßer" Inhalt ist etwas anderes. Rauskopieren von Infos/Passagen sind nicht zulässig...

    Nummern sind normalerweise auch INTERNES Wissen.
    Oder woher hat man die Info wenn es so gar nicht verbreitet/veröffentlicht/vervielfältigt werden darf?
     
    #12
  13. Ecki 08/15

    Ecki 08/15 Moderator
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    Das sind aber zwei paar Schuhe!

    Wenn VW das Forum auffordert, einen Text zu entfernen, dann ist das etwas anderes, als dass man unwissend zulässt, dass jemand so einen Text postet und dann sofort verklagt wird.

    Sobald VW (oder wer auch immer) Einspruch gegen einen veröffentlichen Text erhebt, sollte man tunlichst, ohne schuldhaftes Zögern, diesen umgehend entfernen.
     
    #13
  14. Robin

    Robin ¼-Meile-Fahrer
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    Das mag sein, Fakt ist das VAG keine Aufforderung schicken wird. Siehe zb Doppel-wobber und andere Foren.

    Und wer will das Risiko eingehen das man es riskiert eine etliche 1000€ Abmahnung/Unterlassungsklage zu bekommen?

    ICH würde es in meinem Forum von vornherein unterbinden. Somit nie Problem das es zu irgendwelchen Querlerein kommt
     
    #14
  15. Ecki 08/15

    Ecki 08/15 Moderator
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    Normaler Weise muss aber jeder erst einmal eine Unterlassung fordern.

    Wird dem nicht nachgekommen (in "angemessener" Zeit), kann geklagt werden.

    Alles Andere wäre ja Wahnsinn.
     
    #15
  16. Robin

    Robin ¼-Meile-Fahrer
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    Möglicherweise.

    Aber auch eine Unterlassung muss verfügt werden und die kostet auch richtig Kohle *gg*


    Und wer zahlt das? Der Betreiber. Somit drehen ma uns im Kreis.



    ICH würde nicht für fremde User/Menschen mein Geld riskieren. Aber das kann jeder machen wie er will
     
    #16
  17. scholi3

    scholi3 Hilfebietender
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    Eine verlässliche Einschätzung kann am Ende nur ein Anwalt geben, und auch da mag es zwei Meinungen geben.

    Aber Robin klingt für mich wie Volkswagen AG
     
    #17
  18. Subspecies

    Subspecies Wörtherseefahrer
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    Dann müsste Vw auch Auto Bild verklagen.die haben auch Auszüge von tpis von den 1,2l 1,4l 1,8l 2,0l tsi veröffentlicht.
     
    #18
  19. Iceman

    Iceman Schrauber-Gehilfe
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    Die ganze Diskussion von wegen nur interner Gebrauch und nicht an Kunden weitergeben ist ja wohl mal hinfällig, solange man auch als Endkunde Zugang zum Online Erwin (gegen Gebühr) hat.
    Da kann sich jeder Kunde die TPI´s anschauen und weiss was Sache ist..
     
    #19
  20. Robin

    Robin ¼-Meile-Fahrer
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    Wer sagt Dir, das die das nicht von VAG zur Verfügung gestellt haben? Oder von Partslink24 als Info nutzen?

    Es gibt legale Wege. Rein pauschal TPI oder Auszüge zu veröffentlichen ist so nicht gewollt.



    PS: Und nur weil ANDERE was machen, wird es dadurch für sich selber oder einen anderen nicht ZWANGSweise legal *gg*
     
    #20

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